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"Verlängerung" der Karenz - wo melden?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von moni1984, 23 Mai 2012.

  1. moni1984

    moni1984 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo an alle :)

    ich hätte da eine Frage - bin jetzt offiziel bis zum 18. Lebensmonat meiner Tochter in Karenz. Danach gehe ich wieder arbeiten. Die Sache ist nur, meine Karenz endet am 15. August und ich hab mit meiner Arbeitgeber vereinbart, ab 1. September wieder anzufangen (damit wir genug Zeit für die Eingewöhnung der Kleinen haben).

    Jetzt möchte ich aber irgendwie dieses entstandene "Loch" von zirka 2 Wochen lösen - ich würde also am liebsten wenns geht Karenz bis zum 31.August verlängern. Wo muss ich es melden? GKK oder nur AG schriftlich mitteilen (mündlich haben wir es bereist besprochen, aber die kennen sich mit dem Thema nicht ins Detail aus)?


    Vielen vielen Dank für Hilfe :)

    glg
     
  2. Lysira

    Lysira Gast-Teilnehmer/in

    Du kannst mit deinem Arbeitgeber vereinbaren, was du willst. Das ist ja unabhängig von der GKK. Nur beachten, dass du nicht mehr versichert bist, wenn das Kinderbetreuungsgeld endet. Mein AG hat die vereinbarte Karenz der GKK gemeldet, weiß nicht wie das bei anderen Firmen ist.
    Bei der GKK das damals gewählte 18-Monats-Modell "verlängern" geht nicht. Mich hat mein AG damals extra auf die 2 Wochen Lücke hingewiesen, und da ich dass ich dann nicht versichert bin und mir geraten, die 2 Wochen früher wieder zu arbeiten statt 2 Wochen später zum nächsten 1.

    Lg Lysira
     
  3. moni1984

    moni1984 Gast-Teilnehmer/in

    wegen Mitversicherung - das ist bei mir kein richtiges Thema - bin ja seit dem 1.Geburtstag bei meinem Mann mitversichert, da ich ja das 12-Monats-KBG-Modell hatte., aber trotzdem länger in Karenz bleiben wollte.
    Ich muss mich mal bei der GKK schlau machen, wie ich es am besten löse.
     
  4. Varda

    VIP: :Silber

  5. Lysira

    Lysira Gast-Teilnehmer/in

    Ach so, na dann mußt gar nichts mit der GKK sondern nur mit dem AG vereinbaren.
     
  6. montag

    montag Gast

    aber karenzanspruch mit kündigungsschutz hast eh bis zum 24. lebensmonat. wenn du mitversichert bist hast ja eh kein problem.
     
  7. moni1984

    moni1984 Gast-Teilnehmer/in

    vielen Dank für die Antworten!!! jetzt kenn ich mich besser aus, so mach ich es gleich schriftlich mit meinem AG aus und dann müsste es passen :) glg

    Moni
     

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