1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

    Information ausblenden

Vom AMS fürs Arbeiten bestraft?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von chucky1, 30 Juli 2011.

  1. chucky1

    chucky1 Gast-Teilnehmer/in

    Meine tochter hat voriges jahr ihre hauptschullehrerausbildung abgeschlossen. da es (noch) unmöglich war/ist, eine anstellung zu bekommen, arbeitete sie von schulbeginn 2010 bis schulschluss 2011 als schulassistenz. dabei war sie von der gemeinde angestellt und verdiente 720€ netto.
    im märz begann sie eine nebenbeschäftigung in einem nachhilfe-institut und verdiente dort zwischen 12,50€ (märz) und 175€ (juni), seit juli nichts.
    sie musste sich also gleich am ersten ferientag arbeitslos melden, sollte 10 tage später mit dem ausgefüllten antrag wiederkommen und erhielt nun den bescheid: kein arbeitslosengeld für juli, erst ab 1. august, bis schulanfang (da wird sie wieder als schulassistentin beschäftigt).
    begründung ist, dass sie eine zweite geringfügige beschäftigung gemeldet hat. dass sie da in den ferien kein einkommen hat, ist für das ams irrelevant.
    für mich stellt sich diese sachlage so dar, dass sie dafür, dass sie nicht auf der faulen haut gelegen ist, nun durch streichung des arbeitslosengeldes vom ams bestraft wird und in etwa um den betrag "umfällt", den sie von märz bis juni dazuverdient hat.
    ich finde das einfach ungerecht - sehe ich das falsch?

    LG chucky1
     
  2. amanin

    amanin Gast

    Sie soll nochmal nachfragen wg der Berechnung
     
  3. Lokia

    Lokia Gast-Teilnehmer/in

    Da würde ich auf alle Fälle hingehen und das persönlich besprechen. Bei solchen Dingen gehen dann Sachen immer wieder doch, obwohl sie eigentlich gar nicht gehen ....
     
  4. Elephant

    Elephant Gast-Teilnehmer/in

    Ich verstehe deinen Text nicht ganz.

    Bis wann war sie vollversichert angestellt? Ende arbeitsrechtlich - Ende Entgeltanspruch?

    1 geringfügige Beschäftigung beim Nachhilfeinstitut - dieses noch aufrecht gemeldet bei der GKK? Wenn nein, wann war das Ende?

    Noch eine geringfügige Beschäftigung? Ja, ab wann?


    Hat sie bei der Überschneidung Schule und Nachhilfeinstitut von der GKK schon eine Vorschreibung für Pflichtversicherung wegen dem geringfügigen Dienstverhältnis erhalten?
     
  5. chucky1

    chucky1 Gast-Teilnehmer/in

    Erstmal danke für eure antworten. Sie hat telefonisch noch mal nachgefragt, aber eben die auskunft erhalten, schuld wäre die geringfügige beschäftigung beim nachhilfeinstitut.

    Vollversichert angestellt war sie von 13.09.2010 bis 08.07.2011.
    Beim Nachhilfeinstitut ist sie schon noch aufrecht gemeldet, von einer versicherung hat sie allerdings nie etwas gehört oder bekommen. sie unterrichtet dort nur während der schulzeit und unregelmäßig, je nach bedarf und nachfrage, verdienst: 12,50€ pro 90 minuten.
    Dort wird sie ab september auch wieder nachhilfe geben.
    schulassistenz sind 24 stunden mit teilweise wechselndem nachmittagsunterricht, deshalb ist eine andere, regelmäßige beschäftigung schwer möglich. diese 24 stunden sind ein beschäftigungsausmaß von 55%.
    ich hab mich da tatsächlich etwas unklar ausgedrückt, sie hat sonst keine weitere beschäftigung, und hat keine vorschreibung von der GKK erhalten.

    LG chucky1
     
  6. amanin

    amanin Gast

    Sie soll bitte Morgen nochmal hingehen bzw sich einen PERSÖNLICHEN Termin beim AMS holen, da scheint was schief zu gehen.
    Neben dem AMS Bezug darf man sehr wohl geringf. Beschäftigt sein!
     
  7. Elephant

    Elephant Gast-Teilnehmer/in

    Vielleicht hilft euch die Seite weiter fürs Erste:

    http://www.sgkk.at/portal27/portal/...nt/cmsWindow?action=2&p_menuid=4406&p_tabid=4

    Deine Tochter ist ja angemeldet bis 8.7.11 vollversichert + geringfügig.

    Jetzt ist noch zu klären: Hat sie im Juli über 374,02 Euro erhalten.

    Wenn ja, dann hat sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

    Wenn nein, dann sofort gegen den Bescheid berufen und mittels Lohnbescheinigungen nachweisen das sie trotz vollversichertem und geringfügigem Dienstverhältnis unter der Geringfügigkeitsgrenze war.
    Auch sofort Kontakt mit der GKK aufnehmen.
    Weiters mit dem Nachhilfeinstitut warum sie weiterhin angemeldet ist und keine Abmeldung mit 30,6,2011 erfolgte und dann wieder Anmeldung ab September.
     
  8. chucky1

    chucky1 Gast-Teilnehmer/in

    Vielen dank für eure info. Im juli hat sie zweihundertirgendwas verdient, eben nur für 8 tage. morgen wird sie nochmal zum ams gehen, ich kann es nämlich auch nicht glauben, dass da alles seine richtigkeit hat.

    LG chucky1
     
  9. hejoka

    hejoka Gast-Teilnehmer/in

    Für die geringfügige Beschäftigung gibt es aber nicht nur eine Grenze für den Monat, sondern auch für den Tag. Ich glaub, die liegt bei ca. EUR 28,00 und da wird sie wahrscheinlich drüber gewesen sein, deshalb erhält sie kein Arbeitslosengeld im Juli.

    Gruss
    Manuela
     
  10. chucky1

    chucky1 Gast-Teilnehmer/in

    Aus ihrer geringfügigen beschäftigung hat sie von märz bis juni genau 420€ verdient, im juli gar nichts. Die zweihundertnochwas im juli waren von der gemeinde für die schulassistenz. ich hoffe noch immer, dass man ihr das am ams morgen plausibel erklären kann, oder - noch besser: ändern kann.
    es will einfach nicht in meinen kopf, dass sie für das bisschen, das sie seit märz dazuverdient hat, jetzt quasi mit null aussteigt. ich muss auch dazu sagen, dass mich das ganze wesentlich mehr aufregt als sie, weil ich es einfach nicht gerecht finde: arbeitest nix/wenig, kriegst was, arbeitest etwas mehr, kriegst nix. also ist jeder blöd, der zusätzlich offiziell was macht.
    Eigentlich müsste ich ihr raten, nur mehr private nachhilfe zu geben, die wird weder gemeldet, noch versteuert, und bringt pro stunde viel mehr als das doppelte. Ehrlichkeit macht sich in diesem fall echt nicht bezahlt, sondern kostet was.
    In wirklichkeit gehts ja auch nicht um einen großen betrag, aber mir gehts ums prinzip.

    LG, chucky1
     
  11. LisaA

    LisaA Gast-Teilnehmer/in

    wieso findet deine Tochter keine Stelle als Lehrerin, man liest doch immer so viel vom
    Lehrermangel?
     
  12. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Es ist aber so, wie Hejoka beschrieben hat - es gibt nicht nur eine maximale monatliche Einkommensbegrenzung bei geringfügiger Beschäftigung sondern auch eine maximale wöchentliche und tägliche Begrenzung.
    Das solltet ihr überprüfen, ob ihr da im Rahmen liegt.
     
  13. chucky1

    chucky1 Gast-Teilnehmer/in

    Ja, aber leider nur bei euch in wien :D
    bei uns im bezirk haben heuer ca. 40, teils sogar pragmatisierte lehrer ihre stelle verloren und werden im kommenden schuljahr herumgeschoben, z.T. sogar als Hauptschullehrer in VS (falls sie einverstanden sind). Grund ist hauptsächlich die nahende schließung einer ordensschule und dass viele HS-klassen wegen schülermangels zusammenfallen. Aber sie hat hoffnung, dass sie während des schuljahres in den nachbarbezirk kann.
     
  14. chucky1

    chucky1 Gast-Teilnehmer/in

    Meine tochter hat heute die berufung abgegeben. Wir haben uns nochmals telefonisch erkundigt, diesmal aber gleich beim chef und nicht bei irgendjemand vom ams :D. er hat auch gesagt, das gibts nicht, sofort berufung einlegen. grund ist seiner ansicht nach, dass das ams die höhe des nebenverdienstes nicht prüft, sondern davon ausgeht, dass man den geringfügigkeitsbetrag von 372€ ziemlich erreicht, und dann genügt oft schon 1 einziger arbeitstag in der hauptbeschäftigung, um die erlaubte grenze zu überschreiten. sie musste nur eine lohnbestätigung für juli beilegen.
    Schaun wir mal, was dabei jetzt rauskommt...
    LG chucky1
     
  15. chucky1

    chucky1 Gast-Teilnehmer/in

    Heute ist Post vom AMS (Landesstelle) gekommen: der Berufung wird stattgegeben :). Ich hab's ja gewusst, dass das nicht seine Richtigkeit haben kann. Jetzt bin ich wieder beruhigt.

    LG chucky1
     
  16. amanin

    amanin Gast

    Halt uns am laufenden
     
  17. chucky1

    chucky1 Gast-Teilnehmer/in

    Ja, das kann ich gerne machen.
    In dem 4 Seiten langen Bescheid steht, dass der Berufung stattgegeben wird und ab dem 9.7.2011 (1. Ferientag) Anspruch auf Arbeitslosengeld gegeben ist.
    Begründet wird damit, dass sich der im Monat Juli 2011 ergebende Verdienst aus beiden Dienstverhältnissen (Gemeinde + Nachhilfeinstitut) unter der Geringfügigkeitsgrenze von monatlich € 374,02 befindet.
    Angeschlossen sind dann 6 Seiten der gesetzlichen Bestimmungen und die Rechtsmittelbelehrung, dass meine Tochter gegen diesen Bescheid keine Berufung einlegen kann, aber binnen 6 Wochen ab Zustellung beim Verwaltungsgerichtshof oder Verfassungsgerichtshof eine Beschwerde einbringen könne, und dabei eine Gebühr von € 220.- zu entrichten wäre :D

    Bei einem Tagessatz von € 15,30 hätte sie ohne Berufung auf ca. € 350 verzichtet. Ist zwar nicht die Welt, aber in ihrer Situation doch eine ganze Menge, genauer gesagt mehr als 42 Nachhilfestunden im Institut :D.

    LG chucky1
     

Diese Seite empfehlen

  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden