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wann darf neubau offiziell bezogen werden?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von mane9, 7 Juli 2011.

  1. mane9

    mane9 Gast-Teilnehmer/in

    nach der fertigstellungsanzeige oder auch schon früher?
     
  2. Benji

    Benji Gast-Teilnehmer/in

    meines Wissen nach nach der Benützungsbewilligung
     
  3. MarBig

    MarBig Häuslbauer a.D.

    Weder noch; zumindest in OÖ gibt es keine Benützungsbewilligung mehr.

    Die Fertigstellungsanzeige ist nach den "Fertigstellen" lt. Bauplan zu machen.

    Auch ich hab die Fertigstellungsanzeige erst 2 Monate nach dem Einzug gemacht und das im vollen Wissen der Bauabteilung. Also wenn das Zeitnah ist wird sich keiner aufregen.
     
  4. MatsBM

    MatsBM Gast

    @mane9:
    Dies ist in der jeweils gültigen Bauordnung bzw. im Baugesetz geregelt wobei das je nach Bundesland unterschiedlich ist.

    @Benji:
    Für die Steiermark stimmt das so, das regelt der §38 des Stmk. BauG.

    @MarBig:
    Schau mal in die OÖ Bauordnung!
    Du musst sehrwohl eine Baufertigstellungsanzeige abgeben und darfst den Raum benützen wenn die Baubehörde nach Ablauf von 8 Wochen die Benützung nicht untersagt.

    Hier ein Link zum Nachsehen:
    http://www.bauordnung.at/

    Liebe Grüße
    Mats
     
  5. mane9

    mane9 Gast-Teilnehmer/in

    danke, leider bin ich nicht fündig geworden. mir geht es um nö.
     
  6. MarBig

    MarBig Häuslbauer a.D.

    Das man eine Baufertigstellungsanzeige abgeben muß hab ich ja geschrieben, aber im Normalfall wird keiner was dagegen haben wenn beides Zeitnah passiert. Sprich vorher einziehen wird kein Problem sein.

    Früher gab es in OÖ eine Benützungsbewilligung wo das Haus kontrolliert wurde, jetzt ist der Bauherr selber verantwortlich für den Planmässigen Bau und auch für die Sicherheit am Bau und im Haus generell.

    Die Fertigstellungsanzeige ist eher Steuertechnisch interessant

    Gerade beim Normalen Hausbau wird keiner vom Amt so "korrekt" sein
     
  7. architectus

    architectus Gast-Teilnehmer/in

    in nö ist das in der bauordnung und im verwaltungsgesetz verankert.
    offiziell darfst du darin wohnen (als wohnung benützen), wenn du die fertigstellung meldest. kontrolliert wird das von der baubehörde eher nicht, es kann nur problematisch, werden, wenn ein versicherungsfall aufgrund der unerlaubten benützung eintritt.
     
  8. yellowlady

    yellowlady Gast-Teilnehmer/in

    Wir haben die Fertigstellungsanzeige erst 5 Jahre später gemacht, weil wir ja noch nicht fertig waren... sobald du die Fertigstellungsanzeige machst, kannst du steuerlich nichts mehr abschreiben... das war der Grund für unsere späte Fertigstellungsanzeige.
     

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