1. Reden wir miteinander ...

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Vor- / Nachteile Karenz

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von zimt, 22 März 2012.

  1. zimt

    zimt Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!
    Ich stehe vor einer Frage: Soll ich dieses Mal nach dem MuSchu in Karenz gehen oder nicht?

    Zur Ausgangslage: Ich würde nach der Karenz nicht in den Betrieb zurückkehren, d.h. die Karenz würde sozusagen nur "nach außen hin" gelten. Beenden würde ich die Karenz zeitgleich mit Beendigung des Bezuges des KBGs.
    Nun fehlen mir die Entscheidungsgrundlagen.
    Soll ich in Karenz gehen??? Habe ich dadurch irgendwelche Vorteile (wo ich doch danach sowieso nicht in den Betrieb zurückkehre)?
    Oder soll ich nicht in Karenz gehen und das Dienstverhältnis einfach auslaufen lassen??? Habe ich dadurch irgendwelche Nachteile ev. bei einem möglichen Bezug von Arbeitslosengeld direkt nach dem Bezug des KBGs o.ä.?

    lg
     
  2. sonnengelb

    VIP: :Silber

    Vorteil: du hast einen job in den du im Notfall zurückkehren kannst.

    Bist du eigentlich in abfertigung alt oder neu?

    LG
     
  3. s-sonja

    s-sonja Gast-Teilnehmer/in

    In Wien gibts z.b. Förderungen für eine Weiterbildung in der Karenz.
     
  4. zimt

    zimt Gast-Teilnehmer/in

    Ich bin in "Abfertigung Neu" - spielt das eine Rolle?

    Allerdings ist es eben kein Job, in dem ich im Notfall zurückkehren könnte. Es ist ein etwas außergewöhnlicher Job bei dem sämtliche Rahmenbedingungen stimmen müssen, bzw. die ganze Familie dabei sein muss. Deshalb auch mit Sicherheit keine Rückkehr in diesen Job direkt nach der Karenz - Genau deshalb bin ich mir auch unschlüssig...

    Hat sonst noch irgendwer Ideen?

    lg
     
  5. zimt

    zimt Gast-Teilnehmer/in

    @ sonja: O.k., das klingt ja schon mal interessant - nur für Leute mit Hauptwohnsitz in Wien oder auch für Leute aus anderen Bundesländern die in Wien beschäftigt sind? Hast du zufällig eine Website (ansonsten google ich mal...)

    lg
     
  6. sonnengelb

    VIP: :Silber

    bei abfertigung alt hättest du durch eigenkündigung die abfertigung verloren, hättest aber mit einem mutterschaftsaustritt die halbe bekommen können.

    bei abfertigung neu ist es wurscht.

    hmmm, dann schätze ich, dass teilzeit da auch nicht möglich ist? unter gewissen rahmenbedingungen (min 20 areitnehmern, min 3 jahre betribszugehörigkeit) hast du anspruch auf elternteilzeit, die muss(!) dir der arbeitgeber dann gewähren. das wäre im allgemeinen auch ein guter grund in karenz zu bleiben, ob das bei dir möglich ist scheint halt sehr fraglich bis unmöglich zu sein.

    lg
     
  7. montag

    montag Gast

    ist das ein befristetes dienstverhältnis? weil du schreibst auslaufen lassen...
     
  8. s-sonja

    s-sonja Gast-Teilnehmer/in

    Jedes Bundesland hat eigene Förderungen. Es richtet sich immer nach dem Hauptwohnsitz unabhängig vom Arbeitsort.
    Bei Hauptwohnsitz in Wien ist der Waff zuständig. www.waff.at
     
  9. zimt

    zimt Gast-Teilnehmer/in

    Danke, das sind ja mal Denkanstöße...

    Stimmt, hatte ich vergessen zu erwähnen, das Dienstverhältnis ist befristet, in Karenz könnte ich aber trotzdem gehen.

    Teilzeit wäre natürlich nett (das würde ich nach der Karenz gerne machen) aber in dieser Arbeit unmöglich (in Ö wohnen und 20h in Afrika zu arbeiten gestaltet sich etwas schwierig ;) und eben, Familienbeschluss ist, dass wir jetzt erstmal zurückgehen, ganz abgesehen davon, dass GG ja auch einen Job braucht...)

    lg
     
  10. lula

    lula jössas 8-O

    ich habe mit beginn der karenz des kleinen auch gleich gekündigt, damit mir der DG mir den resturlaub auszahlen konnte.
    eine rückkehr zur firma war von meiner seite her nicht gewünscht.

    seit der kleine 2 jahre alt ist arbeite ich wieder in teilzeit.
     
  11. schneeschuh

    schneeschuh Gast-Teilnehmer/in

    Wenn du einkommensabhängiges KBG beantragst, musst du in einem aufrechten DV sein.

    Wenn du eine weitere Schwangerschaft planst, wäre ein aufrechtes DV auch vorteilhaft, weil du dann ggf wieder Anspruch auf Wochengeld und eKBG haben könntest.
     
  12. blondieee

    blondieee Gast-Teilnehmer/in

    mein befristetes Dienstverhältnis ist einfach ausgelaufen...
    wie sollte es auch weiterlaufen, wenn ich in der zeit in Karenz bin? obwohl... irgendwann hab ich was davon gehört... hmmm

    würde ich Arbeit suchen, und keine finden, müsste ich mich ja sowieso beim ams melden, denke ich. dann würde man ja Arbeitslosengeld bekommen.

    bei uns war aber immer ein 2.kind geplant - sprich "Karenz" geht in "Karenz" über. "Karenz" ist in meinen fall mit kinderbetreuungsgeldbezug gleichzusetzen.

    alles gute:hug::wave:
     
  13. zimt

    zimt Gast-Teilnehmer/in

    Irgendwie komme ich auf keinen grünen Zweig - trotzdem DANKE Euch allen!

    Es wird kein einkommensabhängiges KBG, es ist auch kein weiteres Kind geplant... es scheint für mich also weder Vor- noch Nachteile zu geben. Wahrscheinlich werde ich das Dienstverhältnis, wie geplant, einfach auslaufen lassen.

    Lg
     

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