1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

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von der steuer

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von schnuffi1979, 9 November 2011.

  1. schnuffi1979

    VIP: :Silber

    hallo,

    wir bekommen ja eine neue genossenschaftswhg und uns wurde schon gesagt das wir den genossenschaftsbetrag von der steuer absetzen koennen.

    geht da noch was? boeden? ausmalen? moebel? glaube zwar nicht aber fragen kann man ja mal :):wave:
     
  2. Astrid1979

    Astrid1979 Gast-Teilnehmer/in

    nein, Ausstattung sowie auch Möbel kann man nicht abschreiben
    falls ein Kredit aufgenommen wurde, kannst diesen noch geltend machen

    ich weiß zwar nicht ob Du berufstätig bist oder nicht, aber wenn Du keine Lohnsteuer zahlst, bringt es auch nichts, wenn Du das in Deinen Jahresausgleich reinnimmst
    Dein LG/GG kann aber in diesem Fall mehr abschreiben (genauen Betrag weiß ich nicht), aber die Spezialisten melden sich sicher noch

    LG Astrid :wave:
     
  3. schnuffi1979

    VIP: :Silber

    danke.
    ja bin beruftstaetig.
     
  4. MatsBM

    MatsBM Gast

    Wohnungseinrichtung sowie Böden und dgl. sind nie steuerlich abzugsfähig im Sinne der Sonderausgaben/Kosten für Schaffung von Wohnraum.

    Was den Genossenschaftsbeitrag betrifft kann im jeweiligen Kalenderjahr nur jener Betrag "abgeschrieben" werden der auch tatsächlich bezahlt wurde, d.h.
    - wird der Genossenschaftsbeitrag aufeinmal bezahlt könnt ihr ihn (bis zum persönlichen Höchstbetrag der Sonderausgaben) nur in diesem Jahr geltend machen.
    - wird für den Genossenschaftsbeitrag ein Kredit aufgenommen können die jeweiligen Tilgungen (inkl. Zinsen) desselben geltend gemacht werden.

    Liebe Grüße
    Mats
     

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