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Wann Neuberechnung von Arbeitslosengeld / Notstandshilfe?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von bernstein, 11 April 2013.

  1. bernstein

    bernstein Gast-Teilnehmer/in

    Ein Freund von mir war in Notstandshilfe. Jetzt hat er einen befristeten Job von drei Monaten. Ist also drei Monate angestellt, dann muss er wieder für zwei Monate in Arbeitslose / Notstandshilfe gehen und wird dann wieder für drei Monate angestellt.

    Wenn er nach den ersten drei Monaten Arbeit wieder zum AMS geht, bekommt er weiter Notstandshilfe, also das gleiche wie vor dieser Arbeit. Wie sieht es dann beim nächsten Mal aus, also wenn er dann wieder drei Monate angestellt wird? Bekommt er dann wieder Notstandshilfe oder bekommt er dann Arbeitslosengeld, welches nach dem Lohn dieser Dreimonatsjobs berechnet wird?

    Irgendwie schwirren da im Umkreis zwei verschiedene Thesen:

    1) Arbeitslosengeld wird neu berechnet, wenn man 6 Monate lang DURCHGEHEND wo angestellt war
    2) Arbeitslosengeld wird neu berechnet, wenn man insgesamt 28 Wochen innerhalb der letzten 12 Monate gearbeitet hat, egal ob es durchgehend war oder mit Unterbrechungen.

    Kennt sich da wer aus und weiß, wie es konkret ist?
     
  2. Elephant

    Elephant Gast-Teilnehmer/in

    Punkt 2 ist richtig (siehe AMShomepage: Um wieder Arbeitslosengeld beziehen zu können, müssen Sie in den letzten 12 Monaten (Rahmenfrist) vor Geltendmachung des Anspruches insgesamt 28 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.D.h ab den Tag wo der Antrag auf Leistung gestellt wird, wird zurück geschaut).

    Die Berechnung erfolgt nicht nach dem letztem Gehalt. Hat er wieder Anspruch auf Arbeitslosengeld, dann wird bei Geltendmachung bis zum 30.6.2013 das Jahr 2011 zur Berechnung herangezogen. Bei Geltendmachung ab 1.7.2013 dann das Jahr 2012.
    (siehe auch: Häufig gestellte Fragen - Arbeitsmarktservice Österreich )
     

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