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verzicht auf Elternteilzeit, kann man dafür vergleichzahlung verlangen

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von nataliya, 21 Juli 2011.

  1. nataliya

    nataliya Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,

    suche einen Rat bei euch, da ich nicht mehr weiter weiß.
    Ich sollte ab Oktober wieder Arbeiten gehen, habe 3 Monate vorher bei meiner Chefin nachgefragt wie es mit der Elternteilzeit ausgeht, und obwohl ich einen Anspruch habe, hat sie mir gesagt, da die momentan voll sind und sie mich nicht wirklich brauchen, es war für mich ein Schlag ins Gesicht. Ich weiß, ich kann mein Anspruch mit der Hilfe von AK durch griegen, aber ehrlich gesagt will ich nicht mehr dahin, nach diesem "herzlichen Willkommen".
    Jetzt wollte ich euch fragen, ob es möglich ist, daß die Firma mir was bezahlt damit ich auf den Anspruch verzichte und Einvernehmlich unterzeichne. Wenn ja, was würde man da in der Regel verlangen.

    Vielen Dank für eure Hilfe!!!
     
  2. lize

    lize Gast-Teilnehmer/in

    du kannst mit der Firma verhandeln was du willst, und worauf ihr euch einigen könnt. Würd mich allerdings wundern, wenn sie dir was zahlen würden!
     
  3. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Möglich ist es.
    Aber das kannst du nur mit deiner Firma klären, weil es keinen Anspruch darauf gibt - für solche Sondervereinbarungen gibt es keinen Maßstab.

    Vielleicht besteht die Firma darauf, dass du zurückkommst und für dein Geld arbeitest, wenn du ihnen zu verstehen gibst, dass du eine Abschlagszahlung akzeptieren würdest, andernfalls deine Ansprüche durchsetzen würdest.
    Gibst du ihnen zu verstehen, dass du deine Ansprüche nicht durchsetzen wirst und auf eine nette Beigabe hoffst, musst du dich darauf verlassen ob und was die Firma bereit ist zu geben und stehst vielleicht etwas zahnlos da.

    Dein Verhandlungsspielraum ist sicherlich größer, wenn du ihnen zu verstehen gibst, dass du damit rechnest für die Elternteilzeit zurückzukommen. Auch, wenn man dich nachher nicht behält.

    Ich habe mich seinerzeit von meiner vorherigen Firma mit sieben Vollzeitmonatsgehältern getrennt, die damals nur mit 6% besteuert wurden.
     
  4. Sandra100

    Sandra100 Gast-Teilnehmer/in

    Bei uns gibts in solchen Fällen, also Kündigung noch in der Karenz (und was anderes ist diese Aussage ja nicht), eine Art von Abfertigung...
    Ist aber Verhandlungssache
     
  5. Zicke-Lauser

    Zicke-Lauser Gast-Teilnehmer/in

    nur dafür solltest sehr aufpassen du bist dnach nicht im versicherungsschutz drinnen !!! ich hatte das problem das mich meine Firma am letzten Karenztag gekündigt bzw einvernehmlich gekündigt hat(war 29.6.09) hab vorher noch mit der wgkk und ams getelt weil ich am 29.6.09 auch operieren gegangen bin ob das irgendwas bewirkt oder verändert ...ihre aussage war... nein nein gehens mal operieren danach melden sie sich bei uns ... :boes::mad: was war ich hab bis september vom AMS kein geld bekommen, von der wgkk kein krankengeld weil ich nicht versichert war da mich der AG in der Karenzzeit einvernehmlich gekündigt hatte
     
  6. nataliya

    nataliya Gast-Teilnehmer/in

    Vielen Dank für eure Antworten, es hat mir sehr geholfen! ich wäre schon mit einem Monatsgehalt glücklich.
    na dann werde ich mit denen Verhandeln, es ist zwar nicht sehr angenehm, habe aber keine andere Wahl.

    Inkalle, habe noch eine Frage an dich, war es dein Vorschlag von Anschlagzahlung oder von der Firma?
     
  7. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Meiner.

    Allerdings wusste ich auch, dass es auch für das Unternehmen ein interessantes Angebot war - die Firma hat damals einen Geschäftsbereich aufgelöst und es war offensichtlich, dass sie personell reduzieren müssen.
    Ich wußte zwar, dass sie mich behalten hätten, aber ich wollte mich beruflich verändern.

    Wir haben es damals vom Wirtschaftsprüfer berechnen lassen und meine Forderungen kam dem Unternehmen (durch den Steuervorteil) günstiger, als wenn sie mich noch ein halbes Jahr Vollzeit beschäftigen hätten müssen.

    Wenn man so ein Vergleichsangebot macht - in meinem Fall mit Vollzeitbeschäftigung - muss man halt auch damit rechnen, dass die Firma dann nicht darauf einsteigt und sich die entsprechende Arbeitsleistung erwartet. Das habe ich vorher miteinkalkuliert und hatte Betreuungsmöglichkeiten für drei Kleinkinder.
    Das war wahrscheinlich ausschlaggebend für die Konzernsleitung, denn sonst hätten sie vermutet, dass ich es eh nicht ernst meine.
    Teilzeit hatte ich eh immer schon gearbeitet, aber sie haben nicht damit gerechnet, dass ich tatsächlich Vollzeit zurückgekommen wäre.
     
  8. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Da würde ich mich auch genau erkundigen.

    Ich weiß nicht mehr die genauen Umstände bei mir (ist immerhin schon elf Jahre her), aber ich weiß noch, dass ein Tag einen immensen Unterschied machte.
    Ursprünglich wollten wir das Arbeitsverhältnis mit 31.12. auflösen und auf Anraten (WGKK, AK?) haben wir es dann mit 30.12. aufgelöst, weil es sonst irgendwelchen Nachteile gegeben hätte.
     
  9. Plastilin

    Plastilin Gast-Teilnehmer/in


    also für mich müssten sie einen arbeitsplatz schaffen, elternteilzeit natürlich. lass dich von der ak beraten, besser so.;)
     
  10. Zicke-Lauser

    Zicke-Lauser Gast-Teilnehmer/in

    ich kann dir nur sagen ich war deswegen nicht mehr versichert und hab weder von AMS noch WGKK 2 monate kein geld bekommen ...mehr nachteil geht ja eh nimmer :rolleyes:
     
  11. MatsBM

    MatsBM Gast

    Hast du bei deinem AG lediglich angefragt ob eine ETZ möglich ist oder dem AG rechtzeitig mitgeteilt dass du die ETZ in Anspruch nimmst?

    Sofern du die ETZ rechtzeitig (am bestens schriftlich und somit nachweisbar) mitgeteilt hast dann hast du gute Karten und der AG wird sich ein besonderes Zuckerl überlegen müssen um dich im beiderseitigen Einverständnis loswerden zu können.

    Wenn nicht, dann müsstest du nach Ende der Karenz in die Arbeit zurückkehren und dein AG könnt dein DV nach der Behaltefrist von 1 Monat und unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen ohne dir irgendwas anbieten zu müssen.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  12. amanin

    amanin Gast

    Ich würd mich entweder mit der AK oder einem GUTEN! Arbeitsrecht Rechtsanwalt zusammen setzen ;)
     
  13. Monika-Stefanie

    Monika-Stefanie Gast-Teilnehmer/in

    Da hast du bereits einen entscheidenden Fehler begangen. Du hättest nämlich 3 Monate vorher (wg. der Beweislage SCHRIFTLICH) die Elternteilzeit bekanntgeben müssen. Jetzt ist's zu spät für Oktober.
    Eine mündliche "Plauderei" mit der Chefin bzw. nur dort "nachzufragen" ist halt so eine Sache mit der Beweislage.

    Somit hast du jetzt kein Druckmittel und musst auf das Entgegenkommen des Arbeitgebers hoffen.

    Sonst hätte es meiner Meinung nach schon gut ausgeschaut, dass sie dich mit einem "Golden Handshake" verabschieden. (Eine Freundin von mit hat einen recht ansehlichen Betrag bekommen und war in einer ähnlichen Situation wie du. Nur hat sie rechtzeitig die Elternteilzeit beantragt.)
     
  14. nataliya

    nataliya Gast-Teilnehmer/in

    Monika-Stefanie
    habe ende Juni per eimail an den Chef und Chefin e-mail (Laut AK, könnte man es auch per e-mail mitteilen) mit den Anzahl an Stunden den ich machen möchte geschickt, und um ein Termin gebeten um die Einzelheiten zu besprechen, einen Tag später hat die Chefin mich angerufen und gesagt, dass die momentan voll sind und sie weiß nicht wo sie mich ansetzen kann.
    weiß meint ihr, wenn ich 3 volle Monatsgehälter anfordere, ist es nicht zu viele? (ich war 2 Jahre in der Firma vollbeschäftigt und 1,5 Jahre im Karenz)

    Danke!!!
     
  15. Zicke-Lauser

    Zicke-Lauser Gast-Teilnehmer/in

    also wenn du nach 2 jahren 3 monatgehälter bekommst bist gut ...wenn dann steht dir genau 1 monat zu mehr ned ..und wenn du das lt ak auch per mail machen kannst und du es gemacht hast wäre mir egal was die chefin sagt sie muss deine elternteilzeitkarenz annehmen und dir einen gleichwertigen job zur verfügung stellen egal ob sie derzeit voll sind oder ned :wave: ich würd auf meine rechte beharren
     
  16. MatsBM

    MatsBM Gast

    Ich vermute mal dass du damit die Abfertigung meinst. Wenn ja ist auch diese Aussage ein Schwachsinnn da die TE ja ohnehin im neuen Abfertigungssystem ist und ihre Ansprüche erhalten bleiben.

    Ob die Mitteilung der ETZ per email rechtens ist weiss ich nicht, aber ich gehe mal davon aus.
    Demzufolge geniesst die TE bis 4 Wochen nach Ende der ETZ einen Kündigungsschutz und das kostet der Firma auch bei weniger Stunden einiges wenn sie keine Verwendung für sie haben.

    Auch wenn die ETZ (mangels Gültigkeit der Meldung per email) nicht zustande kommt, hat die TE die Möglichkeit in ihr DV wie vor der Karenz zurückkehren und dieses kann erst nach der 1monatigen Behaltefrist unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist vom AG gekündigt werden wodurch schnell mal 2 Monatslöhne von der Firma zu zahlen sind oder gar mehr.

    @nataliya:
    Wenn du ohnehin schon mit der AK diesbezüglich in Verbindung stehst, kläre die weiteren Schritte auch gleich mit deinem Ansprechpartner dort ab.
    Lass dich vom AG nicht unterkriegen und löse dein DV selbst auf, wenn du der Firma schon mit der Einvernehmlichen Auflösung des DV entgegenkommst sollte es sich auf alle Fälle für dich lohnen.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  17. Monika-Stefanie

    Monika-Stefanie Gast-Teilnehmer/in

    Na dann hast du's eh rechtzeitig gemeldet. Gültig ist theoretisch auch eine mündliche Vereinbarung. E-mail ist allemal besser als mündlich und selbstverständlich auch gültig.

    Eine Bekannte von mir hat mehr als ein Vollzeit-Jahresgehalt als "Golden Handshake" bekommen. Sie war übrigens noch kürzer im Unternehmen als du.
    Als Grundlage dieser Rechnung wurde die Zeit genommen, die sie das Unternehmen faktisch als Elternteilzeit Beschäftigte behalten hätte müssen.
     

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