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Verlängern auf 2,5 Jahre Karenz - Nachteile

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von brigitte78, 6 Juni 2008.

  1. brigitte78

    brigitte78 Gast-Teilnehmer/in

    Eigentlich hatte ich ja vor schon nach 2 Jahren Karenz wieder arbeiten zu gehen.

    Aber meine kleine Maus kommt mir noch soooo klein vor:eek:;).

    Jetzt hab ich eine Frage. Wenn ich auf 2,5 Jahre verlänger verfällt mir das Recht auf Teilzeit und der Kündigungsschutz, oder?

    Bei meiner großen war ich ja auch 2,5 Jahre daheim - bin aber den SS geworden....

    Da haben sie mir einen Brief unterschrieben daß sie einverstanden sind und ich trotzdem Kündigungsschutz habe. Damals gabs aber das Recht auf Teilzeit nicht.

    Kann ich da irgendwas aufsetzen daß mir der Kündigungschutz bleibt und das Recht auf Teilzeit? Oder "gilt" das dann quasi sowies vom gesetzlichen her nicht????
     
  2. guaab

    guaab Gast

    Hallo!
    Mit der Firma kann man schriftlich klären, dass man noch ein 1/2 Jahr Karenzzeit bekommt. Allerdings gibt es dafür eine Frist - die kenn ich leider nicht auswendig.

    Elternteilzeit kannst du auch beantragen. Da kannst du auf die Homepage der AK gehen und ein Formular downloaden. Mit dem ausgefüllten Formular gehst du dann zum Prokuristen (oder zu jemandem der das Sagen hat - nicht einer Sekretärin) und gibst das ab. Ab diesem Zeitpunkt bist du bis zum 6. Geburtstag deines Kindes unkündbar!
    Du kannst dir auch einen Termin bei der AK geben lassen, die klären dich noch viel besser auf. Ich war dort auch und dass ich meinen Kleinen mithatte störte niemanden.

    Liebe Grüße und ich hoffe es hat dir etwas weitergeholfen
    Uschi:wave:
     
  3. barbaras11

    barbaras11 Gast-Teilnehmer/in

    ich glaub die Frist ist spätestens 3 Monate vor Ablauf der Karenz!:wave:
     
  4. December

    December Gast-Teilnehmer/in

    ja, aber der AG muss schon auch zustimmen! :rolleyes: so mir nix, dir nix geht des net!
    3 monate vor karenzende solltest du bereits alles unter dach und fach haben! ak anrufen lohnt sich sicher, aber wie schon gesagt, gibt es einen formbrief bereits zum downloaden!

    lg
    december
     
  5. guaab

    guaab Gast

    Ich hab das am Anfang auch so verstanden mit den 3 Monaten vor Ablauf der Karenz. Ist dem aber nicht so! Ich war 2 Wochen vor Ablauf meiner Karenz (2,5 Jahre) bei der AK da ich gedacht habe ich habe die Frist überschritten. Stimmt nicht! Ab dem Zeitpunkt da die Firma dein Formular bekommt, bist du unkündbar. Die Elternteilzeit beginnt aber erst in 3 Monaten - bis dahin mußt du zwischendurch wie bisher arbeiten oder brauchst eventuell noch deinen Urlaub auf.

    Du kannst dich auch umschulen lassen - das WAFF in Wien bietet ganze Studien (wird alles bezahlt).

    Liebe Grüße
    Uschi
     
  6. December

    December Gast-Teilnehmer/in

    ja, und in den drei monaten ist es ein leichtes für den AG, dich zu kündigen, weil urlaub haben die wenigsten (und dann noch in dem ausmaß!), um die zeit zu überbrücken!

    ich würd mit der personalabteilung sprechen bzw. bei kleineren unt. gleich mit dem direkten vorgesetzten, und anfragen, ob sie verlängern!
     
  7. brigitte78

    brigitte78 Gast-Teilnehmer/in

    und wenn sie verlängern??? hab ich dann eh noch das recht auf teilzeit??? das wär mir nämlich auch sehr wichtig!

    wenn sie mich los werden wollen dann sowieso denk ich mir. weil sonst entlassen sie mich halt nach den paar wochen kündigungsschutz.

    aber wie ist das mit der teilzeit?
     
  8. December

    December Gast-Teilnehmer/in

    also, wie schon mal gesagt, ak-seite oder dort anrufen. hier findest du auch einen musterbrief, wenn du verlängern willst, aber natürlich kündigungsschutz nicht verlieren willst, in den brief auch noch mal mitreinnehmen, dass du dein recht auf elternteilzeit einforderst!

    hast du schon mal in der personalabteilung deiner firma angerufen? zumeist kenn die sich dort auch sehr gut aus und können dir weiterhelfen! (wo arbeitest du denn?)
     
  9. December

    December Gast-Teilnehmer/in

  10. guaab

    guaab Gast

    Das stimmt nicht! Der Arbeitgeber darf dich in keinem Fall kündigen!!!
     
  11. December

    December Gast-Teilnehmer/in


    doch, sie müssen dich 4 wochen nach ende der karenz behalten und dann hast du zwei monate, in denen du quasi in der schwebe bist, bis die elternteilzeit anfängt, und da können sie dich kündigen! (info lt. beratung ak!)
     
  12. guaab

    guaab Gast

    So, jetzt weiß ich auch wie das mit dem zitieren geht hihi...:kopkra:

    Also: sobald du das Formular überreicht hast bist du unkündbar! Ab dem Zeitpunkt der Übergabe müß man 3 Monate warten bis die Elternteilzeit in Kraft tritt. Auch wenn du wärend dieser Zeit noch "normal" arbeiten mußt, darf dich dein Arbeitgeber nicht kündigen!!!
    Bei mir war es nämlich so: ich habe etwa 2 Wochen vor meinem Arbeitsantritt durch Zufall erfahren, dass mich die Firma nach Rückkehr aus der Karenz kündigen wollte. Da ich gedacht habe die Frist für die Teilzeit sei schon vorbei, ging ich zur AK. Dort wurde ich genau informiert!

    Liebe Grüße
    Uschi
     
  13. silicea73

    silicea73 Gast-Teilnehmer/in

    Also jetzt bin ich verwirrt.:confused:

    Wenn ich die Karenz von 2 auf 2 1/2 Jahre verlängern will, muss doch der Arbeitgeber gar nicht zustimmen. Das erledigt man nur mit der Krankenkasse. Wenn man aber nicht gekündigt werden will ist es ratsam das vorher mit dem Boss auszumachen, am besten schriftlich, da man ja im letzten halben Jahr dann eigentlich keinen Kündigungsschutz mehr hat.

    Aber wie funktioniert das mit der Elternteilzeit?
    Die beginnt dann erst nach den 2 1/2 Jahren. Wann muss man dann dieses Formular abgeben? (Ist das diese 3 Monatsfrist?)
    Ab dem Zeitpunkt der Abgabe ist man auch schon Unkündbar? (Nur durch die Abgabe oder durch die Zustimmung?)
    Kann man das Formular auch schon früher abgeben? (Nach 2 Jahren, um das letzte halbe Jahr zu überbrücken?)

    lg
     
  14. December

    December Gast-Teilnehmer/in

    so, jetzt bin ich einigermaßen verwirrt und dich glaube zu wissen, rot-markiertes gilt NICHT! zumindest gab man mir bei der ak die info, dass man dann zwei monate (oder von mir aus auch die drei) kündbar ist!!!!!

    am besten karenzverlängerung mit ag ausmachen und schriftlich festhalten, dass man die bestimmungen lt. mschg und das rercht auf elternteilzeit behalten möchte!!!

    und der ag muss der verlängerung zustimmen, nicht die kk!!
     
  15. brigitte78

    brigitte78 Gast-Teilnehmer/in

    stimmt. soweit ich weiß muß ag der verlängerung zustimmen.

    also schreib ich mal ein brieferl in dem ich um verlängerung auf 2,5 jahre bitte unter beibehaltung des kündigungschutzes und des rechts auf teilzeit. mal sehen ob sie damit einverstanden sind.

    vielleicht geh ich nächste woche noch auf die ak und erkundige mich genau.

    hoffe es klappt. sonst geh ich schon nach 2 jahren. weil das recht auf teilzeit möcht ich mir auf keinen fall nehmen lassen!
     
  16. brigitte78

    brigitte78 Gast-Teilnehmer/in

    so, ich war heut bei der ak!

    war eh so wie ichs mir gedacht hab.

    das recht auf TZ hat man nur nach 2 jahren karenz. wenn die fa einverstanden ist kann man es aber miteinander vereinbaren.

    wenn man nach 2 jahren wieder arbeiten geht ist man bis zum 4. lebensjahr vom kind kündigungsgeschützt und hat bis zum 7. lj recht auf tz.

    das ganze muß man 3 monate vor arbeitsbeginn regeln.

    das ausmaß der TZ kann man selber festlegen und man hat das recht diese Zeiten einmal zu ändern.

    kündigungsschutz bei tz-beschätigung hat man ab bekanntgabe frühestens aber 4 monate vo beginn der tz. heißt das dann wenn ich 2,5 jahre in karenz geh daß ich 2 monate lang kündbar bin??????

    jedenfalls hat er gemeint in so eher größern firmen wie meine ist es meist kein problem sich zu einigen. auch dadurch daß es einen betriebsrat gibt. na mal schaun! hoffentlich!
     
  17. December

    December Gast-Teilnehmer/in


    ja, ich denke, das heißt genau das! (das in blau geschriebene) ich bin auch bei einem großen unternehmen mit betriebsrat und es war kein problem, dass wir uns einig waren! es brauchte zwar zwei anläufe, damit genau das, was ich wollte (eben recht auf elterntz und aufrechter kündigungsschutz in dem zusätzlichen halbem jahr), aber letztendlich war es machbar!
    bei welchem unternehmen bist du?
     
  18. brigitte78

    brigitte78 Gast-Teilnehmer/in


    bin bei der generali in der regionaldirektion st.pölten! und du?

    heißt daß du hast dir ausgemacht daß du in zwei monaten in "schwebe" auch nicht kündbar bist. oder meinst den "normalen" kündigungsschutz?

    hast du da selber ein schreiben aufgesetzt und gleich mitgenommen. oder habts das in der fa besprochen??? bzw wie hast du denn das ungefähr geschrieben?
     
  19. December

    December Gast-Teilnehmer/in


    ich bin bei der rlb nö-wien. ich hab dir eh den link von der ak reingestellt, da gibts den musterbrief. den hat die firma abgeändert.

    meine karenzzeit von 2,5 jahren wird jetzt so behandelt, wie die 2jährige karenzzeit. also, ich behalte recht auf elterenteilzeit und bin das halbe jahr nicht kündbar.

    was meinst du mit den zwei monaten "schwebe"??
     
  20. brigitte78

    brigitte78 Gast-Teilnehmer/in

    aja, danke!

    mit schwebe mein ich: der kündigungsschutz gilt ja erst 4 monate vor der tz-beschäftigung. das heißt mit 2 jahren und 2 monaten. was ist dann in der zeit von den 2 jahren an gerechnet bist zu den 2 jahren und 2 monaten. ist man da kündbar?

    aber ich glaub das ist alles so ein wirr warr - am besten wird sein man redet sich einfach mit der fa zsamm und hält das schriftlich fest:eek:
     

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