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Was beachten bei Einvernehlicher Lösung oder Kündigung durch Arbeitnehmer?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Sonne1984, 14 April 2010.

  1. Sonne1984

    Sonne1984 Gast-Teilnehmer/in

    Da ich ev. einen neuen Job in Aussicht habe, wollte ich mich vorab schon mal informieren was ich bei Kündigung oder Einvernehnlicher Lösung des Dienstverhältnisses alles beachten sollte.

    Resturlaub, Abfertigung und sowas in die Richtung...

    Für Infos wäre ich sehr dankbar.

    LG Sonne
     
  2. garfield06

    garfield06 Gast-Teilnehmer/in

    Kündigung - keine Abfertigung
    einvernehmliche Lösung - gibts Abfertigung

    außer du unterliegst mit deinem jetzigen dienstverhältnis schon der abfertigung neu, dann is es wurscht. mit dem zukünftigen dienstverhältnis unterliegst du auf alle fälle der abfertigung neu.

    Kündigungsfrist lt. Angestelltengesetz 1 Monat, d.h. wenn du mit 30.6.10 gehen willst, dann musst du mit spätestens im Mai deine Kündigung abgeben. einvernehmliche geht jederzeit!

    ob du den Resturlaub verbrauchen kannst, hängt vom Arbeitgeber ab. Wenn du ihn nicht verbrauchst, dann muss der Rest ausbezahlt werden. steht im urlaubsgesetz drinnen.

    sodala und noch was wegen resturlaub: viele arbeitgeber glauben, dass mit einer kündigung oder einvernehmlichen lösung auch gleich der urlaub aliquotiert wird. das ist aber falsch! wenn du noch einen resturlaub aus dem oder den vorjahren hast, kommt der zu den 25 arbeitstagen von 2010 noch dazu. und diesen urlaub kannst du verbrauchen.
    und jetzt wird es kompliziert: der urlaubsanspruch darf nur zum ende des dienstverhältnisses aliquotiert werden. am besten ein beispiel:

    du willst am 30.6.10 gehen, kündigst im mai und hast aus 2009 noch 5 resturlaubstage sowie einen anspruch von 25 tagen (bei vollbeschäftigung bzw. 5 tagen in der woche) aus 2010 - in summe daher 30 tage. davon verbrauchst du sagen wir 10 tage, bleiben dir 20 über. ABER: die werden dir nicht ausbezahlt, sondern der rest, den du nicht verbrauchen kannst, der wird zum ende des dienstverhältnisses aliquotiert. d.h. 10 tage werden dir ausbezahlt.

    vorschlag: wenn der neue job nahtlos anschliesst, dann würde ich mir den urlaub auszahlen lassen.
     
  3. anroma

    VIP: :Silber

    Anzuführen wäre vl. noch, dass du bei Selbstkündigung 4 Wochen kein Arbeitslosengeld bekommst - bei Einvernehmlicher schon.

    Bei Einvernehmlicher seitens des Dienstnehmers fallen die Arbeitssuchtage weg.
     
  4. Miba

    Miba Gast-Teilnehmer/in

    darf ich mich da gleich noch mit einer frage anhängen? besteht bei kündigung durch den Ag oder einvernehmlicher ein anspruch auf auszahlung des urlaubsgeldes (aliquot)? ich bin nämlich mit 31.6. gekündigt, würde ich jetzt mit einer einvernehmlichen ein monat früher gehen, verliere ich mein urlaubsgeld, dass ich ende juni ja noch bekäme.

    danke,
     
  5. Maritina

    VIP: :Silber

    Ja, sowohl Urlaubs- als auch Weihnachtsgeld müssen aliquotiert ausbezahlt werden, aber nur für die Dauer des aufrechten Dienstverhältnisses. Du würdest also Urlaubs- und Weihnachtsgeld für 2010 für 5 Monate statt für 6 Monate bekommen (grob ausrechnen: 2 mal Gehalt dividiert durch 12 mal 5 [statt mal sechs])
    LG
    Maritina
     
  6. jo-jo

    jo-jo Gast-Teilnehmer/in

    Ich bin grad in einer ähnlichen Situation und häng mich auch noch mit einer Frage dran:
    Abfertigung alt:
    bei Selbstkündigung krieg ich nix
    bei einvernehmlicher Auflösung, wenn ich das richtig verstanden hab, hab ich keinen Anspruch auf Abfertigung, kann mir aber eine aushandeln. Ist das richtig so? Und wie argumentier ich, damit ich was bekomme? Der AG hat ja eigenltlich nix davon, wenn er mir Abfertigung zahlt, oder? Ich wär aber natürlich froh, wenn ich zumindest ein bissl was bekommen würd.
    (mah, und das alles nur, weil ich Ende Dez 2002 zu arbeiten begonnen hab :rolleyes:)
     
  7. Happyness

    Happyness Gast-Teilnehmer/in

     
  8. Sonne1984

    Sonne1984 Gast-Teilnehmer/in

    Danke für die vielen Tipps...

    Ich bin ja schon im System Abfertigung NEU drinnen, d.h. ich müsste in das Schreiben bezüglich einvernehmliche Lösung garnichts wegen Abfertigung reinschreiben, sonder die dann von der Mitarbeitervorsorgekasse einfordern?
    Wie hoch ist die Abfertigung die man bekommt normalerweise?
    Ich habe mir die Abrechnung der Mitarbeitervorsorgekasse vom Vorjahr rausgesucht.... Abrechnungszeitraum 2008, da hatte ich ein Guthaben von knapp 1500 euro... dh. bis heute komm ich vielleicht knapp auf 2000 euro wenn überhaupt.... ist das für 5 1/2 Arbeitsjahre ok?

    Bezüglich Urlaub, muss ich den Urlaub auszahlen lassen oder kann ich diesen auch konsumieren?

    LG Sonne
     
  9. Stonifreedom

    Stonifreedom Gast-Teilnehmer/in

    Wenn du schon 36 Einzahlungsmonate hast und das DV einvernehmlich beendest, hast du in der Abfertigung Neu Anspruch auf Auszahlung deines Guthabens.
    Der DG zahlt ab dem 2. Beschäftigungsmonat 1,53% deines Bruttogehaltes in die Vorsorgekasse ein.
    Die Abfertigung musst du bei der Vorsorgekasse anfordern bzw. wirst du eh automatisch angeschrieben, sobald Anspruch besteht.
     

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