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Verjährungsfristen bei Straftaten?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von leseratte65, 13 Januar 2014.

  1. leseratte65

    leseratte65 Gast-Teilnehmer/in

    Kenne mich mit rechtlichen Fragen überhaupt aus.

    Kann man pauschal sagen was einer gemacht haben muss wenn er mit mehr als 10 (20) Jahren Verjährungsfrist rechnen muss? Die Tat hat sich im Bereich Unterschlagung/fahrlässige Krida/ oder ähnliches zugetragen. Die Tat haben angeblich 3 Leute die gemeinsam eine Firma besaßen begangen (diese Firma gibt's nicht mehr, da sich angeblich alle ins Ausland absetzten).

    Und kann man aus dem Ausland (Ungarn) einen Reisepass beantragen ohne damit rechnen zu müssen verhaftet zu werden (Haftbefehl lag vor, wie weit dieser noch gültig ist? Ist ungefähr 15 Jahre her).

    Wenn jemand mit diesen kryptischen Angaben was anfangen kann und etwas weiß, bitte antworten.
    Danke!!!
     
  2. 0xym0r0n

    0xym0r0n Gast-Teilnehmer/in

    Es gibt im StGB einige Verjährungsfristen, die von der Höchststrafe für das begangene Delikt abhängen. Diese Delikte hier zu raten ist sinnlos, am Besten du siehst selbst rein:
    http://www.jusline.at/57_Verj%C3%A4hrung_der_Strafbarkeit_StGB.html

    Ich versuche zusätzlich mal Kaffeesud-Lesen:
    Wenn die Straftat den Behörden schon bekannt ist (was ich vermute, wenn du von "Haftbefehl" schreibst) wird es nicht mehr zu einer Verjährung kommen. Sobald eine rechtsgültige Anklage vorliegt, ist die Verjährung gehemmt. Die StA wird sich durch eine Flucht des Täters sicherlich nicht davon abhalten lassen, eine Anklageschrift zu erstellen. Sogar die Zustellung kann durch Hinterlegung am Amt erfolgen, wenn der Aufenthalt unbekannt ist. Die Anklageschrift wird dann automatisch rechtsgültig und eine Verjährung kann nicht mehr eintreten.

    Conclusio: Verjährungen kommen im Strafrecht fast immer nur dann zum Tragen, wenn die Behörden zu spät vom Delikt Kenntnis erlangen.
     
    #2 0xym0r0n, 13 Januar 2014
    Zuletzt bearbeitet: 13 Januar 2014
    leseratte65 gefällt das.
  3. BuddhaLight

    VIP: :Silber

    A propos, wo ist eigentlich die cyn hin? :cry:
     
  4. 0xym0r0n

    0xym0r0n Gast-Teilnehmer/in

    Ja, die cyn ist weg. Schade!

    Für den Thread macht das aber nichts aus, denn ihre Standardantwort auf solche Fragen war "Frag einen Rechtsanwalt, die Erstberatung ist meistens gratis". ;)
     
    anna-mari, melii und geraldwien gefällt das.
  5. melii

    melii Gast-Teilnehmer/in

    möchtegernjuristen gibts sicher mehrere :D
     
  6. leseratte65

    leseratte65 Gast-Teilnehmer/in

    Ich versuche zusätzlich mal Kaffeesud-Lesen:
    Wenn die Straftat den Behörden schon bekannt ist (was ich vermute, wenn du von "Haftbefehl" schreibst) wird es nicht mehr zu einer Verjährung kommen. Sobald eine rechtsgültige Anklage vorliegt, ist die Verjährung gehemmt. Die StA wird sich durch eine Flucht des Täters sicherlich nicht davon abhalten lassen, eine Anklageschrift zu erstellen. Sogar die Zustellung kann durch Hinterlegung am Amt erfolgen, wenn der Aufenthalt unbekannt ist. Die Anklageschrift wird dann automatisch rechtsgültig und eine Verjährung kann nicht mehr eintreten.

    Conclusio: Verjährungen kommen im Strafrecht fast immer nur dann zum Tragen, wenn die Behörden zu spät vom Delikt Kenntnis erlangen.[/quote]


    Das erklärt einiges. Vor allem warum derjenige nicht mehr nach Ö kommen möchte. Eigentlich ist der Aufenthalt der Person sehr leicht herauszufinden. Besitzt sogar eine eigene Homepage.

    Das diese Person so unbehelligt in Ungarn lebt, erklärt sich wahrscheinlich, dass Ungarn nicht ausliefert?
     
  7. Schmied

    Schmied Gast-Teilnehmer/in

    Das süße Cynschi ist schon einige Monate nicht mehr da.
     
  8. piscisrabida

    VIP: :Silber

    und unzählige youristen.
     
    Glueckskatze, cestlavie, melii und 2 anderen gefällt das.
  9. BuddhaLight

    VIP: :Silber

    Drum heul ich ja.
     
  10. BuddhaLight

    VIP: :Silber

    Ich weiß, der Thread ist mir aber vergleichsweise würschtl. ;)
     

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