1. Reden wir miteinander ...

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Warum man besser wegschaut

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Desmond, 20 April 2010.

  1. Desmond

    Desmond Gast-Teilnehmer/in

  2. Soph

    Soph Gast-Teilnehmer/in

    notwehrüberschreitung, tja.
     
  3. Desmond

    Desmond Gast-Teilnehmer/in

    Ich tu mir schwer einen Schubser als Notwehrüberschreitung einzustufen. Aber auf hoher See und vor Gericht...

    Wird halt leider nicht dazu beitragen Zivilcourage zu fördern.
     
  4. no-mercy

    no-mercy Fulgurator

    Oder unglückliche (weil zu ehrliche) Erstaussage.
    Wenn er erwähnt hätte, dass der Angreifer, als er ihn am Gehen hindern wollte auch ihn bedroht hat und etwas gesagt hat, das er als "Di stich I ab" verstanden hat, wären die Karten schon wieder anders gemischt gewesen.:cool:
     
  5. Soph

    Soph Gast-Teilnehmer/in

    "der täter will abhauen" ist keine notsituation (mehr).
     
  6. Soph

    Soph Gast-Teilnehmer/in

    im artikel steht daß eine videokamera das alles aufgezeichnet hat.
     
  7. Desmond

    Desmond Gast-Teilnehmer/in

    Jeder hat das Recht einen flüchtenden Täter bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten. Genau das ist hier passiert.
     
  8. Soph

    Soph Gast-Teilnehmer/in

    in diesem fall dürfte man (man darf nicht immer) aber durch das festhalten darf es trotzdem zu keiner körperverletzung/gefährdung kommen. [in österreich. ich nehme an in .de wird es ähnlich sein, und mich freut es jetzt nicht googeln, aber völlig ohne rechtsgrundlage wird das ja auch in deutschland nicht entschieden worden sein.]

    (ich persönlich würde mich hüten, mit einem besoffenen neben ubahn-gleisen zu rangeln, wenn ich nicht unbedingt muss - aber bitte.)
     
  9. ImPrinzipNormal

    ImPrinzipNormal Gast-Teilnehmer/in

    „Zivilcourage lohnt sich nicht“



    das triffts ...
     
  10. anroma

    VIP: :Silber

    Mir erzählte vor einigen Jahren jemand, dass er 2 Jahre wegen schwerer Körperverletzung saß, weil er einem Vergewaltiger, den er auf frischer Tat ertappte, zu einem Kieferbruch verhalf.
     
  11. Soph

    Soph Gast-Teilnehmer/in

    gschichtel-glocke. aber ganz laut.
     
  12. Ellen.Ripley

    Ellen.Ripley Gast-Teilnehmer/in


    So seh ich das auch.

    Schlimm ist es natürlich, wenn auf diese Art, jemand der helfen wollte, zu einem Strafregistereintrag kommt.
     
  13. anroma

    VIP: :Silber

    Klar, jemand der zu diesem Zeitpunkt, als ich ihn kannte, gerade die letzten Wochen dieser Strafe abzusitzen hatte und sogar unbeaufsichtigt zu einer der Strafanstalt zugehörigen, aber außerhalb befindlichen, Arbeitsstelle durfte.

    Aber du warst sicher das Opfer und weißt es ganz genau :rolleyes:
     
  14. Desmond

    Desmond Gast-Teilnehmer/in

    Google spuckt mir aus, dass das Gesetz eine "angemessene Gewaltanwendung" vorsieht. Was auch Sinn macht. Sonst müsste ich einen Täter, der sich wehrt, ja ungehindert laufen lassen. Was das Anhalterecht ad absurdum führen würde.

    Detto. Insofern gilt meine vollste Hochachtung denjenigen, die sich das antun ;)
     
  15. Soph

    Soph Gast-Teilnehmer/in

    ich gehe nach dem. (aber whatever, das wird sowieso von einzelfall zu einzelfall bewertet.)
     
  16. agnellina

    agnellina tabula rasa

    Geh bitte, das ist eine absolute Stresssituation und es ist im Normalfall nicht abzuwägen, wie genau der wirkliche Täter weiter vorgehen wird. Und da sollst dann perfekt dosieren können!

    Gemütlich Kaffee schlürfend vorm PC kenn ich die Grenzen der Notwehr aber natürlich auch genau. :rolleyes:

    Wenn das nur halb so abgelaufen ist, wie's im Artikel steht, find ich es einen Skandal, dass der Mann für seinen Einsatz bestraft wird. :boes:
     
  17. Soph

    Soph Gast-Teilnehmer/in

    wenn der alkoholisierte täter davon will, dann halt ich ihn zurück und fang eine rangelei an, bei der einer auf die u-bahn gleise fällt? echt? :confused:

    ich persönlich find es keinen skandal und keien nicht-skandal. wie gesagt, es wird von fall zu fall bewertet und das ist auch die einzige art wie es überhaupt bewertet werden kann - und natürlich machen gerichte auch fehler, aber mich stört es, dass jemand einen zeitungsartikel liest und von vornherein sagt, phoa, das ist eine frechheit. ich meine, es wird seinen grund haben, warum das urteil so ausgefallen ist.
     
  18. Q

    Q Gast

    Und ganz nebenbei halte ich es auch für nicht ganz unproblematisch, wenn private Rambo-Auftritte plötzlich zur rechtspolitisch geförderten Norm werden.

    Bei der durchaus einzufordernden Zivilcourage sollte doch das Augenmerk in erster Linie auf Hilfeleistung für das Opfer oder - wenn möglich - auf Deeskalation und Prävention liegen und nicht auf nachträgliche Privat-Lynchjustiz. Der nächste rammt dem Täter dann "in Notwehr" ein Messer in den Bauch, während das niedergeschlagene Opfer mangels Erster Hilfe daneben verblutet ...
     
  19. LiloundStitch

    LiloundStitch Gast-Teilnehmer/in

    Tja, schlechter Anwalt würd ich sagen.

    Das U>rteil wird er doch hoffentlich mit einem Anderen anfechten.
    Wenn die Dame genug Courage hätte, würde sie zumindest einen Teil mitzahlen.
     
  20. Q

    Q Gast

    Ich glaube, der Fall wurde dort problematisch, wo es nicht mehr um den Schutz der beiden Damen ging, sondern um die davon losgelöste Auseinandersetzung mit dem Täter (hin- und herschubsen mit der Folge des Sturzes auf das Gleis). Das hatte mit Hilfeleistung und Notwehr nichts mehr zu tun.
     

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