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verheiratet - gemeinsamer Wohnsitz?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von sonne1108, 13 Oktober 2007.

  1. sonne1108

    sonne1108 Gast-Teilnehmer/in

    Muss man, wenn man verheiratet ist, gemeinsam bei einem Wohnsitz gemeldet sein? Wird das irgendwie überprüft - nicht dass dann jemand glaubt es wäre ein Scheinehe.
     
  2. Anna1973

    Anna1973 Gast-Teilnehmer/in

    Du musst keinen gemeinsamen Wohnsitz haben, ob es Prüfungen gibt weiss ich nicht.
     
  3. Tilda

    Tilda Gast-Teilnehmer/in

    Selbstverständlich müsst Ihr einen gemeinsamen Wohnsitz haben.


    Wenn Ihr getrennte Wohnsitze habt, dann solltet Ihr das besser schriftlich festhalten.
    Es prüft kein Mensch nach, aber im Falle einer Trennung oder Scheidung ist es schon von Vorteil diese Tatsache schriftlich festgehalten zu haben. Oder, falls einer der Ehepartner aus beruflichen Gründen in ein anderes Bundesland oder Land ziehen muß, so sollte das auch festgehalten werden, daß beide Ehepartner damit einverstanden sind. Das könnte sonst als böswilliges Verlassen durchgehen.
     
  4. alwi

    alwi Gast-Teilnehmer/in

    ihr solltet in jedem Fall dort gemeldet sein, wo ihr wohnt. Ich denke gerade bei Wochenpendlern kann es sich da schon ergeben, dass man getrennte Wohnsitze hat.
     
  5. sonne1108

    sonne1108 Gast-Teilnehmer/in

    Es geht da nicht um mich. Es geht um ein Paar, das eh zusammen wohnt, aber offiziell getrennt gemeldet ist, denn so bekommt ein Teil der Beiden noch die Pendlerpauschale.
     
  6. ela77

    ela77 Gast-Teilnehmer/in

    also uns hat der Standesbeamte gesagt,
    ab sofort sind sie verpflichtet einen gemeinsamen Wohnsitz zu haben ...

    Ob es überprüft wird keine Ahnung ...

    Heuer hat auch jemand geheiratet wo ich weiß das sie nicht zusammen wohnen und ich dann eben auch gesagt habe was uns der Standesbeamte sagt und da wurde nur gesagt "naja wer will denn das bitte überprüfen" ...
     
  7. borboleta

    borboleta Gast-Teilnehmer/in

    muss mich auch kurz zu wort melden, haben vor 1 1/2 jahren geheiratet, sind aber erst nach einem dreiviertel jahr zusammen gezogen und haben somit erst dann die gleiche anschrift gehabt. auch unser gemeinsames kind, das in der zwischen zeit zur welt kam, bekam zwar den namen vom mann aber gewohnt hat sie bei mir!
    und zu uns hat mit sicherheit keiner gesagt, dass wir absofort zusammen leben müssen.
    und ich kann mir das auch nicht vorstellen, dass das pflicht ist, den ich kann ja verheiratet sein, angenommen zum 2. mal, jeder hat sich was eigenes aufgebaut, dass er durch die heirat nicht aufgeben mag.
    außerden wäre es bei uns, in einer 40qm wohnung zu dritt ein wenig eng geworden.
     
  8. Tilda

    Tilda Gast-Teilnehmer/in

    Ob Du Dir das vorstellen kannst, oder nicht, ist unerheblich.
    Es ist eine Tatsache, daß der Staat Österreich bei einer Ehe von einem gemeinsamen ehelichen Wohnsitz ausgeht. Wie die Eheleute das handhaben, bleibt ja ihnen selbst überlassen, zwingen kann einen eh niemand dazu.


    http://aeiou.iicm.tugraz.at/aeiou.encyclop.e/e224101.htm
     
  9. Brokkoli

    Brokkoli Gast-Teilnehmer/in

    Bei uns ist es so, dass mein Mann und ich getrennte Hauptwohnsitze haben - er hat bei uns seinen Nebenwohnsitz. :)
     
  10. Desmond

    Desmond Gast-Teilnehmer/in

    Es beginnt ja schon damit dass man sich nicht wo melden darf wo man gar nicht wohnt zwecks Steuerbetrug :rolleyes:
     
  11. alwi

    alwi Gast-Teilnehmer/in


    Es kann aber aus beruflichen Gründen durchaus sein, dass man getrennt wohnt


    Wohnsitz, gemeinsamer
    > Ehe > Wohnort, abgesonderter

    Die Regelung von Haushaltsführung, Berufstätigkeit und gemeinsamem
    Wohnsitz unterliegen der Disposition der Ehegatten, wobei
    der gemeinsame Wohnsitz den Regelfall darstellt. Ausnahmsweise
    kann es Gründe geben, die ein getrenntes Wohnen erlauben, ohne
    dass dies einen Scheidungsgrund darstellt.



    http://www.frauen.bka.gv.at/DocView.axd?CobId=20766


    Ich bilde mir aber ein, dass es da noch etwas mit Witwenpension und Wohnsitz gibt. edit: dazu finde ich jetzt nichts, wahrscheinlich verwechsle ich da was.
    Ausserdem ist es natürlich ein Gesetzesbruch, wenn man wo hauptgemeldet ist wo man gar nicht wohnt.

     

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