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Wann wegen Urlaub fragen? (neue Arbeit)

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Schnecki01, 25 Mai 2008.

  1. Schnecki01

    Schnecki01 Gast-Teilnehmer/in

    Ich arbeite seit 2.Mai wieder in einer neuen Firma, ich hab 1 Monat Probezeit da werd ich sicher noch nicht fragen aber wann könnt ich dann fragen wenn ich im Juli-August Urlaub möchte, ich müsste ja schließlich schon einen Anspruch haben oder??
     
  2. Ninscha-Bunny

    Ninscha-Bunny Gast-Teilnehmer/in

    ich würd an deiner stelle die probezeit abwarten.

    hast schon gebucht? dann gibts sicher kein problem. sonst könnte sein, daß du durch die finger schaust (hatte mal so ein "erlebnis").
     
  3. Stonifreedom

    Stonifreedom Gast-Teilnehmer/in

    Ich arbeite auch seit Anfang Mai und habe bereits den ersten Urlaubstag konsumiert und den Urlaub für September schon fixiert.:D

    Da du im 1. Halbjahr in die Firma eingetreten bist, hast du den vollen Urlaubsanspruch. Ich würde sobald als möglich fragen, da es für die Firma ja auch wichtig ist, zu wissen, wann die Mitarbeiter da oder eben nicht da sind.
     
  4. Katrin08

    Katrin08 Gast

    Geht es nicht darum 6 monate in der firma zu sein, und dann den vollen anspruch zu haben? also nach neintrittsdatum und nicht nach kalendermonat?
    bei mir war das auf jeden fall so. ich hatte in den ersten 6 monaten je 2 freie tage pro monat. und erst nach den 6 monaten den kompletten anspruch.
     
  5. Santoli

    Santoli Gast-Teilnehmer/in

    bei meiner letzten Arbeit hatte ich auch im Vertrag stehn dass man erst nach 6 Monaten Anspruch auf Urlaub hat, aber meine Chefin hat mir dennoch vorzeitig eine Woche Urlaub gewährt - schau mal in deinem Vertrag

    in meiner jetztigen Arbeit hab ich am 2. Arbeitstag (hab im März angefangen, wollte schon am 1. Tag fragen aber hatte dann vergessen) gefragt ob ich 1. Juniwoche Urlaub nehmen darf, weil der Urlaub schon länger geplant war

    ich würd ehrlich gesagt nicht warten sondern gleich morgen anfragen ob du Urlaub bekommst, immerhin dauert es ja auch nicht mehr lang bis Juli/August, und ich weiß ja nicht was genau du arbeitest, aber wenn man eine Vertretung benötigt bzw du auch Urlaubsvertretung für andere machen musst dann sieht es schlechter aus, je später du anfragst

    Liebe Grüße,
    Sandra
     
  6. Pippi101

    Pippi101 Gast-Teilnehmer/in

    Diesen Anspruch hat man nur, wenn die Firma den Urlaub für alle Dienstnehmer nach Kalenderjahr berechnet! Lt. Gesetz muß der Urlaub nach Arbeitsjahr berechnet werden. Um eine Umstellung des Urlaubsjahres auf Kalenderjahr machen zu können muß man entweder eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat machen oder mit jedem einzelnen Dienstnehmer! Und dann müssen alle Dienstnehmer damit einverstanden sein!

    Trete ich am 1. Mai (bzw. eben 2. Mai - 1. Mai ist ja ein Feiertag) in eine Firma ein - und diese Firma rechnet Urlaub lt. Gesetz (= nach Arbeitsjahr) erwerbe ich monatlich im ersten Jahr 2 Urlaubstage (wenn in Arbeitstagen, als 25 Tage Urlaubsanspruch gerechnet wird!) Ab dem 2. Jahr entsteht der Urlaubsanspruch mit dem 1. Arbeitstag des neuen Arbeitsjahres in voller Höhe!

    Natürlich ist es möglich Urlaub mit dem Dienstgeber über den bereits erworbenen Anspruch hinaus zu vereinbaren!

    Ich spreche jetzt als Dienstgebervertreter: Ich rate meinen Dienstgebern immer ab mehr Urlaub zu gewähren, als erworbener Anspruch da ist! Den sollte der Dienstnehmer einen Minusstand beim Urlaub aufbauen und sollte dann das Dienstverhältnis beendet werden, dann gibt es ein Riesenproblem, das zuviel bezahlte Geld für den zuviel verbrauchten Urlaub zurückzubekommen. Das ist in den meisten Fällen absolut unmöglich!

    Und ich rate meinen Dienstgebern auch immer dringendst von einer Urlaubsjahrumstellung von Arbeitsjahr auf Kalenderjahr ab! Da man hier immer mit gravierenden und vor allem sehr teuren (für den Dienstgeber) Problemen rechnen muß. Und außerdem halte ich diese Umstellung den Dienstnehmern gegenüber für nicht fair! Im Prinzip hat jeder Dienstnehmer für sein erstes Arbeitsjahr dann Anspruch auf den vollen Urlaub (= 25 Arbeitstage). Auch dann wenn er erst am 15. Dezember eintritt! Solange der Dienstnehmer in der Firma beschäftigt ist, wird es nicht das Problem sein - allerdings wird es zu einem Problem wenn das DV beendet wird.

    Als Dienstgeber muß ich mir immer vor Augen halten: Arbeitsgerichte sind sehr abeitnehmerfreundlich. Das heißt, es wird eher zu Gunsten des Arbeitnehmers als des Dienstgebers entschieden!
     
  7. Anna2

    Anna2 Gast-Teilnehmer/in

    Ich weiß auch dass es üblich ist dass man ein halbes Jahr erst Urlaubsanspruch hat. Aber ich denke nach dem Probemonat kannst ja mal nachfragen wie das gehandhabt wird.
     
  8. Schnecki01

    Schnecki01 Gast-Teilnehmer/in

    In meinen Vertrag steht:

    Das Ausmaß des jährlichen Erholungsurlaubes richtet sich nach den Bestimmungen des Urlaubsgesetztes in deer gültigen Fassung und beträgt 30 Werktage. Der Urlaub ist wochenweise zu konsumieren. Vergl. UrlG §4Abs.3
    :confused:

    Ist das eigentlich bei Arbeiter und Angestellten(wie ich bin) gleich?
     
  9. Hawei

    Hawei Gast-Teilnehmer/in

    alos mir geht es ähnlich habe mitte Mai begonnen, und würde auch gerne im Augus 1-2 Tage Urlaub haben.

    und soviel ich weiß, hab ich auch mal auf der AK-Seite gelesen, hat man nach 6 Monaten den vollen Urlaubsanspruch und bis dahin aliquot, also so 2 Tage/Monat

    als ich Bescheid bekommen hab dass ich anfangen kann, hab ich schon mal die Personalschefin gefragt, und die hat gemeint es wäre sicher kein Problem. Nur mit meiner direkten Chefin hab ich noch nicht drüber gesprochen.
     
  10. Pippi101

    Pippi101 Gast-Teilnehmer/in


    Im Urlaubsgesetz gibt es keine Unterscheidung zwischen Angestellten und Arbeitern! Es gilt für alle gleich!
     
  11. Gunter

    Gunter Gast-Teilnehmer/in

    Sowas fragt man beim Bewerbungsgespräch...

    In Werktagen gerechnet entsteht pro Monat ein Anspruch aliquoter Anspruch auf 30/12 = 2,5 Werktage Urlaub. Mai+Juni+Juli = 7 Werktage, dann kannst Du theoretisch im August eine Woche Urlaub machen.

    Warte bis nächste Woche (Montag ist der 2.Juni) und beantrage den Urlaub, vielleicht mündlich im voraus abchecken.

    "Vorauskonsumation" ist aus den genannten Gründen schwierig und fast nur im Rahmen der Vertragsverhandlungen bei der Bewerbung möglich. Eventuell kannst Du Dich zusätzlich zur erarbeiteten Woche für eine weitere Woche "Dienstfrei ohne Bezüge" stellen lassen.
     
  12. goodgirl

    goodgirl Gast-Teilnehmer/in

    ich hab darüber auch schon im bewerbungsgespräch gesprochen... zwar nicht wegen urlaub, aber da der kiga im august 5 wochen durchgehend zu ist, muss ich innerhalb dieser zeit urlaub haben.
     
  13. Anna2

    Anna2 Gast-Teilnehmer/in

    Ehrlich gesagt würde ich sowas nicht gleich beim Bewerbungsgespräch fragen...außer es geht wirklich um die Kinderbetreuung aber ansonsten käm mir dass komisch vor.
     
  14. Nici-06

    Nici-06 Gast-Teilnehmer/in

    Bei solchen Themen geht es langfristig nicht immer nur strikt um das, was dem Dienstnehmer lt. Gesetz und § zusteht. Folgende Fragen kannst nur Du beantworten:

    In welcher Branche bist Du tätig und habt Ihr saisonale Schwankungen (ev. passt ein Urlaub im August sogar gut ins Konzept?!?)

    Wer ist Dein Ansprechpartner in dieser Angelegenheit: Ein Chef der alten Schule, der den Standpunkt vertritt, dass sich ein Mitarbeiter erst beweisen soll, bevor er auf Urlaub gehen "darf"?

    Gerade am Anfang eines DV steht man unter Beobachtung und im Grunde sollte das Ziel eine langjährige gute Zusammenarbeit sein (da jetzt schon das Arbeitsgericht ins Spiel zu bringen wäre eher hinderlich).

    Ist ein blödes Beispiel, aber wir reden heute noch über einen Praktikanten (er bekam ein Gehalt und war zur Arbeit verpflichtet - also kein echter Praktikant ;)), der vor 2 Jahren im Sommer bei uns gearbeitet hat und am ersten Tag nach seinem aliquoten Urlaubsanspruch gefragt hat. Auch bei einem befristeten DV entsteht ein aliquoter Urlaubsanspruch - er war also im Recht - aber so wie er das gebracht hat, kam das einfach nicht gut rüber :). Checke einfach die Lage und das Umfeld. Vom Anspruch her kannst Du locker eine Woche Urlaub machen im August ;):wave:

    LG & hoffentlich schönen Urlaub
     
  15. Nici-06

    Nici-06 Gast-Teilnehmer/in

    @ unbezahlter Urlaub - natürlich eine Möglichkeit aber unbedingt vorher durchrechnen da dem Dienstnehmer für die Dauer des unbezahlten Urlaubes die DN & DG Anteile der SV abgezogen werden (so der Urlaub nicht länger als 30 Tage dauert). Der Auszahlungsbetrag wird dadurch zwangsläufig mager.

    Beispiel:

    Bruttobezug € 1000,-- 15 Tage unbezahlter Urlaub im September (weil mit diesen Zahlen einfach zu berechnen)

    500,-- Gehalt (15 Tage)
    90,35 Sozialversicherung für die 15 gearbeiteten Tage (18,07 % wenn Ang.)
    198,25 Sozialversicherung (DN & DG Anteil für die 15 Tage unbezahlter Urlaub - 37,85 :wacky:
    ergibt 220,4 € Auszahlungsbetrag!!!

    LG
     
  16. Schnecki01

    Schnecki01 Gast-Teilnehmer/in

    Also danke für die Antworten!
    Ich werd nächste Woche mit meinen Chef reden, mit meiner Abteilungsleiterin hab ich schon gesprochen und wenn ich keinen Urlaub bekomm kann ich mir die Arbeit so einteilen das ich eine Woche frei hab!;)

    Meine Arbeitskollegin die am selben Tag angefangen hat, hat im August schon Urlaub(weil schon gebucht) und ab September auch gleich noch 20 Tage verplant!
     
  17. Hawei

    Hawei Gast-Teilnehmer/in

    also ich habe diese Woche gefragt und es ist gar kein Problem
    meine Kollegin, die mit mir angefangen hat und mich ja vertreten soll, sieht da auch kein Problem, da sie keine Kinder hat und da sehr viel Nachsicht hat und eher in der Nicht-Ferien Zeit auf Urlaub geht, also werd ich dann gleich mal unsere verlängertes Wochenende im August buchen.

    wir haben auch schon drüber gesprochen wie das nächstes Jahr ist, es gehen zwar alle im August auf Urlaub, aber eben diese Kollegin möchte nicht in der Hauptsaison auf Urlaub gehen, und das ist das wichtigste sie muss mich ja vertreten, muss ja im August auf Urlaub gehen, da der Kiga da 4 Wochen zu ist.
     

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