1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

    Information ausblenden

verlassenschaft ordnen

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von lucy777, 10 Januar 2014.

  1. lucy777

    lucy777 Gast-Teilnehmer/in

    darf man, bevor sich das BG wegen der verlassenschaft gemeldet hat, schon die wohnung eines verstorbenen angehörigen (genossenschaft) räumen?
    vermögen gibt es nicht - einziger erbe ist der sohn.
     
  2. MarBig

    MarBig Häuslbauer a.D.

    Wenn es wirklich nur einen Erben gibt spricht wohl nichts dagegen. Allen anderen Stellen ist das egal.
     
  3. Hexi68

    Hexi68 Gast

    Ich kann jetzt nur sagen, wie es damals bei meinem sohn war...
    Eigentlich "dürfte" man es nicht, weil man theoretisch erst vorher alles angeben muss, was an "erbe" vorhanden ist.
    Nachdem bei euch aber nur ein erbe da ist und somit keine streitereien entstehen können, wird es egal sein, wo kein kläger da kein richter...
     
  4. lucy777

    lucy777 Gast-Teilnehmer/in

    also wir hätten gerne "geteilt"....
    wobei das wertvollste stück, die katz, halt nicht teilbar wäre.:devil:
     
  5. piscisrabida

    VIP: :Silber

    ich würds sicherheitshalber nicht machen. jedenfalls habe ich bei meinem vater (wo ich auch die einzige erbin war) probleme bekommen, weil ich "unbefugt" in sein haus gegangen bin. da hätte ich nämlich wertgegenstände oder bargeld entwenden können, das ja dem verschuldeten nachlass gehört.

    frag besser den zuständigen notar :/
     
    KikiundLauftier gefällt das.
  6. anna-mari

    anna-mari Gast-Teilnehmer/in


    Wer hätte gerne geteilt?
    Du und dein Mann?
     
  7. lucy777

    lucy777 Gast-Teilnehmer/in



    mit "eventuellen" erben (war ein scherzerl, es gibt ja niemanden).
    aber dann hätten wir auch jemand, mit dem wir die räumung der wohnung "teilen" könnten....
    du verstehst....
     
  8. lucy777

    lucy777 Gast-Teilnehmer/in



    k. a, wer da zuständig ist - und schulden gibt es keine.
     
  9. anna-mari

    anna-mari Gast-Teilnehmer/in


    Jetzt ja. :D
     
    lucy777 gefällt das.
  10. Pipina

    VIP: :Silber

    ich war mit meinen schwestern sehr wohl in der wohnung meiner mutter und wir haben gesichtet und persönliche dinge mitgenommen. uns hat kein mensch und auch nicht der notar danach gefragt.
     
  11. lucy777

    lucy777 Gast-Teilnehmer/in

    ok danke.
    ich nehme bei uns auch an, dass es keine probleme geben wird.
    jedenfalls ist ja eine ganze menge zu tund weil ALLES rausgeräumt werden muss ,alle möbel etc.
     
  12. Pipina

    VIP: :Silber

    meistens gibts probleme wenn's mehrere erben, die sich nicht grün sind, gibt. aber sonst?
    man nimmt das erbe sowieso nur bedingt an, weil man ja nicht weiß obs irgendwo schulden gibt.
    und wegen genossenschaft, bei uns im haus hat ein verlassenschaftsfall wo es keine erben gab über ein jahr gedauert. da bleibt vom genossenschaftsbeitrag nichts mehr über, weil ja die miete weiterläuft.
     
  13. piscisrabida

    VIP: :Silber

    bei mir war es so, dass ich das erbe nicht annehmen durfte (es wäre ein genossenschaftsreihenhaus und ein paar mieten schulden gewesen), weil ich selber ein genossenschaftsreihenhaus hab. nachdem ich den verzicht unterschrieben hab, bin ich aber noch in das (noch nicht geräumte) haus gegangen, indem ich beim gartenfenster (das haus war schon länger unbewohnt und das fenster war seit jahren so kaputt dass mans nimmer schließen konnte) reingeklettert bin. ich war da im 9 monat schwanger mit der ysolde, keine ahnung wie ich das geschafft hab :D
    jedenfalls sind, als ich grad drinnen war und mir alte sachen aus meinem kinderzimmer angeschaut hab, sind die genossenschaftsleute zur ersten besichtigung nach der rückgabe reingekommen. die haben mir sofort mit einer anzeige wegen einbruch und diebstahl gedroht, obwohl auf den ersten blick ersichtlich war dass in dem haus nix zu holen war (was war schwerstgradig zugemüllt, so dass in allen räumen die dinge bis zur decke gestapelt waren und nur dünne gänge zum durchgehen da waren,..).
     
  14. bar.bara

    VIP: :Silber

    Hingehen, zu räumen beginnen, und wenn der Notar nachfragt sagen, dass man die Wohnung seit dem Tod nicht betreten hat. So ist jeder zufrieden und kein Schaden entstanden.
     
    Pipina, Hexi68 und piscisrabida gefällt das.
  15. isi47

    isi47 Gast-Teilnehmer/in


    Bei Gericht erfährt man, welcher Notar "für den Sterbetag" zuständig ist
     
  16. lucy777

    lucy777 Gast-Teilnehmer/in



    na gut - durch ein fenster einsteigen geht schon mal nicht, das verstehe ich.
     
  17. Hexi68

    Hexi68 Gast

    In eurem fall würde ich auf jeden fall anfangen, wird lt. deinen erzählungen primär eh erst mal "entmüllt" werden müssen und das ist mühsam, weil man nicht alles einfach wegwerfen kann.
    Zumindest würde ich das nicht tun, nachdem mir schon etliche male patienten erzählt haben, wo sie, während ihres aufenthaltes im KH, diverse wertgegenstände versteckt haben......
     
  18. Tina11

    VIP: :Silber

    Wenn die Abhandlung bei Notar schon war, dann könnte er dir eine Amtsbestätigung geben. Darauf steht, dass der einzige Erbe eben zutritt hat zu dem Haus.

    Dem BG ist das Wurscht. Die schicken eh nur die Rechnung vom Notar und nachträglich dann auch eine Rechnung vom BG (mir hats die Patscherln ausgezogen als ich die bekommen hab vorige Woche).
    So richtig räumen, also so offiziell würde ich es nicht tun (wobei interessiert eh keinen von der BG), aber nehmen was nehmbar wäre, oder wenn andere etwas wollen usw... das schon.
     

Diese Seite empfehlen

  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden