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Versicherung

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von -kathi-, 27 Mai 2009.

  1. -kathi-

    -kathi- Gast-Teilnehmer/in

    Hallo, hab mal eine Frage, vielleicht kennt sich wer aus, ich bin schon so verwirrt.

    Also die Lage ist so, ich bin Student, habe meinen Hauptwohnsitz daheim und bin bei meinen Eltern (Landwirte) mitversichert und sie beziehen Familienbeihilfe für mich.
    So, jetzt bin ich schwanger und werde dann wenn das Kind da ist mit meinem LG ins neue Haus ziehen, sprich mich ummelden.
    Kann ich dann noch bei ihnen mitversichert sein (+meinem Kind) ? Oder kann mich + Kind dann mein LG mitversichern obwohl wir dann erst "frisch" zusammenziehen und wir ja dann wenn ich es richtig verstanden habe noch gar nicht richtig als "Lebensgefährten" gelten was ja die Voraussetzung für die Mitversicherung bei ihm wäre???

    Mit der FBH ist es mir ziemlich klar, die kann ich für mich trotzdem noch bekommen wenn ich nicht mehr zuhause wohne, aber eben das mit der Versicherung ist mir unklar.

    Weiß hier zufällig jemand Bescheid oder ist es sowieso gleich am Besten wenn ich bei der Versicherungsanstalt nachfrage??
    Mensch, ich bin schon so verwirrt. Gottseidank hab ich aber eh noch Zeit.
    LG
     
  2. sonnengelb

    VIP: :Silber

  3. kira

    kira Gast-Teilnehmer/in

    Familienbeihilfe kannst du weiterbeziehen, auch wenn du getrennt von deinen Eltern lebst, dann kannst du sie dir sogar selbst beantragen und direkt auf dein eigenes Konto überweisen lassen:

    http://kinder.univie.ac.at/205.html


    Kind kann sowohl bei dir und - sobald ihr 10 Monate im selben Haushalt lebt - LG (gleichzeitig) mitversichert sein, Vorausetzung für zweiteres ist natürlich, dass der LG auch die Vaterschaft f. das Kind innehat:


    Quellen sozialversicherung.at , help.gv.at
     
  4. kira

    kira Gast-Teilnehmer/in


    10 Monate.

    Sie kann aber ... solange sie einen Anspruch auf Familienbehilfe hat, ohnehin samt Kind bei ihren Eltern mitversichert bleiben.

     
  5. -kathi-

    -kathi- Gast-Teilnehmer/in

    ok, ja das mit der FBH weiß ich eh schon.
    bezgl. Versicherung, das heißt ich kann mich erst bei ihm mitversichern wenn wir 10 monate zusammenleben. ja und das werde ich eben nicht erfüllen.
    kann ich dann also dann obwohl ich bei ihm wohne noch bei meinen eltern mitversichert sein? (ich glaube ja eher schon, aber sicher bin ich mir nicht)

    sorry falls ich begriffstützig bin, hab auch schon auf help.gv einiges durchgelesen aber so richtig ist mir der knopf noch nicht aufgegangen.
     
  6. jungenmama

    jungenmama Gast-Teilnehmer/in

    hallo,

    ich hab mein erstes kind bekommen, da war ich mitten unterm studium. meine eltern haben für mich familienbeihilfe bekommen und ich war bei ihnen mitversichert.
    mein sohn ist sep. 2003 auf die welt gekommen, ab dem zeitpunkt war ich selber versichert durch den bezug vom kinderbetreuungsgeld. junior war sowohl bei mir als auch bei seinem vater mitversichert, obwohl wir nicht zusammen gelebt haben.

    wie das mit der familienbeihilfe für dich ist kann ich nicht sagen, ich weiß wenn man verheiratet ist bekommt man/eltern nur mehr familienbeihilfe, wenn das gehalt des ehepartner eine gewisse summe nicht übersteigt, ob das lebensgemeinschaften auch so ist, weiß ich leider nicht.
     

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