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versicherungsprofi unter euch?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Prinzessin1996, 24 Februar 2007.

  1. Prinzessin1996

    Prinzessin1996 Gast-Teilnehmer/in

    wir haben unsere genossenschaftswohnung zurückgegeben. leider hat der techniker einen kratzter im glas auf der balkontüre entdeckt. jetzt möchte ich den schaden (lt. genossenschaft) über die versicherung machen lassen, sonst zahle ich diesen aus eigener tasche.
    weiß jemand von euch wie ich den schadensfall schreiben soll, damit er auf jeden fall bezahlt wird?
     
  2. Desmond

    Desmond Gast-Teilnehmer/in

    Net böse sein, aber Du fragst allen Ernstes öffentlich nach einer Anleitung zum Versicherungsbetrug? :rolleyes:
     
  3. Q

    Q Gast

    Bevor wir hier so scharf schießen, sollten wir erst mal klären, ob Glasschäden nicht etwa gar versichert sind, nicht wahr?

    (meine primitive Rechtsauffassung)
     
  4. morty

    morty Gast-Teilnehmer/in

    aber hallo!! das ist doch kein versicherungsbetrug nur weil sie nicht weiß wie die scheibe kaputtgegangen ist!
    ich würd einfach die rechnung an die versicherung schicken. ich glaub nicht dass sie bei glasbruch eine begründung brauchen.
     
  5. capriccio

    capriccio Gast

    bei uns hat das sogar die Glaserei direkt mit der Versicherung abgewickelt
     
  6. Desmond

    Desmond Gast-Teilnehmer/in

    Nö. Aber wenn sie statt einfach die Wahrheit anzugeben fragt was sie am besten schreibt damit auch bezahlt wird...

    Ob Kratzer in der Scheibe gedeckt sind, keine Ahnung. Wenn die Versicherung nur Glasbruch zahlt, könnte sie die Scheibe ja kaputtschlagen ;)
     
  7. MatsBM

    MatsBM Gast

    Hier musst du ganz klar unterscheiden:

    Glasbruch: der ist in der Haushaltsversicherung gedeckt und wird bezahlt.

    Ist das Glas zerkratzt oder milchig fällt dies nicht in die Glasbruchversicherung und wird von dieser abgelehnt werden.

    Meines Erachtens ist es alerdings kein Schaden bzw. Grund für eine Neuverglasung wenn die Scheibe lediglich einen Kratzer hat und ich würde hiefür auch keine neue Scheibe bezahlen!!
    Wenns schon was haben wollen, dann sag ich mal eine Wertminderung, denn die Verglasung erfüllt doch voll ihren Zweck.
    Inwieweit dies in die normale Abnützung durch Gebrauch ( die muss die Gen. ohnehin akzeptieren) fallen kann entzieht sich meiner Kenntnis.

    MFG
    Mats
     

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