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Vollzeit+Geringfügig+Lohnpfändung

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von hummel76, 29 April 2008.

  1. hummel76

    hummel76 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!


    Habe eine Frage für eine Freundin von mir.

    Sie arbeitet Vollzeit und hat eine Lohnpfändung am Hals.
    Jetzt möchte sie gerne nebenbei noch arbeiten gehen.

    Weiß wer wie das mit dem geringfügigen Verdienst ist????
    Wird von den 300,-- dann auch noch was weggepfändet??
    Zahlt es sich überhaupt aus das sie nebenbei noch was macht?????


    Lg
     
  2. Babsl04

    Babsl04 Gast-Teilnehmer/in

    Ich tippe jetzt mal, dass das Einkommen dann auch gepfändet wird.

    Nebenbei arbeiten gehen zahlt sich aber theoretisch trotzdem aus, weil die Schulden dann früher getilgt sind! ;)
     
  3. bille

    bille Gast

    und noch dazu kommt, dass bei vz+geringf. lohnsteuer + sozialversicherung zu zahlen ist. also kann man bei der zusätzl. geringf. beschäftigung noch 40-50% für steuern abrechnen!
     
  4. Isebell

    Isebell Gast-Teilnehmer/in

    Wenn der Gläubiger von der Arbeit erfährt, wird diese natürlich auch gepfändet werden - und zwar gesamt (glaube ich, auf jedenfall ohne Rücksicht aufs Existenzminimum, da das ja schon beim ersten Job berücksichtigt ist) Dann ist sie aber ihre Schulden auch schneller los ;)
     
  5. maho

    VIP: :Silber

    .. viel bleibt vom geringfügigen Verdienst leider nicht übrig bzw. ist dann Vorsicht geboten.... bei der Arbeitnehmerveranlagung kann das nämlich auch eine saftige Nachzahlung bedeuten und unterm Strich bleibt aufgerechnet vom 2. Verdienst nichts übrig....

    Ich hab nämlich auch überlegt zu meinem derzeitigen Teilzeitjob einen zweiten geringfügigen anzunehmen (allerdings hab ich keine Lohnpfändung;))... ich hab am Finanzamt angerufen und mich erkundigt - die haben mir das dann berechnet und unterm Strich wären vom Zuverdienst monatlich nur mehr knapp 100 Euro übrig geblieben - den Rest hätte Vater Staat kassiert... hat mich echt geschockt... zuerst hätte es ja gut ausgesehen mit dem Zweiteinkommen - nur bei der Arbeitnehmerveranlagung hätte ich keine Gutschrift mehr bekommen, sondern eben eine saftige Nachzahlung....

    Da deine Freundin aber Vollzeit arbeitet zahlt sie sowieso schon mehr Steuer und durch den Zweitverdienst könnte sie unter Umständen in eine andere Steuerklasse "fallen" --- also Vorsicht....
    Sie soll doch beim Finanzamt anrufen - die berechnen ihr das und dann sieht sie gleich woran sie ist und ob es in ihrem Fall einen Sinn ergibt oder ob sie nur für "Vater Staat arbeitet"...
    In Ö ist es leider so, dass eher die Faulheit unterstützt wird und Bürger die arbeiten wollen nur "gerupft" werden.....
     

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