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Vertragsbedienstete - dringend!

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Mena3, 16 Mai 2010.

  1. Mena3

    Mena3 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,

    ich habe mich auf unserer Gemeinde für eine Stelle als Vertragsbedienstete für den allgemeinen Verwaltungs- und Kanzleidienst, Fachgebiet Finanzverwaltung Buchhaltung, beworben und diesen nach schriftlichem Aufnahmstest und Bewerbungsgespräch auch bekommen (bislang telefonische Zusage, morgen Nachmittag nochmal Detailgespräch)

    In der Ausschreibung stand im Anforderungsprofil unter anderem abgeschlossene Ausbildung, vorzugsweise HASCH oder HAK. Die Entlohung würde nach dem NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstenen-gesetz erfolgen.

    Während des Bewerbungsgespräche ist im Zuge meiner Frage nach dem Inhalt der Gemeindebedienstetenprüfung die Info gefallen das es um eine C - Posten Prüfung geht. Zu Hause habe ich dann nachgegoogelt was ein C Posten ist (hatte bisher nur mit Privatwirtschaft zu tun) und gesehen das dies offensichtlich ein Posten ohne Matura ist.

    Nun meine Frage:

    Wonach werde ich dann entlohnt? Nach dem Schema in dem der Posten ist oder nach Qualifikation?

    Dienstzeiten aus der Privatwirtschaft werden ja offensichtlich auch nicht angerechnet.
    Habe mir (GOED) die Gehaltstabelle runtergeladen und nach C Schema, in Entlohnungsstufe 1 schauts ja da sehr traurig aus. Abzüglich der Kinderbetreuung die ich ja dann bezahlen muss bleibt mir dann unterm Strich wenns gut geht so viel übrig wie ich jetzt KBG bekomme :(

    Gibts einen Verhandlungsspielraum bei solchen Jobs oder muss man einfach nehmen was sie einem anbieten (weil sie auch an ein starres Schema gebunden sind zb.?)

    Und: weiß jemand welche Nachteile es für mich bringt wenn ich zb. ein befristetes DV eingehe?

    Es wäre echt super wenn jemand diesbezüglich eine Info hätte!!!!

    Danke, LG Mena
     
  2. Eli-166

    Eli-166 Gast-Teilnehmer/in

    Wurde im Bewerbungsgespräch kein Betrag (Gehalt) genannt?
    Also mich hätte das brennend interessiert, dachte immer das es normal ist übers Gehalt zu sprechen.
     
  3. Mena3

    Mena3 Gast-Teilnehmer/in

    Ja, an sich seh ich das genauso.

    Da ich vorher aber schon nachgeschaut hatte was man auf so einem Posten MIT Matura Verdient, und ja bereits in der Ausschreibung stand das eben nach dem Vertragsbediensteten Schema entlohnt wird bin ich einfach von diesem Betrag ausgegangen und angesprochen wurde es nicht. (War wahrscheinlich eh "dumm" von mir aber naja.

    Das es anders sein könnte ist mir dann erst im Nachhinein gedämmert als ich eben noch nachgelesen hab was nun eigentlich C Posten bedeutet. Und jetzt bin ich halt unsicher ...

    ...
     
  4. suelkei

    suelkei Gast-Teilnehmer/in

    Ich habe mal an der Uni gearbeitet und da wurde ich nicht nach Qualifikation (nur Dienstjahre im öffentl. Dienst werden angerechnet), sondern so wie die Stelle eingestuft worden ist. Einfach lächerlich!!!!!
    Meines Wissens bekommt man bei Gemeinden, Unis usw zuerst meistens oder immer zuerst einen befristeten Vertrag. Man sollte sich nur wegen den Kündigungsfristen erkundigen.
     
  5. edelfee

    edelfee Gast

    Du wirst so eingestuft wie der Posten bewertet ist. Wenn das ein C-Posten ist kannst du auch ein Doppeldoktorat haben, du wirst trotzdem nach C-Schema bezahlt. Ich würde dort aber beim Detailgespräch konkret nach dem Gehalt fragen - sehr seltsam, daß das nicht angesprochen wurde, auch von denen nicht - und dann auch konkret fragen, wieso das nur ein C-Posten ist, wenn im Anforderungsprofil eine abgeschlossene Ausbildung verlangt wird, die ein B-Posten ist. Wozu eine Ausbildung verlangen, die dann nicht dem Jobprofil entspricht? Dann würde ich mich erkundigen, wie die Chancen sind, in einen B-Posten zu wechseln oder aufgewertet zu werden. Denn als C-Posten verdienst du miserabel und bei der Ausbildung ist das ein Witz.

    Sonst hast du keinen Verhandlungsspielraum, beim Staat sind die Gehälter fixiert und die Posten fix bewertet. Befristet wird es vermutlich das erste Jahr sein, das ist aber meistens nur eine Sicherheit, weil man die Leute nachher nicht mehr los wird und wenn es gar nicht paßt, daß man dann nach einem Jahr sich noch trennen kann.

    Bezüglich Anrechnung in der Privatwirtschaft würde ich nochmal genau nachfragen. In einigen staatlichen Stellen wird da schon etwas angerechnet. Eine Freundin von mir ist mal zum Bund gewechselt und der haben sie 5 Jahre angerechnet (das war das Maximum), weil sie bisher facheinschlägig gearbeitet hat.
     
  6. kira

    kira Gast-Teilnehmer/in

    Als Maturantin würde ich einen C-Posten eher nicht annehmen. :eek:

    Und ja.. wie die Vorschreiberinnen gepostet haben: du wirst nach der Einstufung entlohnt.. und nicht nach deinen Qualifikationen.
    Wobei: im Normalfall sollten Einstufung d. Jobs und Qualifikationen sich decken.
    Bei uns @Uni wird gerade von den Verwaltungsangestellten immer nachverhandelt.. zusätzliches Aufgabengebiet , zusätzlicher Kurs/Ausbildung: aus B-Sekretärin wird A-Sekretärin. Aufstufung ist in dem meisten Fällen mit entsprechender Begründung möglich. Es steht bei uns mittlerweile explizit im Kollektivvertrag, welches Schema (und welche Stufe darin) welche Anforderungen hat. ;)

    Befristetes DV: du bist leichter kündbar. Gerade im öffentlichen Dienst ist man sonst mit unbefristetem DV in der Praxis nach wie vor nur schwer kündbar.
     
  7. Mena3

    Mena3 Gast-Teilnehmer/in

    Danke für die Infos! (Auch wenn das jetzt nicht unbedingt das war was ich gern lesen wollte:rolleyes:)
    Ich ärger mich jetzt auch das nicht gleich angesprochen zu haben. Wenn ich dort nicht zufällig die Frage gestellt hätte was denn der Inhalt dieser Gemeindedienstprüfung ist dann wüsst ich ja immer noch nicht das es sich um einen B Posten handelt.

    Ich finde es jetzt auch ein bisschen komisch warum sie das nicht irgendwie kommuniziert haben. (Ich weiß von einer Mitbewerberin die auch zum Vorstellungsgespräch gekommen ist und die Frage nach dem Gehalt gestellt hat das sie die AW bekommen hat ob das denn so relevant sei für sie. Genaue Zahlen hat aber letzendlcih auch sie nicht genannt bekommen, nur die Gegenfrage was sie denn jetzt verdiene)

    Muss mir nur überlegen wie ich das am besten ein- bzw. anbringe .... wenns aber eh keinen Verhandlungsspielraum gibt.... seufz.... für die Stelle haben sich WAHNSINNIG viele Beworben tlw. wirklich gut ausgebildete Frauen (eh klar - Teilzeitstelle, 30h, im Ort) und was ich so mitbekommen habe sind zum Vorstellungsgespräch eigentlich nur mehr Leute mit mind. Matura eingeladen worden. Drum hätt ich jetzt von Haus aus gar nicht daran gedacht das es sich um so eine schlecht bewertete Stelle handeln könnte *hmpf*
     
  8. edelfee

    edelfee Gast

    Selbstverständlich ist es relevant für einen, was man verdient, man muß schließlich seinen Lebensunterhalt damit bestreiten. Eine echte Chuzpe von denen.

    Mußt dir halt überlegen ob du für die Sicherheit im Staatsdienst das miserable Gehalt in Kauf nehmen willst. Gehen kannst du immer noch ;).
     
  9. Mena3

    Mena3 Gast-Teilnehmer/in

    Naja, wenns dann einen befristeten Vertrag noch als Draufgabe gibt dann ist das mit der Sicherheit wohl auch hinfällig:rolleyes:
    Und gehen kann ich innerhalb eines befristeten Vertrages ja auch nich einfach so....

    Na ich bin gspannt was die mir heute noch so erzählen...
     
  10. Mena3

    Mena3 Gast-Teilnehmer/in

    Ist das grundsätzlich möglich einen C Posten (nachträglich) aufzuwerten?
     
  11. edelfee

    edelfee Gast

    Keine Ahnung wie das im Land oder Gemeindedienst ist, aber wenn das entsprechende Budget vorhanden ist, schon. Allerdings sind die Chancen wohl größer auf einen anderen B-Posten zu wechseln, weil wenn dort alle diese Stellen auf C eingestuft sind, dann wird man nicht eine aufwerten.

    Wegen der Befristung würde ich mir keine großen Gedanken machen, das wird üblicherweise kein Problem sein und wenn es wirklich nicht paßt, dann will man eh nicht dort arbeiten. Darfst halt in dem Jahr dann nicht so ein Revoluzzer sein. ;) Wenn es allerdings nur eine Karenzvertretung ist, ist das was anderes, da hat man keinen Anspruch auf Weiterverwendung und muß auf Glück hoffen.

    Bin zwar kein großer Arbeitsrechtsexperte, aber ich glaube DU kannst immer gehen, auch bei einem befristeten Vertrag. Sie können dich in der Zeit dann nicht oder nur sehr schwer kündigen.
     

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