1. Reden wir miteinander ...

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Was genau ist "halal"-Fleisch?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Nephthys, 16 Dezember 2009.

  1. Nephthys

    Nephthys Gast-Teilnehmer/in

    Da ich bei immer mehr Betrieben das Siegel "Halal" sehe, möchte ich gerne wissen, was Halal-Fleisch ausmacht.
    Das Internet gibt da widersprüchliche Auskünfte...
    Eine Seite sagt, dass es um die Einhaltung der Schlachtungsriten geht, dass das Tier nicht leiden soll, eine "Henkersmahlszeit" bekommen muss, nicht vor den Augen anderer Tiere geschlachtet werden soll und durch einen präzise geführten Schnitt möglichst schnell tot sein soll. Wäre es dann nicht damit vereinbar, vor dem Schnitt eine Betäubung mit Bolzenschussapparat durchzuführen? Kenn mich nicht aus, würde mich aber wirklich interessieren.
    Und bitte um neutrale Beiträge...weder "pro-Strache" noch "Bismillah", wenns geht. Danke!
     
  2. wolke79

    wolke79 Gast-Teilnehmer/in

    Soviel ich weiß, geht es nicht um besonders "tierfreundliche" Tötung, sondern darum, dass das Tier möglichst komplett ausblutet, bevor der Tod eintritt, weil für Muslime und Juden das Fleisch unrein wird, wenn es mit Blut vermischt oder das Tier verletzt wird. Daher werden meist auch Betäubungen abgelehnt, gilt als Verletzung.
     
  3. bluebaby

    bluebaby Gast-Teilnehmer/in

    Naja eigentlich heißt es "Helal" und bedeutet das der Schlächter eben bevor er das Tier tötet betet und sozusagen segnet. Auch der Kurze schnelle Tod des Tieres ist richtig. lg blue
     
  4. KleinerDachs

    KleinerDachs Gast-Teilnehmer/in

    ja, aber, wenn das tier völlig ausblutet bevor es stirbt kann es doch kein kurzer schneller tod sein, oder?:confused:
     
  5. bluebaby

    bluebaby Gast-Teilnehmer/in

    Also ich kenne das nur umgekehrt zuerst der schnelle tod dann ausbluten und das wenn das fleisch blutig ist ist totaler Schwachsinn - habe ja erst vor paar Wochen beim Opferfest die Ehre gehabt über 60 kilo fleisch zu schneiden und es war sehr blutig;). lg blue
     
  6. KleinerDachs

    KleinerDachs Gast-Teilnehmer/in

    auweh - ich glaube da hätte mein magen nicht mitgemacht.

    mir graust's schon so v. rohem fleisch, wenn dann auch noch so blutig :eek:
     
  7. Donaunixe

    Donaunixe Gast

    Etwas das ich nie kaufen würde.

    Bedeutet unter anderem, dass ohne Betäubung geschlachtet wird. Für mich eindeutig tierschutzwidrig und ist genau wie das koschere Schlachten leider in Ö im Namen der Religionsfreiheit immer noch erlaubt:rolleyes:
     
  8. atreya

    atreya Gast-Teilnehmer/in

    in google "schächten" eintippen und auf videos klicken. da gibts dann recht anschauliches Material.
    Übrigends sind auch die Tötungen geschlachteter Tiere in der Massentierhaltung oft betäubungslos. Das hat dann weniger religiöse Gründe, sondern sind vielmehr "Nebenwirkungen" der Fließbandtötungen...
     
  9. bluebaby

    bluebaby Gast-Teilnehmer/in

    Also dort wo wir unsere Opfertiere bestellen ist es nicht erlaubt das ausbluten lassen - die Kühe werden dort normal wie "Österreichisches" Fleisch geschlachtet (ist ein Bauernhof wo viele Islamischen Ihre Opfertiere bestellen) der einzige Unterschied ist eben das einer betet während des schlachtens und beim aufteilen des Fleisches müßen halt die 7 Leute die sich eine Kuh teilen selber die Teile schneiden. Finde es ein wenig komisch das manche so mit Ihhhhhh reagieren - wie und wo das Fleisch vom Merkur, Billa und Co kommen und wie sie geschlachtet wurden interessiert ja auch niemanden. Ich bekomme mein Fleisch wenigstens Frisch vom Bauern und so habe ich Monatelang immer Fleisch im Tiefkühlschrank, Faschiertes, Schnitzelfleisch und Gulaschfleisch habe ich ja wie gesagt dann mir selber zusammengeschnitten. Und ja ich esse gerne Fleisch (nur eben kein Schweinefleisch) lg blue
     
  10. LaPoubelle

    LaPoubelle Gast-Teilnehmer/in

    In Ö ist das Schächten von Tieren gesetzlich genau geregelt und ist nur unter sehr strengen Vorraussetzungen erlaubt. So muss unter anderem unmittelbar nach dem sog. Schächtschnitt (Luft-Speiseröhre und Aorta) das Tier betäubt werden.

    Siehe Tierschutz-Schlachtverordnung Abschnitt D:

    II. Besondere Vorschriften für rituelle Schlachtungen
    Ergänzend zu den Bestimmungen in § 32 Abs. 5 des Tierschutzgesetzes ist bei rituellen
    Schlachtungen Folgendes zu beachten:
    1. Die Fixierung der Schlachttiere muss ohne unnötige Beunruhigung, wenn notwendig
    unter Zuhilfenahme einer entsprechenden Vorrichtung, in der Weise erfolgen, dass in
    gestreckter Kopf- Hals-Haltung die sichere Ausführung eines entsprechenden
    Schächtschnittes ermöglicht wird und gewährleistet ist, dass die Wunde während und
    nach dem Schnitt offen bleibt.
    2. Vor dem Schnitt zur Eröffnung der Blutgefäße hat jene Person, die gemäß § 32 Abs. 5
    Z 5 die unmittelbar anschließende Betäubung durchführt, ihre erforderlichen
    Vorbereitungen abzuschließen und die entsprechende Position zur Durchführung der
    Betäubung einzunehmen.
    3. Der Schächtschnitt darf nur von einer Person, die durch ein Zertifikat einer gesetzlich
    anerkannten Religionsgemeinschaft nachweisen kann, dass sie dazu berechtigt ist,
    durchgeführt werden.
    4. Der Schnitt zur Eröffnung der Blutgefäße im Halsbereich ist unmittelbar nach Abschluss
    der Ruhigstellung zügig und unter Verwendung eines sauberen und glatten
    Edelstahlmesser durchzuführen, das mindstens zweimal so lang ist wie der Hals des zu
    tötenden Tieres, nicht zugespitzt sein darf und unmittelbar vor dem Schnitt auf seine
    Glätte und Schärfe zu überprüfen ist. Die beiden Halsschlagadern dürfen dabei nicht
    gedehnt werden.
    5. Mit der weiteren Manipulation (zB Hochziehen, Auswurf aus einer Fixiereinrichtung),
    sowie der Bearbeitung des Schlachtkörpers darf erst nach Beendigung des Ausblutens,
    frühestens jedoch fünf Minuten nach dem Schächtschnitt begonnen werden.
     
  11. atreya

    atreya Gast-Teilnehmer/in

    der bauernhof ist kann dann aber nicht halal zertifiziert sein:
    http://www.halal-zertifikat.de/waren/fleischwaren.htm
     
  12. Nephthys

    Nephthys Gast-Teilnehmer/in

    fescher franzi....hab ich schon gesehen. aber wirklich gehaltvoll ist der artikel nicht in bezug auf die von mir erfragten details!
     
  13. Hasenfratz

    VIP: :Silber


    Ein

    BOLZENSCHUSS-APPARAT schießt - wie sein Name uns schon sagt -

    einen BOLZEN in das Hirn des Tieres.

    Wer da "nur" mit einer Betäubung rechnet, hat nicht nachgedacht.
     
  14. Hasenfratz

    VIP: :Silber

    Das gibt es einfach nicht.

    Totes Fleisch blutet nicht.
     
  15. anroma

    VIP: :Silber

    Au, das tut weh - nach dem Schnitt, braucht das Tier sicher keine Betäubung mehr.

    Bitte den Punkt 2 genau interpretieren, soll nämlich heißen, dass unmittelbar nach der Vorbereitung die Betäubung vorzunehmen ist - Punkt 4 erläutert es aber ohnehin verständlich.
     
  16. Donaunixe

    Donaunixe Gast

    Es ist eine Betäubung, tot ist das Tier deshalb noch nicht.
     
  17. Ellen.Ripley

    Ellen.Ripley Gast-Teilnehmer/in

    Die ganze Geschichte demonstriert sehr schön, was für ein Blödsinn rauskommt, wenn eine Hygienevorschrift als religiöses Gebot tradiert wird.

    Schon schräg, dass im 21. Jahrhundert Opfertiere notwendig sind.

    Aber so hat jede Kultur ihre Tierquälerei.
    (In Mitteleuropa ist es halt das zum Glück schon ein bisschen in Vergessenheit geratene Gebot des Pelzmantelauftriebs ab Allerheiligen...)
     
  18. bluebaby

    bluebaby Gast-Teilnehmer/in

    Naja mein Opfertier wird aber gegessen;) (Für mich ist es eh egal ob vom Supermarkt oder doch lieber vom Bauernhof das Tier stammt Bin mir aber auch sicher das in Österreich nicht alle Tiere "würdevoll" geschlachtet werden um als Schnitzerl dann auf dem Teller zu landen. lg blue
     
  19. atreya

    atreya Gast-Teilnehmer/in

    In Mitteleuropa gehört Massentierhaltung quasi zur Kultur, was fürs Tier sicher noch schlimmer ist.
     

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