1. Reden wir miteinander ...

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Voraussetzungen Elternteilzeit

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von NaKaWi, 3 März 2012.

  1. NaKaWi

    NaKaWi Gast-Teilnehmer/in

    ich würde mich freuen, wenn mir jemand helfen könnte. ich bin am 1.2.2011 eingetreten und habe EGT im nov.2012. wenn ich nun bis 31.01.2014 (oder 28.2.2014?) in karenz bleibe, bekomme ich doch die 36 monate zusammen? weiters arbeite ich bereits teilzeit. kann ich also, um ETZ beanspruchen zu können, z.B. 2 stunden reduzieren? die selbe stundenanzahl wie vorher geht ja nicht. [oder geht das überhaupt nur, wenn man vollzeit gearbeitet hat?] habe ich dann auch kündigungsschutz bis zum ende des 4.LJ? danke schon mal für erläuterungen!
     
  2. NaKaWi

    NaKaWi Gast-Teilnehmer/in

    weiß es wirklich niemand :eek:
     
  3. Wolke

    Wolke Gast-Teilnehmer/in

    Also die 3 Jahre hättest du dann zusammen... was noch entscheidend ist, ist die Mitarbeiterzahl in deinem Unternehmen - es müssen über 20 sein.

    Gemeinsamer Haushalt wird denke ich vorhanden sein.


    Für die Elternteilzeit musst du aber nicht zwangsläufig die Anzahl der Stunden ändern. Es reicht auch wenn du die Lage der Arbeitszeit änderst (z.B. statt von 8h - 14h in Zukunft von 9h bis 15h).

    Wichtig ist, dass du die Elternteilzeit rechtzeitig beantragst - spätestens 3 Monate vor Antritt! (Vorlage dafür findest du auf der AK-Seite)

    Kündigungs- und Entlassungsschutz gilt dann bis zum 4. Geburtstag, darüber hinaus hast du Motivkündigungsschutz bis zum 7. Geburtstag.

    Lg Nina
     
  4. cosy

    VIP: :Silber

    Ich hatte auch keie drei jahre und wir sind zwei mitarbeiter und ich hab trotzdem elternteilzeit angekuendigt!

    Bis zum 4ten geb. Haette ich anspruch

    diese werte sind ja nur fuer 7jahre anspruch oder nicht?
     
  5. Wolke

    Wolke Gast-Teilnehmer/in

    nein diese "kleine" Elternteilzeit bei dir ist Vereinbarungssache - also rechtlichen Anspruch darauf hast du nicht wenn der AG einfach nein sagt...
     
  6. MMaki

    MMaki Gast-Teilnehmer/in

    bei der kleinen ist der Kündigungsschutz bis 4 jahre und dann bis 7. Motivkündigungsschutz.

    Bei der großen ist der Kündigungsschutz automatisch bis zum 7. Lebensjahr.
     
  7. Wolke

    Wolke Gast-Teilnehmer/in

    das stimmt nicht - siehe oben!
     
  8. Sandra1989

    Sandra1989 Gast-Teilnehmer/in

    Ich stell auch mal gleich fragen, wenn ich darf :)

    Ich kenn mich mit elternzteilzeit eigentlich gar nicht aus, wie wäre das denn dann genau?
    Ich suche an, der AG muss aber nicht zustimmen???
    Ich hab immer von 8-18 uhr gearbeitet von Mo bis Fr am liebsten wäre mir dann von ca. 8-13 Uhr, kann ich mir das aussuchen, also die dienste gehn immer von 8-12 von 9-13 Uhr und von 13-17 uhr oder 14-18 uhr, bei vollzeit hat man hald mal vormittag oder nachmittag frei.
    Ich bin dann über 3 Jahre (min karenz) in der Firma.

    Ich arbeite bei einer großen "firma" wo es versch. bereiche gibt, würde gerne in einem anderen bereich arbeiten, kann man da auch ETZ vereinbaren oder geht das nur in dem bereich wo ich jetzt bin?
    Also es wäre eine ganz andere arbeit,müsste mich neu bewerben usw.

    Danke euch :)
     

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