1. Reden wir miteinander ...

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Vermietung und Einkommenssteuer

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Harald.B, 2 Januar 2010.

  1. Harald.B

    Harald.B Gast-Teilnehmer/in

    Liebe Leute,

    ich bin Arbeitnehmer und habe zusätzlich Einnahmen aus einer Wohnungsvermietung von 450 monatlich. Bei einer Bekannten von mir sieht es ähnlich aus (nur mit Pension statt Gehalt), und die behauptet Stein und Bein, die Mieteinnahmen seien eine Bagatelle, das wüßte sie von einem Steuerberater. So viel ich aber auch im Netz suche, kann ich nur zum Schluss kommen, dass ich sehr wohl (zusätzliche) Einkommenssteuer dafür zahlen müsste.

    Weiß wer Rat oder hat eine Erklärung für diesen Auffassungsunterschied?

    lg

    Harald
     
  2. MatsBM

    MatsBM Gast

    Deine Mieteinnahmen stellen ein steuerpflichtiges Einkommen dar und du müsstest die Einkommensteuererklärung E1 beim zuständigen FA einreichen und die Mieteinnahmen unter dem Posten "Einkommen aus Vermietung und Verpachtung" eintragen.

    Inwieweit du Ausgaben für die vermietenden Räumlichkeiten geltend machen kannst, die deinen Gewinn mindern, kann ich dir leider nicht sagen - vielleicht weiß hierüber jemand BEscheid.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  3. Pythia

    Pythia Gast-Teilnehmer/in

    Veranlagungspflicht besteht (sehr verkürzt dargestellt!) bei Einkünften von mehr als € 730 pa neben einem lohnsteuerpflichtigen Einkommen, wobei das Gesamteinkommen € 12.000 übersteigen muss (betrifft 2009 - 2008 war die Grenze bei € 11.000).

    Werbungskosten (Abschreibung für Abnutzung, Finanzierungskosten, Kosten für Sanierung/Renovierung/Herstellung etc...) können natürlich für die Einkunftsermittlung von den Mieteinnahmen in Abzug gebracht werden
     
  4. gartenfee1412

    gartenfee1412 Gast-Teilnehmer/in

    Meine Eltern haben auch eine Mietpartei im Haus und die zahlen wirklich nicht viel Miete. Sie haben damals aber die Mieteinnahmen ganz offiziell dem FA gemeldet. Die wollten dann den Mietvertrag und von dem wird dann ´die Steuer berechnet.

    LG

    Gartenfee
     
  5. no-mercy

    no-mercy Fulgurator

    Der Grund liegt vermutlioch darin, dass du die Abwohnung nicht eingerechnet hast, während deine Bekannte diese sehr wohl einrechnet. Vom Finanzamt werden 1,5% des Wertes der Wohnung als Abwohnung angerechnet. Wenn die Wohnung z.B. einen Marktwert von 320 000 Euro hat, sind die 450 Euro Einnahmen pro Monat nach Abzug der Abwohnunhg wirklich "eine Bagatelle", weil unter der Steuerpflicht (hoffe, ich hab mich auf die schnelle jetzt nicht verrechnet;))
     

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