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vorzeitig beendete Karenz wieder rückgängig machen?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von CVG, 20 Februar 2007.

  1. CVG

    CVG Gast

    Hallo,
    ich hab folgendes Problem und wollte euch um Rat fragen:

    Ich bin seit 2001 bei einem großen privaten Unternehmen über eine Leasingfirma angestellt.
    Meine Tochter hab ich am 12.08.2005 entbunden.
    Danach habe ich bis 12.08.2007 Karenz angemeldet.

    Da mir meine Arbeitsstelle einen sicheren Job (endlich angestellt) in Aussicht gestellt hat, habe ich meine Karenz vorzeitig beendet. (1. Arbeitstag 1.2.07)

    Nun ist es aber so, dass ich nur mehr Teilzeit machen will und da ein Job erst ab Herbst frei wäre.

    Kann ich meine vorzeitig beendete Karenz wieder rückgängig machen und ab 1.4.07 wieder in Karenz gehen?

    Werden dann die 2 Monate welche ich ja gearbeitet habe, hinten angehängt? D.h. dann bis 12.10.07 Karenz???

    Steht mir dann Karenzgeld wieder zu?

    Wo muss ich das alles beantragen?

    Ich hoffe ihr kennt euch aus......danke im vorhinein.

    LG
    Conny
     
  2. Jasmine31

    Jasmine31 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Ich glaube zuerst benötige ich noch eine Information/en:

    - bei welcher Firma hast du denn die Karenz beendet - also Leihfirma oder regulärer Firma bzw. dann hättest du ja bereits das Dienstverhältnis auflösen müssen, damit du wo anders arbeiten kannst?

    - Rückgängig machen von Karenz: also ich glaube nicht, denn vor allem haben wir ja bereits den 20. Februar und das ist dann eher unwahrscheinlich, dass sich die Firmen darauf einlassen - und in der neuen Firma hast du keinen Anspruch auf Karenz kurz gesagt

    - Kindergeld: hast du irgendjemanden bereits mitgeteilt, dass du auf das Kindergeld verzichtest?

    - möglicherweise hast du aber Anspruch auf Elternteilzeit in diesem Fall kannst du bestimmen wieviele Stunden du arbeiten möchtest - 3 Monate vorher bekannt geben!!!

    2 Dinge dich ich dir beantworten kann: Angehängt werden die 2 Monate nicht - also zumindest arbeitsrechtlich nicht, Bezug des Kindergeldes ist unabhängig und den kannst du bis zum 30. Lebensmonat haben - wenn du nicht über die Zuverdienstgrenze kommst. In deinem Fall bis 11. 2. 2008.

    lg
    jasmine
     
  3. CVG

    CVG Gast

    Vorerst Danke für deine Antwort:

    Mein eigentlicher Arbeitgeber ist die Leihfirma, welche aber so handelt wie es das Unternehmen bei welchem ich tätig bin will.
    Also Karenz und alle weiteren Dinge bei Leihfirma im Einverständnis mit dem Unternehmen.
    Meine Frage wäre nur gewesen ob es von der GKK oder sonstwem rechtlich möglich ist die vorzeitig beendete Karenz wieder rückgängig zu machen, wenn der Arbeitgeber auch einverstanden ist und es in seinem Interesse liegt weil er mir im Herbst einen passenden Arbeitsplatz verschaffen kann.....
    Karenzgeld hab ich natürlich beendet weil ich zuviel verdienen würde und ja nimmer in Karenz bin....
     
  4. Jasmine31

    Jasmine31 Gast-Teilnehmer/in

    wie gesagt 2 Paar Schuhe - Kindergeld und Karenz. Kindergeldbezug und Karenz (arbeitsrechtliche) schließen sich nicht aus.
     

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