1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

    Information ausblenden

Vormundschaft: Rechte

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von MarRen, 11 November 2011.

  1. MarRen

    MarRen Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,
    ich weiß nicht recht, wo das Thema hingehört, drum hab ichs hierhin gestellt.

    Eine Freundin von mir ist Halbwaise, ihr Vater ist als sie 12 war bei einem Unfall tödlich verunglückt.
    Damals übernahm ein Onkel die Vormundschaft, dh war ab dann ihr Vormund.

    Lt. Internet ist so ein Vormund unter anderem dafür da, die minderjährige Person in Geldangelegenheiten zu vertreten usw.

    Wieso wird eig. ein Vormund bestimmt wenn doch noch die Mutter da ist?

    Hat dieser Vormund eigentlich Rechte in Bezug auf Erbe, falls die Mutter mal nicht mehr ist?
    Es geht hauptsächlich um das Elternhaus meiner Freundin. Hat der Vormund da irgendwelche Ansprüche?

    Lg
    MarRen
     
  2. Teres

    Teres Gast-Teilnehmer/in

    wie alt ist deine freundin, bzw. in welchem jahr war die vormundsbestellung? ich kann es nicht verstehen.
     
  3. MarRen

    MarRen Gast-Teilnehmer/in

    Sie ist jetzt 21, war damals 8.

    LG
    MarRen
     
  4. dharmapunk

    dharmapunk Gast-Teilnehmer/in

    Na dann wird sie ja jetzt keinen Vormund mehr haben, wenn sie volljährig ist.
     
  5. MarRen

    MarRen Gast-Teilnehmer/in

    Das ist mir schon klar, dass SIE jetzt keinen Vormund mehr braucht, da sie ja volljährig ist.
    Aber wie ist das in Bezug auf ihr Elternhaus?
    Würde ihr Vater noch leben, würde das Haus ihren Eltern rechtlich gehören und nach deren Tod an die Kinder übergehen?

    Nun ist aber damals der Onkel als Vormund eingesetzt worden, hat der dann auch Rechte aufs Haus, falls die Mutter irgendwann stirbt?

    War vielleicht etwas unklar beschrieben ...
     
  6. leelee

    leelee Gast

    Ich find es immer noch unklar. Wem gehört das Haus und in welchem Verwandtschaftsverhältnis steht die Person zum ehemaligen Mündel? Und was hat der ehemalige Vormund damit zu tun?
     
  7. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber

    Der Vormund war bis zur Volljährigkeit der Vermögensverwalter deiner Freundin - sie und falls sie Geschwister hat, sind die nächsten Erben, nach der Mutter - nur wenn es keine Kinder gibt erbt der Onkel (Bruder der Mutter ?).

    -Fleur-
     
  8. MarRen

    MarRen Gast-Teilnehmer/in

    Danke für die Info. Der Onkel ist aber väterlicherseits. Hat dann eigentlich keinen Erbanspruch oder?!

    LG
    MarRen
     
  9. MarRen

    MarRen Gast-Teilnehmer/in

    Das Haus gehört den Eltern meiner Freundin. Der Vater ist jedoch verstorben, und es wurde als Vormund der Bruder des Vaters eingesetzt. Das Haus ging somit an die verwitwete Mutter meiner Freundin.

    Die Frage ist, ob dieser Onkel/Vormund irgendwelche Ansprüche aufs Haus stellen kann irgendwann?

    LG
    MarRen
     
  10. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber

    Der verstorbene Bruder kann ihm testamentarisch etwas zugedacht haben aber sonst nicht.

    -Fleur-
     
  11. leelee

    leelee Gast

    Kann er natürlich nicht. Als ehemaliger Vormund hat er überhaupt keine Rechte und Pflichten seinem ehemaligen Mündel gegenüber. Und ein Erbrecht begründet sich auch aus aufrechter Vormundschaft nicht.
     

Diese Seite empfehlen

  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden