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Verstorben vor ärztl. Begutachtung (Pflegegeld)

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von dani.27, 25 Oktober 2008.

  1. dani.27

    dani.27 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Mein lieber Schwiegervater ist gestern nacht friedlich zuhause verstorben und für uns sitzt der Schmerz tief. Er war seit 4 Monaten ein schwerer Pflegefall, mit immer wieder langen KH-Aufenthalten und nach dem ersten langem KH-Aufenthalt wurde im Juli 08 ein Pflegegeldantrag gestellt (er war Postbediensteter in Pension- Antrag an PVA). Bis Anfang Sept. keine Reaktion von der zuständigen Amtsärztin. Meine fast 70-jährige Schwiegermutter hat ihn mit Hilfe einer Pflegekraft (1 Std./Tag) gepflegt. Dies war für alle keine leichte Zeit.
    Erst aufgrund einer tel. Nachfrage von mir bei der zustdg. Ärztin, weshalb die Abwicklung so lange dauert, wurde ich mit Gründen konfrontiert (Ärztin war selbst auf Kur, viele Anträge, durchschnittliche Wartezeit beträgt mind. 3 Monate) die für mich nicht akzeptabel waren, da sich der Gesundheitszustand mal wieder rapid verschlechterte und ein weiterer stat. Aufenthalt notwendig war und sein Zustand war sehr ernst. Es wurde mir versichert, daß die Ärztin bereit sei eine Ausnahme zu machen und ihn stationär besuchen würde und dort mit meiner Schwiegermutter ein Gespräch führt. Zu diesem Termin kam es jedoch nicht, da sie dringendere Angelegenheiten zu erledigen hatte und man vereinbarte einen Folgetermin, der ohne Angabe von Gründen ebenfalls nicht zustande kam.
    Mein Schwiegervater wurde letzten DI aus dem KH entlassen und wir konnten nicht abschätzen, daß er nur mehr wenige Tage zuhause erleben durfte, da sein Zustand besser schien.
    Meine Frage nun an euch:
    ich werde am Montag versuchen die Amtsärztin zu einer befriedigenden Lösung bzgl. der tatsächlichen Pflegezeit zuhause zu bringen. Unsere Familie sieht nicht ein, aufgrund des Personalmangels und der (gewünschten?) langen Wartezeit (die ein "natürliches Ausleseverfahren" begünstigt) auf den uns zustehenden Pflegegeldanspruches zu verzichten. Ärztliche Gutachten über den tatsächlichen Pflegeaufwand sind vorhanden, ebenfalls die schriftl. Protokolle der Pflegekraft.
    Seht ihr eine Möglichkeit hier auch nach dem Ableben eine Chance auf eine rückwirkende Auszahlung zu haben? Oder ist man hier chancenlos und muß sich damit abfinden, daß auf dem Rücken der pflegenden Angehörigen herumgetrampelt wird?
    Entschuldigt für die Länge.....
    Danke für eure Antworten.
     
  2. Malu

    Malu Gast-Teilnehmer/in

    Ich denke nicht, dass da was zu erreichen ist.
    Immerhin kann ist der Patient nicht mehr existent und Bewilligungen werden nicht rückdadiert- meines Wissens bezieht sich ja die pflegebedürftige Person das Geld und nicht deren Angehörige somit kann mans auch nicht an die Ehegattin oder Schwiegertochter oder sonst wem auszahlen!
     
  3. capriccio

    capriccio Gast

    Quelle http://noe.arbeiterkammer.at/pictures/d42/pflegegeld2007.pdf
     
  4. Beere

    VIP: :Silber

    Ja, euch steht was zu.
    Die Höhe der Pflegestufe wird dann anhand von Befunden und Berichten ermittelt.
    Allerdings ruht der Anspruch in Zeiten in denen der Patient stationär im Krankenhaus war.

    3 Monate sind ja gar nichts. Bei Kindern wartet man in Wien 9 Monate auf einen Termin.
    Das wird aber schon jahrelang so gehandhabt. Also von kurzfristiger Arbeitsüberlastung kann da keine Rede mehr sein.
     
  5. minzi

    minzi Gast-Teilnehmer/in

    Natürlich habt Ihr eine Chance, wenn eine Pflegedokumentation vorliegt. Pflegegeld wird ab dem Zeitpunkt der Einreichung ausbezahlt.
    Aufenthalt im Spital wird nicht mitgerechnet.(Aber auch der Pflegeaufwand während des Spitalaufenthaltes gibt einen Hinweis auf den Pflegeaufwand zu Hause)
    Minzi
     
  6. Alex

    Alex Gast-Teilnehmer/in

    Kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen. Meine Mutter ist leider auch vor dem ärztlichen Besuch verstorben. Wir haben Befunde und Berichte übermittelt und bekamen ab Zeitpunkt der Einreichung das Pflegegeld rückerstattet.
     
  7. dani.27

    dani.27 Gast-Teilnehmer/in

    Danke euch allen für die raschen, kompetenten Antworten.
    @capriccio: danke für den informativen Link der Arbeiterkammer! er liegt bereits ausgedruckt vor mir.
    @fr4tz: ich finde es echt eine riesen Sauerei - die viel zu lange Warterei - 9 Monate und mehr - das ist ja echt ein Witz! wie überbrücken Eltern nur diese lange Zeispanne, vor allem finanziell, wenn wirklich dringend notwendige Dinge angeschafft werden müssen?
    @minzi: danke!
    @Alex:tut mir leid, daß du ähnliches erfahren musstest.

    Da sehe ich dem kommenden Telefonat gleich positiver entgegen (meine Schwiegermutter wäre nie auf die Idee gekommen, überhaupt nachzufragen, da sie sicher war, mit dem Tod sei die "Angelegenheit" vorbei). Und auch wenn Krankhaustage nicht eingerechnet werden, so waren es doch einige Wochen, die ihr zustehen würden - und sie kann das Geld wirklich gut brauchen, bei den nun kommenden Ausgaben...).

    Danke nochmal!:hug:
    Daniela
     
  8. ZYX

    ZYX Gast-Teilnehmer/in

    Dani, ich wollte Dir noch was sagen: Die vom Bundessozialamt sind nicht Deine Feinde. Jene mit denen Du zu tun hast sind nicht die Verantwortlichen für den Personalmangel. Die sitzen in der Politik.

    Also sei nicht auf die falschen sauer.
     
  9. wirsindwir

    VIP: :Silber

    Wir haben in der Arbeit oft über ein halbes Jahr gewartet, bis jemand kam.
    War oft sehr schlimm für die Patienten, da sich die Pflege natürlich nicht von der Pension decken lässt....zumindest bei uns war es praktisch nie der Fall.
    Vor allem nicht, wenn der zu Pflegende alles selber bezahlt und keine Angehörigen hat.
     
  10. Gundi

    Gundi Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Der Link ist super, aber hier steht auch:

    Voraussetzungen
    Die Leistung von Pflegegeld ist an folgende Voraussetzungen gebunden:
    Ständiger Betreuungs- und Hilfsbedarf (Pflegebedarf) aufgrund einer körperlichen, geistigen oder
    psychischen Behinderung bzw. einer Sinnesbehinderung, die voraussichtlich
     mindestens sechs Monate andauern wird
     der ständige Pflegebedarf muss monatlich durchschnittlich mehr als 50 Stunden betragen


    Und bei deinem Schwiegervater hat es keine 6 Monate gedauert. Probieren täte ich es natürlich auf alle Fälle, vielleicht sieht die Realität anders aus.

    Lass uns bitte auf alle Fälle wissen, wie es weitergeht.

    LG Gundi
     

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