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Verpflichtung für drei jahre - jetzt ungeplante schwangerschaft...

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von zwillingsmami27, 26 Februar 2012.

  1. zwillingsmami27

    zwillingsmami27 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo erstmal...

    zu meinem problem ich bin zahnarztass. in weiterbildung zur prophylaxeass. mit diplom..

    vor knapp 2 jahren hat unsere prophy-ass. gekündigt und da war dann die frage einer nachbesetzung... so kam von meiner chefin die frage ob nicht ich die ausbildung machen möchte..... nach längerem überlegen, da dies auch eine erhöhung zur vollzeit und eine dreijährige verpflichtung nach abschluss der prüfung nach sich ziehen würde, hab ich mich dafür entschlossen ...

    jetzt hab ich den ersten teil der ausbildung fertig und nach dem baldigen zweiten teil am 4. mai d.j. meine diplomprüfung...

    das "problem" ist jetzt ein pos. test vor zwei wochen.. erstmal war ich total unglücklich und überfordert da ich schon drei kids habe... danach kam ein hauch von freude ....
    doch ganz schnell auch der gedanke an meinen job.. :(

    ich hab keinen plan wie ich ihr das erklären/beibringen soll....

    meine hauptfrage aber ist ob ich auch im falle einer schwangerschaft die kurskosten zurückzahlen muss oder ob, wenn ich nach der karenz wieder einsteige, ich das nicht muss... :confused:

    finanziell ist es bei uns mehr als eng, wäre daher auch ein riesen problem ...

    ich weiß das ich mich bei der ak erkundigen kann aber viell. hat ja von euch schonmal jemand erfahrung gemacht bzw. ist/war in einer ähnlichen situation... :confused::confused:


    lg Regina :wave:
     
  2. anroma

    VIP: :Silber

    Hast du etwas schriftliches dazu? Dann siehst du am besten dort nach, was dazu drinnen steht.

    Wenn schriftl. ncihts vereinbart ist, kann man mE von dir auch keine Kosten fordern.
     
  3. Maritina

    VIP: :Silber


    Grundsätzlich haben in Österreich auch mündliche Vereinbarungen rechtsverbindliche Gültigkeit; das damit verbundene Problem ist natürlich die Beweisbarkeit im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Wenn es nichts Schriftliches geben sollte, ist die Frage, ob es Zeugen für diese Vereinbarung gibt. Wenn ja, kann es sehr wohl sein, dass Du einen Teil der Ausbildungskosten zurückzahlen musst.

    Für die ZÄ eine blöde Situation.
     
  4. MatsBM

    MatsBM Gast

    Grundsätzlich ist mal zu hinterfragen was genau in der Vereinbarung geschrieben steht.

    IdR werden mit diesen Vereinbarungen die Mitarbeiter an das Unternehmen für eine bestimmte Zeit gebunden und müssen Ausbildungskosten zurückzahlen wenn sie das Unternehmen während dieser Frist selbst verlassen.

    Laut meiner Rechtsauffassung ist genau das der springende Punkt!
    Durch die Schwangerschaft und eine etwaige Karenzierng wird das DV ja nicht aufgelöst sondern es bleibt weiterhin bestehen - die Frage ist was du nach Ende der Karenz machst?
    Ich denke mal weiterhin Vollzeit wird vermutlich schwierig werden, hast du ggf. Anspruch auf Elternteilzeit um die Stunden reduzieren zu können?

    Liebe Grüße
    Mats
     
  5. zwillingsmami27

    zwillingsmami27 Gast-Teilnehmer/in

    danke für die antworten...

    ich hab mich heute rechtlich erkundigt .. : ich bin ja dann karenziert und habe nicht gekündigt von daher kein grund irgendwas zurück zu bezahlen und wenn ich nach der karenz nicht mehr vollzeit arbeiten kann/will ist das auch kein grund .. wenn dann müsste ich von mir aus kündigen...

    bin schon wieder um einiges erleichtert!!!

    lg Regina :wave:
     

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