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vorzeitiger Mutterschutz

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Garmss, 8 August 2011.

  1. Garmss

    Garmss Gast-Teilnehmer/in

    Hallo Ihr Lieben!

    Ich habe ein Problem und hoffe, ihr könnt mir helfen :(

    Ich habe einen kleinen Sohn (8 Monate alt) und befinde mich noch in Karenz (habe mich für die einjährige Variante entschieden).
    Da ich noch stille, habe ich bisher nicht gearbeitet. Nun bin ich bereits wieder in der 15. ssw und wurde heute, so wie bei der letzten SS wegen Blutungen und Wehen in vorzeitigen Mutterschutz geschickt. Nun will mir die GKK aber kein Wochengeld auszahlen, obwohl ich denke, dass es mir zusteht. Weiß jemand, was mir zusteht und wieviel?
    Ich bekomme derzeit den Höchstsatz von EUR 66/Tag. Die GKK will mich erst 8 Wochen vor Geburt in den MuSCH senden und dann auch nur EUR 66/Tag + 25% auszahlen obwohl ich zuvor EUR 113/Tag Wochengeld bekommen habe.
    Sie meinen, dass ich nun einfach kein Wochengeld vorzeitig bekomme, weil ich ja bisher nicht geringfügig dazu verdient habe in der Karenz und lt. meinem Arzt darf ich jetzt auch u. keinen Umständen mehr arbeiten gehen.

    Bitte um Hilfe. Kennt sich da jemand aus und hat vlt. auch irgendeinen Paragraphen im Kopf, damit ich der GKK das auch beweiesen kann? Hab hier schin ein paar mal gelesen, dass Mamis in solchen Fällen eigentlich KBG und KBG +80% zustehen und ich bekomme nur KBG? Kenn mich nicht aus :eek::eek::eek:
     
  2. jenta

    jenta Gast-Teilnehmer/in

    Die 180 Prozent beziehen sich nur auf die 432 Euro (längste Variante).

    Lg j
     
  3. Garmss

    Garmss Gast-Teilnehmer/in

    ja müssten es dann bei mir aber 125% sein oder? Kann es sein, dass die mir einfach nicht Wochengeld auszahlen wollen?
     
  4. Laut Gesetz ruht das KBG, sobald du in den Mutterschutz gehst und du bekommst Wochengeld aufgrund des KBG. Wie das bei der gehaltsabhängigen Variante ist, weiß ich nicht.

    Allerdings zahlen die Krankenkassen kein Wochengeld, wenn du nicht arbeitest in der Karenz, obwohl sie es laut Gesetz müssten. Ich hatte selbst diesen Fall. Da hilft nur Arbeiterkammer. Mir ging es leider in der Schwangerschaft zu schlecht, um mein Recht durchzusetzten, dadurch sind mir mehrere hundert Euro durch die Lappen gegangen. Ich ärgere mich noch heute, dass ich die Kraft nicht hatte. Die GKK nehmen sich Sachen raus, unglaublich.
     
  5. Garmss

    Garmss Gast-Teilnehmer/in

    Karenz und vorzeitiger MuSCHu

    bitte helft mir.....hat noch jemand Erfahrungen damit gemacht?

    Heute hat mich die GKK angerufen und meinten, "Wir lehnen Ihren Antrag mit Sicherheit ab" nachdem ich mich nach der Gesetzesgrundlage dafür erkundigt habe, hat sie mir §165 ASVG mitgeteilt und meinte - "hier interpretiert unsere hausinterne Juristin eben...

    :eek:
    § 165. Zusammentreffen von Ansprüchen auf Wochengeld und Krankengeld
    Treffen Ansprüche auf Wochengeld und Krankengeld zusammen, so gebührt nur das Wochengeld. Die Dauer des Wochengeldanspruches wird auf die Höchstdauer des Krankengeldanspruches nicht angerechnet.
    (BGBl. Nr. 6/1968, Art. I Z 50) - 1.1.1968.

    Copyright: JUSLINE GmbH

    hoffe, es hilft mir jemand...stehe da total an....:eek::eek::eek:
     
  6. angie81

    angie81 Gast-Teilnehmer/in

    Ich würd bei der Arbeiterkammer anrufen, bzw. mir einen Termin ausmachen...
     
  7. binci

    binci Gast-Teilnehmer/in

    du hast jedenfalls anspruch auf wochengeld in der höhe von 82,5€/tag (66 + 25:wacky:. wieviel wochengeld du beim ersten kind bekommen hast, spielt keine rolle.

    das kbg fürs erste kind ruht während des bezugs von wochengeld, außer das wochengeld ist niedriger als das kbg. dann gibts eine differenzzahlung.

    was dein fall mit krankengeld zu tun haben soll, ist mir allerdings ein rätsel. :confused:
     

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