1. Reden wir miteinander ...

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Warum heiraten?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von amara, 29 September 2013.

  1. amara

    amara Gast-Teilnehmer/in

    Welchen Unterschied macht es in der heutigen Zeit verheiratet zu sein oder nicht? Ich meine selbstverständlich nicht die emotionale Seite, sondern rein sachlich.
    Viele Angelegenheiten (erben usw) kann man auch vertraglich regeln. Welche Rechte/Pflichten... gelten NUR für Ehepartner? Kind ist vorhanden.
    Mir fallen als Unterschiede nur ein:
    - Witwenpension
    - falls die Erbschaftssteuer wieder eingeführt wird geringerer Steuersatz
    - man ist der nächste Angehörige (Auskunftsrecht im Krankenhaus...)
     
  2. sunshine0

    VIP: :Silber

    gute frage. ist es nicht so, dass ein uneheliches Kind auch schlechter abgesichert wäre wenn der Partner unerwartet verstirbt?

    ich komme gerade von einer hochzeit. da hat ein gast gemeint, dass noch immer man als Ehefrau einen höheren Stellenwert hat. in gewissen Beziehungen wird es wohl so sein wenn sie zb 30 und er 60 wäre - steht sie vermutlich als Ehefrau noch ein wenig besser da, sonst wäre der Name wohl eher flittchen :rolleyes:
     
  3. Sommar

    Sommar Gast-Teilnehmer/in

    Ich bin mit LG nicht verheiratet und daher haben wir uns mal alles durchgedacht. Das einzige, was man nicht vetraglich regeln kann ist die Witwer/Witwenpension, die kann man im Fall eines Falles nicht beanspruchen. Die höhere Steuerklasse beim Erben fällt da auch drunter, die ist aber eher zu vernachlässigen, weil man ja an sich erben kann, halt nur mehr an den Staat bezahlen muss. Auskunft in KH kann man problemlos mittels Patientenverfügung regeln, bei mir gings aber auch anders, ich hab einfach den Ärzten meine Erlaubnis dazu erteilt.
     
  4. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Abgesehen von einer etwaigen Witwenpension und des Steuervorteiles beim Erben, gibt es in der heutigen Zeit keinen rationalen Grund, um zu heiraten.

    Der steuerliche Nachteil bei der Erbschaftssteuer ist allerdings gewaltig.
    So zahlen Lebensgefährten ca. den fünffachen Prozentsatz.
     
  5. sunshine0

    VIP: :Silber

    das heisst wenn man ein uneheliches Kind hat, hat man keinen Nachteil?
    das Kind würde doch im schlimmsten fall laufend etwas bekommen oder ich zumindest? ohne heirat wohl nicht, oder seh ich das falsch?
     
  6. amara

    amara Gast-Teilnehmer/in

    soweit ich weiß, steht die Waisenrente auch zu, wenn die Eltern nicht verheiratet waren
     
  7. alwi

    alwi Gast-Teilnehmer/in

    uneheliche Kinder sind meines Wissens ehelichen gleichgestellt

    ich hab schon öfter von Witwen gehört, dass die Witwenrente eine große Hilfe war. Ich muss es hoffentlich nie selber herausfinden.
     
  8. lula

    lula jössas 8-O

    wie ist das eigentlich mit dem gemeinsam erwirtschafteten vermögen?

    wird das bei unverheirateten auch halbe halbe geteilt, im trennungfall?
     
  9. alwi

    alwi Gast-Teilnehmer/in

    Bei unverheirateten gibt es keine Regelung was im Trennungsfall passiert - alles Vereinbarungssache
     
  10. no-mercy

    no-mercy Fulgurator

    Das ist völlig falsch. Für das Kind macht es Null Unterschied ob die Eltern verheiratet sind.
    Der einzige echte Unterschied ist das Thema Witwen/Witwerpension.
    Der zweite Unterschied ist potentielle Unterhaltsforderungen im Scheidungsfall, aber das sollte kein Argument für eine Heirat sein *ggg*

    Erbrecht kann man mittels Testament korrigieren
    Obsorge des Kindes mittels Gerichtsbeschluss sichern
     
    bluevelvet gefällt das.
  11. no-mercy

    no-mercy Fulgurator


    auch das ist nicht richtig.
    Die Regelung lautet, dass jeder das behält, das er in die Beziehung eingebracht und während der Beziehung erwirtschaftet hat. Deshalb ist das Aufheben von Rechnungen und Kontoauszügen sicher kein Fehler.
    Davon abweichenden Regelungen können jedoch getroffen werden, soferne sie nicht den guten Sitten widersprechen.
     
  12. no-mercy

    no-mercy Fulgurator

    Zusammengefasst: Heiraten ist für den wirtschaftlich schwächeren Partner ein gutes Geschäft.
     
    Eistee gefällt das.
  13. Q

    Q Gast

    Die Hinterbliebenenversorgung (Waisenpension) ist bei unehelichen Kindern nicht anders als bei ehelichen. Warum sollte sie auch?

    HELP.gv.at: Waisenpension
     
  14. Q

    Q Gast

    Das schau ich mir an, wie man zu Lebzeiten eine gerichtliche Obsorgeregelung auf den Todesfall trifft.
     
  15. Q

    Q Gast

    Das ist wahrscheinlich in der Mehrzahl der Fälle korrekt. Bei der Vermögensaufteilung ist der Gegenbeweis, man habe irgend etwas im Vermögenszuwachs überwiegend oder allein erwirtschaftet, sehr schwer zu führen, es sei denn, er kommt aus Erbschaft oder Schenkung.

    Selbst in die Ehe eingebrachtes Vermögen ist vor der Aufteilung nicht gänzlich geschützt, denn
    1. muss man bei der "einvernehmlichen" erst mal eine Einigung erzielen oder Recht bekommen
    2. sind diese Dinge immer wieder Wechselgeld in allerhand Tauschhändeln
    3. Wird da oft mit den abstrusesten Argumenten ein Anteil des Anderen am Werterhalt o.ä. herbeiargumentiert.
     
    bluevelvet gefällt das.
  16. no-mercy

    no-mercy Fulgurator

    Soll ich dir meine zeigen?
    Gemeinsame Obsorge, die du bei LG sonst nicht hast, führt dazu, dass im Falle des Todes der Mutter, die alleinige Obsorge automatisch auf den Vater übergeht. Gibt es keine gemeinsame Obsorge, fällt es dem JA zu und wenn dann vielleicht noch die Eltern der verstorbenen Mutter mitmischen, ist es nicht mehr so klar, dass das Kind beim Vater bleibt.
     
    lina.kurbel gefällt das.
  17. Q

    Q Gast

    Achso ... ja klar, so geht es.
     
  18. lula

    lula jössas 8-O


    das klingt leider sehr zynisch, obwohl du natürlich recht hast.

    fakt ist aber auch, dass der "wirtschaftlich schwächere partner" meist der ist, der die kindererziehung übernimmt und das sind immer noch zum grossteil die frauen.
    mal ganz davon abgesehen, dass in vielen berufen die frauen weniger verdienen als die gleichqualifizierte männer.

    vor diesem hintergrund finde ich, dass eine eheschliessung eine faire sache ist, insofern man die klassische rollenteilung lebt.
     
    PrimadonnaGirl und anna-mari gefällt das.
  19. carry118

    carry118 Gast-Teilnehmer/in

    Erbschaftssteuer gibt es derzeit in Ö nicht

     
  20. Krueml

    Krueml Gast-Teilnehmer/in

    Witwenpension
    Erbberechtigung
    Unterhaltsansprüche
    gemeinsamer Nachname
     

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