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Vier Menschen totgefahren: 16-Jähriger muss nicht ins Gefängnis, weil er reich ist

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von roselle, 18 Dezember 2013.

  1. roselle

    VIP: :Silber

    In den USA verurscht ein 16jähriger im Suff einen Unfall, bei dem 4 Menschen sterben. Er muss nicht ins Gefängnis. "Er ist Opfer seines Elternhauses".
    Ich mein gehts noch????

    Der 16-Jährige habe als Kind reicher Eltern nie gelernt, dass seine Taten Konsequenzen haben. Er leide am Wohlstandssyndrom 'Affluenza'. "Ihn von der Familie wegzunehmen und Verantwortung als gute Bürger beizubringen – das ist eine Konsequenz", sagt Ethans Anwalt Scott Brown.

    Na und das bestätigt sich erst recht wieder. Mit Geld schafft man alle Probleme aus der Welt. Und er lernt draus, egal was er anrichtet, "da Papa wirds scho richten" oder halt sein Geld!!!

    Lies mehr über Vier Menschen totgefahren: 16-Jähriger muss nicht ins Gefängnis, weil er reich ist - RTL.de bei www.rtl.de
    Vier Menschen totgefahren: 16-Jähriger muss nicht ins Gefängnis, weil er reich ist - RTL.de

    Was kommt als nächstes?? Wohin steuert diese Welt hin??
     
  2. 0xym0r0n

    0xym0r0n Gast-Teilnehmer/in

    Manchmal hilft es schon, wenn man weniger Boulevard-Medien liest. Oder überhaupt Medien weniger ernst nimmt.
     
  3. Sommar

    Sommar Gast-Teilnehmer/in

    Das ist fahrlässige Tötung (wenn auch unter besonders gefährlichen Verhältnissen), da kann man in Ö als Unreicher auch schon mit einer Bewährungsstrafe davonkommen, grad wenn man minderjährig und unbescholten ist.
     
    no-mercy gefällt das.
  4. roselle

    VIP: :Silber

    finde ich trotzdem nicht richtig. Warum ist Alkohol immer ein Minderungsgrund??
    Ich weiß auch in Österreich zählen Menschenleben nicht viel. Jeder Dieb wird schwerer bestraft, als ein besoffener Raser, der Leute tot fährt! Sowas gehört aus dem Verkehr gezogen. Ganz einfach!
     
  5. Sommar

    Sommar Gast-Teilnehmer/in

    Alkohol ist in Ö sogar ein Erschwerungsgrund (§ 81 Strafgesetzbuch).

    Der Unterschied zwischen dem Dieb und dem Raser ist der, dass der Dieb mit Vorsatz handelt, der Raser einen Fußgänger (im Regelfall) nicht vorsätzlich, sondern fahrlässig niederfährt. Mag auch die Auswirkung eine viel schlimmere sein, so wird die Strafe aufgrund des mangelnden Vorsatzes geringer ausfallen.
     
    bar.bara gefällt das.

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