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Versicherung wechseln wenn schaden noch nicht abgewickelt?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Chrysoberyll, 22 Juni 2011.

  1. Wir hatten vor einigen Monaten einen Schaden bei der Haftpflichtversicherung gemeldet. Mittlerweile läuft alles übers Gericht, die Versicherung will sich abputzen (uns kann finanziell nichts passieren, aber die wollen halt, dass der Geschädigte selber aufkommt. Also entweder meine Versicherung zahlt, oder der Geschädigte...).

    Mir geht das ganze dermaßen auf die Nerven, wie das alles künstlich in die Länge gezogen wird, dass ich, wenn alles vorbei ist, unbedingt die Versicherung wechseln will. Nur wird der ganze Rechtsstreit u.U. noch ein Jahr oder länger dauern.

    Kann ich schon davor die Versicherung wechseln? Der Schaden ist ja schon ein zeiterl her, nur halt noch nicht ausverhandelt...?
     
  2. mamamaus1710

    mamamaus1710 Gast-Teilnehmer/in

    Meines Wissens nach kannst du jederzeit wechseln, weil der Schaden noch im Versicherungszeitraum bei der alten Versicherung eingetreten ist.

    Zumindest bei unserer alten Rechtsschutzversicherung wars so.
     
  3. MatsBM

    MatsBM Gast

    Der Versicherungsfall hat keinen Einfluß auf das ordentliche Kündigungsrecht deiner Haftpflichtversicherung, d.h. du kannst unter Einhaltung der 1monatigen Kündigungsfrist deine Haftpflichtversicherung zum jeweiligen Kündigungstermin stornieren.

    Sehrwohl eine Auswirkung wird der noch offene Schadensfall auf die Bonus/Malus-Meldung deiner Versicherung haben.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  4. Helen

    VIP: :Silber

    Stimmt ned!

    Lehnt die Versicherung im Schadensfall die Leistung ab, so können Sie binnen eines Monats nach Ablehnung der Leistung die Versicherung kündigen. Bei der KFZ-Haftpflichtversicherung können Sie den Vertrag auch nach Schadensfällen kündigen, in denen eine Leistung erfolgt ist. Die Frist ist auch hier ein Monat nach Leistung, bzw. Ablehnung der Leistung.

    Auch hat ein Schaden erst dann Auswirkung auf den Malus, wenn er bezahlt wurde und erst nach Ende des Beobachtungszeitraums.
     
  5. MatsBM

    MatsBM Gast

    @Mausloewin:

    Bitte genau lesen!!

    Zum Einen hat die TE gefragt ob sie die Versicherung wechseln kann, obwohl der Schadensfall noch nicht abgeschlossen ist - JA das kann sie.

    Zum Anderen hab ich ganz bewusst geschrieben dass der Schadensfall keine Auswirkung auf das ordentliche Kündigungsrecht hat, zu dem die von dir erwähnte Kündigung im Schadensfall eben nicht zählt.

    Diese stellt eine ausserordentliche Kündigungsmöglichkeit dar und ob diese in dem entsprechenden Fall möglich ist lässt sich nicht so einfach aus der Ferne beurteilen ohne die genauen Umstände zu kennen.

    Was die Meldung der Bonus/Malus-Stufe betrifft, so wird jene des letzten abgeschlossenen Beobachtungszeitraums gemeldet sowie die Anzahl der Schäden im aktuellen BZR bis zum Kündigungstag.


    Liebe Grüße
    Mats
     
  6. Helen

    VIP: :Silber

    Du hast nur vom ordentlichen Kündigungsrecht geschrieben, das außerordentliche (da gilts, was zuerst kommt) hast gar nicht erwähnt. Auch den Fahrzeugwechsel nicht ... Oder die Prämienerhöhung ...

    Und das mit dem offenen Versicherungsfall ist Topfen, der kommt erst im BM-System zum Tragen, wenn bezahlt wurde.
     
  7. Danke euch, es geht aber nicht um eine Kfz-Versicherung, sondern um die Haushaltsversicherung!
     
  8. Helen

    VIP: :Silber

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