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verzicht auf´s kinderbetreuungsgeld...

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von nina, 7 Januar 2010.

  1. nina

    nina Gast-Teilnehmer/in

    ... bzw. den zuschuss zum kinderbetreuungsgeld.
    ich bin gerade am herumtüfteln und kenn mich glaub ich eh schon recht gut aus.

    aber -
    was hab ich davon, wenn ich ein monat (oder mehr) auf kbg oder den zuschuss verzichte?
    an der zuverdienstgrenze ändert sich ja nicht wirklich was.
    ich nehm an, das betrifft dann nur ein monat, in dem die lohnsteuerbemessungsgrundlage recht hoch ist, oder?

    und wenn´s da um einkünfte aus selbständiger arbeit geht, bringt das eh nix, weil ja da die einkünfte (gewinn, nehm ich an, nicht summe der einnahmen, oder??) des gesamten jahres zur berechnung herangezogen werden. da geht´s ja dann nicht um das monat, in dem ich die rechnung gestellt hab - richtig gedacht?

    und beim zuverdienst zählen 13. und 14. gehalt nicht mit, oder (d.h. ich rechne brutto - sonderzahlung und dann schau ich, dass ich von diesem betrag auf die lohnsteuerbemessungsgrundlage komm)

    und noch was letztes: die 35.000, ab denen man den zuschuss zum kbg zurückzahlen muss - ist das der betrag, den das fa beim einkommensteuerbescheid bzw. der arbeitnehmerveranlagung ermittelt hat oder ein anderer?

    eigentlich ist mir jetzt beim aufschreiben schon alles ein bisserl klarer geworden - hoffentlich verwirrt mich jetzt nicht jemand von euch auf´s neue (ich will nur "ja nina, du hast recht..." lesen ;))

    vielen dank schon einmal,
    nina
     
  2. Q

    Q Gast

    Bei seöbständiger Arbeit hat man ebenfalls das Recht, Zwischenbilanzen (oder Abschlüsse, oder was immer) zu erstellen um nachzuweisen, dass nur einzelne Monate "drüber" waren.
     
  3. nina

    nina Gast-Teilnehmer/in

    super, das ist schon mal sehr hilfreich (theoretisch halt, praktisch verdien ich eh nie so viel, dass das wirklich interessant wird....)
    danke!
     

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