1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

    Information ausblenden

Von Karenz (KBG) auf Wochengeld

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Buno, 13 November 2010.

  1. Buno

    Buno Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!
    Ich bin derzeit im Karenz, mein derzeitiger Karenz endet am 30 April 2011, d.h. ich hätte ab 1 Mai arbeiten soll, nun bin ich wieder schwanger und kriege das Kind voraussetzlich am 30 Mai 2011. Ich werde von Karenz auf Wochenschutz gehen, mir interessiert das liebe Geldfrage, was bekomme ich als Wochengeld ? Das letzte Mal war es eine Summe Gehalt + 20 % denke ich, da ich bis zum Schluss gearbeitet habe. Jetzt wird wahrscheinlich nicht viel sein ? Ich habe das 20 Monate Karenz model.

    Das WGKK gibt keine telefonische Auskunft und ich wollte nun schon mal wissen, damit ich plannen kann.

    Weiß ja jemand ? Danke
     
  2. Rabea

    VIP: :Silber

    Ja, Du bekommst 180% vom geringsten KBG-Modell (also von der längsten Variante, das ist unabhängig davon, welches Modell du nun tatsächlich genommen hast!). Sind 700 irgendwas Euro....
     
  3. Greenlady30

    Greenlady30 Gast-Teilnehmer/in

    Frag mal bei der arbeiterkammer nach...
     
  4. Theta

    Theta Gast-Teilnehmer/in

    Du bekommst den KBG-Tagsatz und das sind 26,irgendwas. Steht auf der Arbeiterkammerseite.

    Die WGKK gibt aber sehr wohl Auskunft. Auch telefonisch. Lass dich nicht abschütteln.
     
  5. yassi84

    yassi84 Gast-Teilnehmer/in

    wie schon geschrieben bekommst knapp 800€ :wave:
     
  6. tweety12

    tweety12 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!
    Mich beschäftigt das Thema Wochengeld auch. Bin mir aber nicht sicher, ob ich das jetzt richtig verstanden hab.
    Wenn ich in Karenz bin und wieder schwanger werde bekomme ich als Wochengeld 180% vom geringsten KBG-Modell egal ob ich noch KBG beziehe oder nicht (hab nämlich das kürzere Modell gewählt, weil ich dachte ich würde schnell wieder zu arbeiten beginnen)
     
  7. Theta

    Theta Gast-Teilnehmer/in

    Du bekommst einen Tagsatz von 26,irgendwas Euro. Das KBG fällt ab dem Bezug vom Wochengeld weg.
     
  8. tweety12

    tweety12 Gast-Teilnehmer/in

    Und das bekomm ich auch, wenn ich kein KBG mehr beziehe und nur mehr in Karenz bin? Bin heut ein bischen schwer von Begriff :)
     
  9. Theta

    Theta Gast-Teilnehmer/in

    DAS weiß ich nicht, aber ich denke nicht. Dein Wochengeld wird aus deinem Einkommen der letzten drei Monate berechnet. Wenn du in dieser Zeit - bis zum Eintritt in den Mutterschutz (also bis zum Bezug des Wochengeldes) - Kinderbetreuungsgeld bezogen hast, bekommst du den oben genannten Tagsatz.

    Wenn du überhaupt kein Einkommen hattest, gibts glaub ich auch kein Wochengeld.
     
  10. theredlady1305

    theredlady1305 Gast-Teilnehmer/in

    also normalerweise schon. wenn du in karenz bist (auch wenn du kein KBG mehr beziehst) bist du ja nicht arbeitslos. und dann wird das wochengeld vom letzten bezug berechnet, in deinem fall die längste KBG-variante und davon 180%.

    war bei mir auch so, ich hab heuer im juli mein zweites kind bekommen, da war die karenz vom ersten no gar net aus (die 15 monats variante) und des is trotzdem vom längsten modell aus berechnet worden u net von dem von mir gewählten ... :rolleyes:

    wenn du nachher - so wie i - wieder a so kurze karenzdauer wählst (bzw KBG-bezugsdauer) dass dein wochengeld niedriger is als dein karenzgeld wäre (NACH der geburt) dann kriegst die differenz zusätzlich ausbezahlt.

    alles klar? ;)

    i weiß, des is alles zamm ziemlich verwirrend ... :hug:
     
  11. Raphael10

    Raphael10 Gast-Teilnehmer/in

    danke für das thema, bin nämlich in der selben situation, AUßER dass meine karenz bis april 2011 läuft, und mein 2tes baby im februar 2011 zur welt kommt.

    wann muss ich denn da das wochengeld beantragen?

    (sorry fürs mitmischen)
     
  12. Rabea

    VIP: :Silber

    Nein. Wenn du kein KBG beziehst musst du entweder arbeiten gehen oder dich arbeitslos melden. Dann hast du wieder Anspruch auf Wochengeld. Wenn du kein KBG beziehst und nicht arbeitslos gemeldet bist und nicht wieder arbeitest, bekommst du kein Wochengeld. Erst 8 Wochen nach der Geburt hast du dann wieder Anspruch aufs neue KBG.
    Ich hab mich Ende Oktober genau deswegen in der AK beraten lassen, deshalb weiß ich das.
     
  13. LiviaS

    LiviaS Gast

    Der Satz stimmt meines Wissens nicht! Alles andere schon. :D

    Wenn du kein Wochengeld beziehst, dann bekommst du KBG sofort ab der Geburt - wurde mir jedenfalls im Februar dJ bei der GKK gesagt. ;)
     
  14. tweety12

    tweety12 Gast-Teilnehmer/in




    ja, wem sagst das! war bei der wahl der KBG-Varianten schon kurz vorm verzweifeln ... das alles immer so kompliziert sein muss.:eek:

    dh. du hast einige monate kein KBG bekommen warst aber in karenz und bekommst jetzt nach einigen monaten ohne KBG trotzdem wochengeld? vor und nach der geburt? das wär ja super!
    möchte nämlich so ca. 1 1/2 Jahre nachdem unsere kleine maus gekommen ist, unser zweites zwergerl anhängen. hab aber nur 1 Jahr KBG und somit ca. 6 monate ohne Bezug.

    wo muss ich dann das KBG beantragen? da ich mich ja nach ablauf des KBG-bezugs bei meinem mann mitversichern muss (wechsel der KK) wird das ja nicht mehr über die firma laufen, oder doch?:confused:
     
  15. Schnabilein

    VIP: :Silber

    wenn du kein KBG mehr bekommst, gibt es auch kein wochengeld.
    (wie schon geschrieben entweder dazwischen arbeiten oder arbeitslos melden)


    dafür bekommt man dann KGB ab geburt.
    KBG beantragt man bei der GKK, das macht so und so nicht der dienstgeber, da der mit KBG nichts zu tun hat.
     

Diese Seite empfehlen

  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden