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Was fällt unter Abnützung?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Lambadaschnitte, 25 April 2012.

  1. Lambadaschnitte

    Lambadaschnitte Gast-Teilnehmer/in

    Hi,

    kann mir mal jmd sagen, was eigentlich unter die normale Abnützung bei einer Wohnung fällt? Mir werden pro Jahr 1 % der bezahlten Eigenmittel abgezogen, nur weiß ich nicht, ob zB Schrammen im Türstock oder ein schmutziger Teppichboden unter die normale Abnützung fällt?

    Kennst sich da jmd aus?

    Danke
    lg
     
  2. WaJoWi

    WaJoWi Gast-Teilnehmer/in

    Das fällt darunter soweit es sich in einen üblichen Rahmen hält. Kratzer im zehnjährigen Parkett sind also kein Problem, doch wenn es tiefere Furchen oder Löcher sind dann schon. Beim Teppich ist es ähnlich. Je nach Alter sind kleinere Flecken sicher noch okay, doch Brandlöcher eher nicht. Wobei Teppiche nach rund zehn Jahren sowieso wertlos sind und getauscht werden müssen (Raritäten ausgenommen).

    Diese Abnützungen sind übrigens mit der Miete abgegolten, nicht mit den Eigenmitteln...
     
  3. Lambadaschnitte

    Lambadaschnitte Gast-Teilnehmer/in

    Danke für deine Antwort. Und was passiert, wenn ich ein Loch im Teppich hab? Wird mir dann der Betrag für die Verlegung eines neuen Teppichs in Rechnung gestellt bzw weniger EM zurückbezahlt?
     
  4. montag

    montag Gast

    häng mich auch kurz an wenn ich darf. angenommen der vermieter hat die vermietete wohnung vor wiedervergabe saniert. in der küche wurden aber anstatt robuster bodenfliesen billigere wandfliesen verbaut sprich wenn mir was runterfällt blättern die leicht ab und die wände wurden weiß gemacht aber vorher die alten schichten nicht entfernt, sprich da lösen sich teilweise die schichten (wir wohnen jetzt 7 jahre in der wohnung).

    muß ich diese schäden übernehmen? oder ist das abnutzung? ich kann ja nix dafür daß der vermieter billig saniert hat oder?
     
  5. Inamaus

    Inamaus Gast

    Da kommts darauf an, wie gut ihr dokumentiert habt (Wohnungsübernahmeprotokoll mit Fotos bei Mietbeginn). Ist es eine privat vermietete Eigentumswohnung? Hat der Vermieter nur diese eine Wohnung oder ist er bereits gewerblicher Vermieter? WIr haben Ende März unsere ebenfalls privat vermietete Eigentumswohnung nach nicht ganz 3 Jahren zurückgestellt. Bei Mietbeginn war bereits das Backrohr nicht luftdicht abgeschlossen, dh wenn man gebacken hat, hat es die heiße Luft auf die Furnier des Geschirrspülers geblasen und somit ruiniert. Die Vermieterin hat sich aufgeregt, daß wir es verschuldet haben. Wir haben Fotos gemacht und sind zum Mieterschutzverband gegangen. Dadurch, daß sie keine Rechnung vorlegen konnte und laut eigenen Angaben, sie bereits mit dieser DAN- Küche 10 Jahre lang gekocht hat, hat sich das erübrigt. Bei Schäden bezahlt man nur den Wertverlust, also daß heißt nach zehn Jahren ist eine Küche de Facto nichts mehr wert. Böden etc müssen auch vom Vermieter nach einer bestimmten Zeit saniert werden, er kann nicht alles auf den Mieter abwälzen. Hoffe, es war verständlich :eek:
     
  6. montag

    montag Gast

    danke! nein ist ein gewerblicher vermieter der hat an die 20 zinshäuser in ganz wien. ich weiß nicht ob mein freund damals fotos gemacht hat, wir waren noch nicht zusammen. aber da die wohnung komplett saniert wurde (bis auf parkett böden die wurden nur geschliffen und lackiert) wars ja quasi neu.

    ich frag mich halt wie sich die minderwertige sanierung, sprich billige und für boden nicht geeignete fliesen, wände vorm ausmalen nicht abschaben etc auf unsere rechte auswirkt... bist du mitglied im miterschutzverband?
     
  7. Inamaus

    Inamaus Gast

    Mein Lebensgefährte ist damals dem Mieterschutzverband beigetreten, wie er seine alte Wohnung zurückgegeben hat. Das war auch ein gewerblicher Vermieter bzw. Halsabschneider. Das dubiose war, daß er alles in einem war. Hausverwaltung, Immobilienmakler, Rechtsanwalt, Versicherungsagent und natürlich gleich immer gedroht hat. Nachdem er bereits eine Räumungsklage eingereicht hat, hat mein LG die Wohnung ausgemalt und besenrein fristgerecht zurückgestellt. Der Vermieter wollte dann mittels Greisslerrechnung die Kaution wegen nicht professionellem Ausmalen einbehalten. Das absurde war, auf dieser Rechnung ist nur der fällige Endbetrag ohne Stempel etc gestanden, genau 1500€.

    Auf einen Brief, wo dann der Mieterschutzverband erwähnt wurde, hat er sich nicht mehr gemeldet und Ruhe war :D

    Bei der vorigen Wohnung hab ich der Privatvermieterin (hatte eben nur diese eine) nur mal so nebenher gesagt, daß ich mich mit dem Mieterschutzverband zusammengeredet hab. Man hats nur schlucken hören am Telefon und auch da war dann Stille im Wald ;) Empfehlen kann ichs dir auf jeden Fall. Diese 70€ im Jahr sinds wirklich wert. Wobei es reicht, wenn du dort Mitglied wirst, wennst im Moment was brauchst. Also nicht jetzt schon, sondern wenns erst soweit ist. Aber du musst nur den Zeitwert ersetzen von dem was er bezahlt hat... er kann nicht einfach aus Billigsdorfer- Bauhaus- Fliesen teure Villeroy und Boch- Fliesen machen und sie dir verrechnen... ich würd ihn mal drauf anreden, daß du die Rechnungen von der Sanierung sehen möchtest. Dann werdens eh meistens unterm Teppich Radlfahren :)
     
  8. WaJoWi

    WaJoWi Gast-Teilnehmer/in

    Wenn du das Loch verursacht hast, wirst du auch den Schaden ersetzen müssen. Das fällt sicher nicht mehr unter gewöhnliche Abnutzung! Allerdings kommt es dann auf das Alter und somit den Zeitwert des Teppichs an. Bei einem mehr als zehn Jahre alten Spannteppich auch dem Bauhaus wird man nichts mehr bezahlen müssen weil er nichts mehr wert ist. Ein wertvoller Perser wird aber eher im Wert gestiegen sein und es kann teuer werden...
     

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