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Verkauf rückgängig machen bei ebay???

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Bettilein, 11 September 2009.

  1. Bettilein

    Bettilein Gast-Teilnehmer/in

    Kann man einen Verkauf rückgängig machen oder stornieren?
    ich habe einen Artikel verkauft und das weit unter WErt - kann ich den Kauf stornieren?
    oder ist es bindend?
    danke für eure Antwort.
     
  2. sophiemarie

    sophiemarie Gast-Teilnehmer/in

    nein, kann man leider nicht rückgängig machen. das ist die gefahr bei ebay, dass sachen unter dem wert verkauft werden. das kann man im vorfeld nur verhindern, indem man einen höheren start-betrag eingibt, damit zumindest dieser betrag sicher ist, wenn jemand darauf bietet.
     
  3. morty

    morty Gast-Teilnehmer/in

    nein, kann man nicht und ist auch höchst unfair.
     
  4. dafeschefranzi

    dafeschefranzi Gast-Teilnehmer/in

    p.s.:
    ...es steht nirgends bei ebay drinnen, dass man alle artikel ab 1.- reinstellen muss. :rolleyes:

    ABER: auch wenn es schlecht läuft hast du trotzdem einen verbindlichen vertrag abgeschlossen.:cool:
     
  5. anroma

    VIP: :Silber

    Entweder ich bin blind, oder..?

    Ich hab im Beitrag der TE nirgends gelesen, dass der Verkauf über eBay erfolgt ist.

    Sie hat lediglich gefragt, ob sie den Verkauf rückgängig machen kann, weil sie unter dem Preis verkauft hat - das bedeutet aber nicht automatisch, dass der Verkauf über eBay erfolgt ist.
     
  6. Freaky26

    Freaky26 Gast-Teilnehmer/in

    ...
     
  7. Katrin08

    Katrin08 Gast

    steht in der überschrift!

    tja das wird nicht gehen, weil du den artikel zb auch jetzt nimma rausnehmen kann weil er schon beendet ist.
     
  8. anroma

    VIP: :Silber

    Ok - sorry, ich bin blind :eek:
     
  9. Q

    Q Gast

    Dazu folgende Überlegungen:

    1. Verträge über ebay sind nicht anders zu sehen als andere Verträge, also sind grundsätzlich alle Einwendungen auch bei ebay-Geschäften zulässig, die sonst zulässig sind. Insb. kommt hier der Einwand der "Verkürzung über die Hälfte" in Betracht.

    2. ebay pfeift sich sowieso nix. Die leiten bei Nichterfüllung nur ein Verfahren ein, das den Käufer irgendwann von der Abnahmepflicht entbindet

    3. glaube ich kaum, dass der Käufer ernsthaft auf Erfüllung klagen wird
     
  10. anroma

    VIP: :Silber

    Da magst du durchaus recht haben, jedoch ist zu befürchten, dass wir in Kürze hier den Thread finden:

    Hilfe, Verkäufer rückt mit versteigerter Ware nicht raus, weil zu billig ersteigert!

    Was erklären wir dem dann? :confused:
     
  11. Q

    Q Gast

    Genau das gleiche, dass letztlich nur eine Zivilklage zum Ziel führt, wenn ihm das nicht zu blöd ist. Ebay kümmert sich nur im die Einhebung der eigenen Gebühren, unterstützt aber weder Käufer noch Verkäufer beim Bestehen auf Vertragserfüllung.
     

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