1. Reden wir miteinander ...

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vorgeschriebene Seminar: Dienst od. Freitzeitvergnügen?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von lula, 5 März 2008.

  1. lula

    lula jössas 8-O

    bei uns im unternehmen wird den mitarbeitern "nahegelegt" seminare, kurse, vorträge usw. zu besuchen die "unternehmensrelevant" sind

    finden die kurse/veranstaltungen ausserhalb der arbeitszeit (abends) statt, dann wird das nicht als überstunden/mehrarbeit gesehen.

    es wird auch grad ein modell ausgearbeitet, dass mitarbeiter die das unternehmen verlassen kurskosten anteilig zurückzahlen müssen.

    wie läuft das bei euren arbeitgebern?

    wie schaut's mit den spesen und fahrtkosten aus?
     
  2. Katrin08

    Katrin08 Gast

    wir sollen und müssen auch fortbildungskurse besuchen. es gibt sehr wenig kurse die zum TEIL in die dienstzeit fallen.
    der rest ist in der freizeit zu machen
    mich stört es auch nicht wenn ich sie in der freizeit mache und "nix" dafür bekomm. Ich such mir den Kurs selbst aus einem Programm aus und da nehme ich auch einen der mich wirklich interessiert, wo ich was für mich selbst und meine Arbeit mitnemen kann.
     
  3. dayanne

    dayanne Gast

    bei mir ist es genauso, firma zahlt die kurse, ich muß mir aber urlaub/zeitausgleich nehmen. und wen ich die firma innerhalb 3j. verlasse, zahle ich anteilig die kursgebühr zurück.
    nachdem mich die kurse interessieren, bin ich froh, dass jemand bereit ist, sie für mich zu zahlen.
     
  4. lula

    lula jössas 8-O

    schon mal danke für eure antworten!


    habt ihr die freie wahl, ob ihr den/die kurse besuchen wollt oder nicht?

    sind die verpflichtend?
    und wie ist das bei kostenlosen veranstaltungen?
    da profitiert das unternehmen ja dann quasi 100%, oder?


    @dayenne: du must dir echt zeitausgleich/urlaub dafür nehmen?

    ich bin da nicht ganz up-to-date, ist das eine übliche vorgehensweise?
     
  5. Mausale

    Mausale Gast

    Bei meinem Mann im Unternehmen schaut es so aus, dass anfallenden Kosten für Kurs, Anfahrt, Übernächtigung etc. zur Gänze übernommen werden und die Kurse fallen immer in die Arbeitszeit.
     
  6. bastismom

    bastismom Gast-Teilnehmer/in

    bei mir werden die kosten vom arbeitgeber getragen, die zeiten zählen zur arbeitszeit dazu und müssen als zeitausgleich konsumiert werden
     
  7. dayanne

    dayanne Gast

    ob es üblich ist, kann ich nicht sagen, ich arbeite erst seit 2 mon.
    die kurse, die ich besuche, sind nicht verpflichtend. ich bekomme einen vorschlag, anderseits wenn ich bestimmte kurse machen will, muß mir meine vorgesetzte das bewilligen.
    und ja, ich nehme mir urlaub dafür. meine kollegen, in einem anderen bereich arbeiten, besuchen die kurse in arbeitszeit. eine andere kollegin, die genau das besucht hat, was ich will, hat es auch in freizeut gemacht. ich nehme an, es hängt vom kurs ab.
    und ich sehe es nicht so, dass nur die firma davon profitiert. viel mehr profitiere ich davon, weil wenn ich eine bestimmte qualifikation bekomme, erwarte ich mehr gehalt, und wenn ich es nicht in dieser firma bekomme, bekomme ich es sicher woanderst;) und das wissen sie auch.
     
  8. birgit83

    birgit83 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!
    Eigentlich ist es so: wenn dich der Dienstgeber schickt muss er für die kosten aufkommen und falls es in deine freizeit fällt muss das dann als arbeitszeit gewertet werden.
    wegen kurs zurückzahlen: das ist meistens in den kollektivverträgen geregelt (zb bei den wirtschaftstreuhändern muss man zurückzahlen) oder ev ist es auch im dienstvertrag vereinbart.
    empfehlen kann ich dir die homepage von der arbeiterkammer. da steht einiges zu dem thema. du kannst die frage aber auch eingeben. die "dame" müsste dir dann darauf eine antwort geben können.

    LG
     
  9. Katrin08

    Katrin08 Gast

    Warum MUSS es als arbeitszeit gewertet werden??? wo ist das festgelegt?
    Bei uns wird das wahrscheinlich mit den Vorbereitungsstunden abgegolten, somit hat unsere Firma da das Plus dass sie sich darauf berufen, nehm ich an.
    Die Kurse haben meist einen geringen Beitrag, die meisten sind kostenlos. Ich kanns mir ausschen ob und welche ich will, es wird aber eigentlich verlangt. ist in unserem beruf aber auch unabdingbar sich fortzubilden.
     
  10. Mutzimama

    Mutzimama Gast-Teilnehmer/in

    Nein das ist so nicht richtig. Ich besuche derzeit den Personalverrechnerlehgang und wir machen das Thema gerade.

    Es ist Vereingungssache zwischen Dienstgeber und Dienstnehmen, wie das mit der Arbeitszeit/Freizeit geregelt ist. Der DG kann den Kurs bezahlen und ihn als Arbeitszeit anrechnen, er kann aber auch verlangen, dass der DN die Zeit zur Verfügung stellt (wenn Kurs während Dienstzeit ist, muss die Dienstzeit nachgeholt, also eingearbeitet werden).

    Lg, Gabi
     
  11. hejoka

    hejoka Gast-Teilnehmer/in

    Das glaube ich nicht.

    Wenn ich ein Kurs machen will, wie zB "Wie organisier ich mich besser oder sonstiges, dann ist es Verhanldungsache bzw. hängt von der Betriebsvereinbarung ab.

    Wenn meine Firma aber zB ein neues EDV System einführt, mit dem ich arbeiten muss, muss auch die Schulung als Dienstzeit gewertet werden.

    Gruss
    Manuela
     
  12. Mutzimama

    Mutzimama Gast-Teilnehmer/in

    Laut Angaben des Juristen der Wirtschaftskammer Graz, der unseren Kurs leitet, muss die Firma den Dienstnehmer nicht freistellen, kann es aber, wenn es eine Vereinbarung (auch Betriebsvereinbarung oder Kollektivvertrag) mit dem Mitarbeiter gibt.

    Lg, Gabi
     
  13. dayanne

    dayanne Gast


    das schon, das sind aber interen kurse, die sind in der arbeitszeit. oder wenn man die neuigkeiten in der branche vorgetragen bekommt, das ist auch arbeitszeit.
     
  14. hejoka

    hejoka Gast-Teilnehmer/in

    Du kannst es ja gerne nachlesen bzw. nochmals nachfragen.
    Kurse/Schulungen die für die Ausübung der Arbeit unmittelbar notwendig sind, sind IMMER als Dienstzeit zu werten.

    Mag schon sein, dass das jemand von der Wirtschaftskammer gerne anders sieht.

    Gruss
    Manuela
     
  15. Mutzimama

    Mutzimama Gast-Teilnehmer/in

    Hallo Manuela!

    Ich lerne gerne dazu und behaupte ja auch nicht, dass die Rechtsexperten der WKO nicht oft ihre eigene Auffassung davon haben :wave:

    Kannst du mir bitte nur sagen, wo ich das nachlesen kann?

    Danke!

    LG, Gabi
     
  16. Nici-06

    Nici-06 Gast-Teilnehmer/in

    Hi,

    betreffend Rückzahlung der Kurskosten - nach meinem Wissensstand muss das im Vorfeld vereinbart sein. Es wird bei Kursanmeldung eine Vereinbarung zwischen DN und DG aufgesetzt - bei Austritt aus dem Unternehmen innerhalb von 12 Monaten 75 % der Kurskosten, innerhalb von 24 Monaten 50 % der Kurskosten...

    LG
     
  17. Heane

    Heane Gast

    Hm, kommt auf den kurs an, fällt er in die Dienstzeit, dann bring ich die Stunden nachher nicht ein, fällt er ausserhalb dann rechne ichs auch nicht als Mehrleistung. Wir können uns aber auch sämtliche Kurse selbst aussuchen und bekommen sie bezahlt.

    Da ich so frei bin beim aussuchen der kurse, stört es mich auch nicht, sie in der Freizeit zu machen.
     
  18. mavie

    mavie Gast-Teilnehmer/in

    wie das ganze arbeitsrechtlich tatsächlich aussieht kann ich leider nicht sagen, hab mich nie darüber erkundigt.
    bei uns war/ist es so, dass viele sehr interessante seminare, bzw. kurse im haus angeboten werden, aufgrund der hohen mitarbeiterzahl. die finden dann meist auch während der arbeitszeit statt und man muss weder urlaub noch ZA nehmen.
    sollte eine veranstaltung ausserhalb der dienstzeiten stattfinden wird das nicht im klassischen sinne abgegolten, da wir alle eine überstunden-pauschale haben.
    hab mich darüber aber nie beschwert/geärgert, da es meist seminare waren, die mir nicht nur für diesen einen job etwas gebracht haben, sondern generell der weiterbildung dienlich sind.
    rückzahlungen wurden auf 1,2 und 3 jahre nach besuch des seminars geregelt (wenn man die firma verlassen hat).
    lg mavie
     

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