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Was beachten beim Absetzen der Kinderbetreuung?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von gutemine75, 28 April 2012.

  1. gutemine75

    gutemine75 Gast-Teilnehmer/in

    Weil ich grad durch den anderen Thread drauf gestoßen wurde:

    Wir haben vor, die Kinderbetreuung durch meine Mutter (also die Oma) von der Steuer abzusetzen. Sie ist pensionierte Lehrerin und hat jetzt zusätzlich sicherheitshalber noch so einen Kurs gemacht.

    Meine Fragen sind jetzt:
    1) Müssen wir irgendwas beachten? (Soweit ich weiß müssen Rechnungen vorhanden sein und eine Überweisung am Konto z.B. als "Beweis", dass man wirklich was gezahlt hat. - Sonst noch was?)

    2) Muss meine Mutter was beachten? Muss sie den "Zuverdienst" bei ihrer eigenen Steuererklärung angeben? Bis zu welcher Höhe wäre das dann steuerfrei? - ich will nämlich nicht, dass wir uns was ersparen und sie dann aber mehr Steuer zahlen muss - dann rentiert sich das ganze nämlich nicht!)

    Vielen Dank! :wave:
     
  2. Coffee80

    Coffee80 Gast-Teilnehmer/in

    zu 1.) Die Rechnung muss folgendes enthalten:
    • Name und Sozialversicherungsnummer des Kindes,
    • Zeitraum der Kinderbetreuung,
    • bei pädagogisch qualifizierten Personen Name, Adresse, Sozialversicherungsnummer
    zu 2.) Ja wenn die Oma Honorarnoten bzw. Rechnungen ausstellt, dann muss sie diesen Verdienst auch beim FA angegeben. Ist sie noch in einem aufrechten und lohnsteuerpflichtigen Dienstverhältnis kann sie bis zu 730 Euro steuerfrei dazuverdienen. Ist sie nicht lohnsteuerpflichtig dann beginnt die Lohnsteuergrenze mit allen Einkommen zusammengezählt bei 11.000,-- darunter fällt keine Lohnsteuer an.


    Aber auch wenn sie nicht lohnsteuerpflichtig ist bzw. nur steuerfrei dazu verdient die GKK interessiert sich dennoch dafür und wird Beiträge nachkassieren.
     
  3. edelfee

    edelfee Gast

    wenn ihr ihr kein gehalt zahlt, das ihr auch überbleibt, sondern das nur als steuersparmodell verwendet, dann ist das eine strafbare steuerhinterziehung.
     
  4. gutemine75

    gutemine75 Gast-Teilnehmer/in

    Das ist mir schon klar - wollte auch hauptsächlich wissen, ob sich der Aufwand mit den Honorarnoten familienintern lohnt, oder ob man sich da dann mehr Probleme schafft, als es einem durch die Absatzbarkeit bringt (Stichwort: Steuer- und Sozialversicherungsnachzahlung für Oma).
    Weil gerade familienintern müsste man es ja nicht so förmlich gestalten mit offiziellen Honorarnoten ;)

    Edit: Da fällt mir grad ein: Wenn wir ihr die Fahrtkosten und Essen und so ersetzen - das bleibt ihr ja eigentlich nicht über, kann man das trotzdem absetzen und sie muss dann ja nix angeben, weils nur Aufwandsentschädigung ist? Oder muss sie dann wieder belegen, dass das die Fahrtkosten waren - also jeden Fahrschein und die Rechnungen für Wurstsemmeln etc. aufheben? - Wird immer komplizierter...

    @coffee80: Danke - sie ist Pensionistin, aber damit auch lohnsteuerpflichtig - gelten da auch die 730€? Und hab ich das richtig verstanden, dass aber von den 730€ auch auf jeden Fall die Sozialversicherungsabgabe zu zahlen ist? Schreiben die sie dann an mit einer Nachforderung? Und wie hoch ist die bei Pensionisten? (Sie ist pensionierte Lehrerin)
     
  5. Coffee80

    Coffee80 Gast-Teilnehmer/in

  6. edelfee

    edelfee Gast

    deine mutter läßt sich echt für das babysitten ihres enkerls bezahlen??

    fahrtkosten kanns du gegenrechnen, allerdings beleg erforderlich. essen nicht.
     
  7. sonnengelb

    VIP: :Silber

    Kurze Anmerkung: die 730 sind soweit ich weiß pro Jahr und nicht extra zu versteuern.

    Und natürlich: je nach Kombination kann es durchaus sein dass es sich nicht so unbedingt auszahlt Oma als Betreuung anzustellen, da könnte es teilweise besser sein die Oma macht es gratis und dafür schenkt man ihr mal einen kurzurlaub.

    LG
     
  8. gutemine75

    gutemine75 Gast-Teilnehmer/in


    Na ja, ihr entstehen ja Kosten (wohnt 70 km weit weg) - jetzt ist eben die Frage, ob es sich auszahlt, wenn sie uns Honorarnoten legt, oder ob wir ihr halt den Tank / die Buskarten so zahlen und ihr eben einen Kurzurlaub so schenken.
    Kosten entstehen natürlich - aber ob sich der Aufwand lohnt es auch offiziell abzurechnen ist eben die Frage....
     
  9. edelfee

    edelfee Gast

    und ohne absetzbarkeit der betreuungskosten würdet ihr ihr dann was zahlen?

    Steuerliche sind 730 euro im jahr zusätzlich steuerfrei. also da kommt es darauf an, ob sie neben der pension noch zusätzlich einkünfte hat, wenn nicht, dann könnt ihr die 730 nehmen (allerdings, sobald es 731 sind, ist das ganze steuerpflichtig). die fahrtkosten können dabei gegengerechnet werden.

    sozialversicherungsrechtlich wird es derzeit noch akzeptiert, daß das als selbständige tätigkeit angesehen wird (in wahrheit liegen da ja alle merkmale eines dienstverhältnisses vor). als selbständige kann sie neben einem unselbständigen einkommen - das ist die pension - ca. 4000 euro im jahr dazu verdienen, ohne daß es zu einer zusätzlichen steuerpflicht kommt. also wenn ihr bei den 730 euro netto bleibt (also nach abzug der fahrtkosten), ist die sv auch kein problem.
     
  10. gutemine75

    gutemine75 Gast-Teilnehmer/in

    Danke!
     

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