1. Reden wir miteinander ...

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wann kündigen????

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von trulli1984, 11 Mai 2011.

  1. trulli1984

    trulli1984 Gast-Teilnehmer/in

    ich habe die woche erfahren das ich in der krankenpflegeschule aufgenommen bin hab mich voll gefreut!! in oktober würde es los gehen!:) nun steht mir das kündigen noch bevor, hab 2 wochen kündigungsfrist. Soll ich hinzuwarten bis sept oder soll ichs meiner chefin schon früher sagen??:wave:
     
  2. MatsBM

    MatsBM Gast

    Ich würde mal sagen das kommt ganz drauf welches Verhältnis du mit deiner Chefin hast und ob es möglicherweise während der Kündigungsfrist zu unangenehmen Verhalten der Chefin dir gegenüber kommen wird oder nicht.

    Bei meinem bisherigen Jobwechsel habe ich sehrwohl schon 3 Monate vor dem Austritt als auch am letztmöglichen Tag die Kündigung dem AG übermittelt.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  3. trulli1984

    trulli1984 Gast-Teilnehmer/in

     
  4. Sternenzauber

    Sternenzauber Gast-Teilnehmer/in

    bis auf den letzten drücker würd ich nicht warten. wenn eine in karenz geht, das lehrmädchen auch im sommer erst wieder kommt und du ebenfalls wegfällst, wird es sie gewaltig strudeln, binnen 2 wochen ersatz zu finden und den dann auch einzuarbeiten. (weiß natürlich nicht, wie viele da noch bei euch arbeiten und ob da jemand anderer einschulen kann.) wenns ein arbeitsplatz ist, wo nur du dich auskennst, würd ich persönlich so fair sein und es angemessen früher sagen. bzw hast du noch urlaub und zeitausgleich offen? den würd ich auch berücksichtigen.

    ist aber natürlich eine persönliche entscheidung. rein rechtlich musst du es 2 wochen vorher sagen und hinter dir die sintflut. ;)
     
  5. mane9

    mane9 Gast-Teilnehmer/in


    ich nehme mal an diese kündigungsfrist gilt auch umgekehrt. in diesem falle sehe ich keine moralische verpflichtung der te der dienstgeberin früher bescheid zu sagen (und damit eventuell zu riskieren, den job schon früher los zu werden).
     
  6. amanin

    amanin Gast

    Wieso hast du 2 Wochen Kündigungsfrist??? :confused:
     
  7. Sternenzauber

    Sternenzauber Gast-Teilnehmer/in

    Ja, da hast sicher recht. Wobei ich das Risiko eher gering einschätzen würde, wenns sowieso zu wenig Leute haben. Andererseits wozu was riskieren, wenn das Verhältnis eh nicht prickelnd ist. Geh halt von mir aus und bei uns ist das Verhältnis so gut, dass wir über solche Dinge sehr offen sprechen. Und auch so früh man nur drüber reden kann, weils schwierig ist, eine geeignete Nachfolge zu finden, einzuschulen, usw. Aber wir sind auch nicht die 0815-Firma.
     
  8. trulli1984

    trulli1984 Gast-Teilnehmer/in

    das wird glaub ich von firma zu firma verschieden sein in den anderen firmen wo ich gearbeitet habe waren es auch 2 wochen! ich arbeite im gastgewerbe und was ich von meinen ex- kollegen weiß sind es bei uns auch zwei wochen!! die zwei wochen muß ich einhalten sonst bekomm ich nix ausbezahlt meine überstunden und urlaub! Muß mir so und so noch einen termin bei der arbeiterkammer geben lassen um mich genauer zu informieren!! LG :wave:
     
  9. trulli1984

    trulli1984 Gast-Teilnehmer/in

    ich hab mir viell gedacht das ichs ihr im aug sagen werde! werde mich aber noch genauer bei der arbeiterkammer informieren!! dann hab ich noch ca zwei monate bis im okt und in urlaub kann ich auch noch abbauen!! naja mal schauen wie sichs ergibt danke lg :wave:
     
  10. amanin

    amanin Gast

    Ja das halte ich für sinnvoll.
    Bist du Arbeiterin oder Angestellte?
     
  11. trulli1984

    trulli1984 Gast-Teilnehmer/in

     
  12. MatsBM

    MatsBM Gast

    Hast du in deinem Dienstvertrag dezidiert die 14 Tage Kündigungsfrist drinnen stehen??
    Laut Kollektivvertrag gelten für Angestellte im Gastgewerbe 1 Monat Kündigungsfrist (lt. Angestelltengesetz) mit der Möglichkeit das DV zum 15. d.M. oder zum Monatsletzten zu beenden.
    Arbeiter im Gastgewerbe hingegen unterliegen der 14 Tage Kündigungsfrist.

    Unter diesen Voraussetzungen, die du da berichtest würde ich die Kündigung UNBEDINGT SCHRIFTLICH am letztmöglichen Tag der Chefin geben.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  13. amanin

    amanin Gast

    Sollte man bei solche Sachen nicht immer schriftlich machen... :D
    Ansonsten kann ich dir und voll inhaltlich zustimmen.
     
  14. MatsBM

    MatsBM Gast

    Da widerspreche ich dir und gehe sogar noch einen Schritt weiter:
    Die Übergabe der schriftlichen Kündigung würde ich mir sogar noch von der Chefin bestätigen lassen!!
    Gerade bei diesem Mitarbeitermangel wie es die TE beschreibt, traue ich der Chefin durchaus zu dass sie bei mündlicher Kündigung abstreitet dass diese rechtzeitig ausgesprochen wurde und dann womöglich der TE einen ungerechtfertigten vorzeitigen Austritt unterstellt!
    Deshalb empfehle ich im Sinne der Beweisbarkeit die schriftliche Form!!

    Liebe Grüße
    Mats
     
  15. amanin

    amanin Gast

    ;) das hab ich eh gmeint ;)
     

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