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Wann beginnt das KBG zu laufen?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von ecofinance1234, 28 August 2009.

  1. ecofinance1234

    ecofinance1234 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Ich hätte eine Frage an euch und zwar - habe ich mir jetzt schon länger mal überlegt, wann eigentlich das KBG zu laufen beginnt...

    Wenn ich jetzt nach der Geburt 2 Monate Wochengeld bekomme läuft das KBG ja erst ab dem 3. Monat an oder??
    D.h. wenn ich die Variante 15+2 (800€/Monat) wähle kann ich rein theoretisch 17 Monate zu Hause bleiben, oder??

    Und noch eine Frage....

    Wenn ich am 5. November in Mutterschutz gehe, bekomme ich das aliquote Weihnachtsgeld dann eigentlich mit meinem letzten regulären Gehalt mit ausgezahlt, oder aufgeteilt im Wochengeld.
    Oder wie funktioniert das.

    Bitte um zahlreiche Antworten!!!!

    DANKE
     
  2. BineR

    BineR Gast-Teilnehmer/in

    Wegen der Bezugsdauer: nein, du kannst das KBG nur bis zum 15. Lebensmonat des Kindes beziehen, um die Zeit des wochengeldbezuges fällst du quasi um.

    Wegen der Lohnverrechnung: keine ahnung.

    lg
    bine
     
  3. LaLiLeLa

    LaLiLeLa Gast-Teilnehmer/in

    Hello,

    Das KBG ruht während des Bezuge von Wochengeld.Falls du jedoch mehr KBG erhalten würdest als das Wochengeld ausmacht bekommst du die Differenz ausbezahlt.

    Bei der Variante 15+2 bekommst du theoretisch 'nur' 13 mal KBG.Das KBG endet mit der Vollendung des 15-ten Lebensmonates deines Kindes.Der Papa des Kindes könnte dann noch 2 Monate KBG erhalten, wenn er es im Voraus formell in Antrag gestellt hat.Somit würde das KBG dann mit dem vollendeten 17-ten Lebensmonat des Kindes enden.

    Zum Gehalt-Da du das Wochengeld von der GKK ausbezahlt bekommst wirst du von denen keine aliquoten Auszahlungen erhalten.Ich habe alles aliqoute mit meinem letzten Firmengehalt ausbezahlt bekommen.Wobei ich nicht weiß ob es bei jeder Firma so üblich ist.

    Lg DanY
     
  4. Schnabilein

    VIP: :Silber

    wie lange du zu hause bleiben kannst hat nichts mit dem kinderbetreuungsgeld zu tun!
    karenz wird mit dem dienstgeber vereinbart und ist unabhängig vom KBG!

    ansonsten schliesse ich mich meinen vorschreiberinnen an. während des wochengeldbezugs gibt es kein KBG. ausser man hat keinen wochengeldanspruch, dann beginnt das KBG ab geburt zu laufen.
     

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