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Verheiratet aber getrennter Wohnsitz - Wohnbeihilfe?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von bibersente, 12 November 2009.

  1. bibersente

    bibersente Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Kann man Wohnbeihilfe beantragen, wenn man zwar verheiratet ist, aber es aus beruflichen Gründen des Ehemannes (vorläufig, sprich in den nächsten 2-3 Jahren) nicht möglich ist einen gemeinsamen Wohnsitz in Wien zu haben? Mein Mann lebt in Berlin, unser gemeinsames Kind und ich demnächst wieder in Wien.

    Wisst ihr, ob man als verheiratete überhaupt Anspruch auf Wohnbeihilfe hat?

    Danke!
     
  2. bibersente

    bibersente Gast-Teilnehmer/in

    ich schupf mich nochmal...vielleicht hat ja jemand ahnung diesbezüglich.

    im internet find ich nix brauchbares. da gibt es zwar den fall getrennter wohnsitze, da geht man jedoch davon aus, dass die ehe zerrüttet ist, was ja bei uns nicht der fall ist.

    bitte. danke!
     
  3. smileygirl

    smileygirl Gast-Teilnehmer/in

    Ich würd direkt bei der MA50 anrufen und nachfragen, weil da kriegst garantiert die richtige Auskunft.
    Ich könnte mir schon vorstellen, das du WBH bekommst, wenn du wenig Einkommen hast, da ja immer das Einkommen, aller im Haushalt lebenden Personen gerechnet wird. Ist dein Mann auch in Berlin gemeldet oder in Wien?
    Sollte die Whg allerdings größer sein, als für 2 Personen gerechnet, dann wird die WBH nur aliqquot für diesen Anteil ausgezahlt.
     
  4. sani82

    sani82 Gast-Teilnehmer/in

    ich hab mal die auskunft bekommen (als es bei mir um die trennung/scheidung ging), dass ich erst wbh bekomm, wenn wir geschieden sind...

    glg, sani
     
  5. poison

    poison Gast

    ich hätte die wohnbeihilfe erst mit rechtskraftstempel von der scheidung bekommen. solange man verheiratet ist, muss der andere für die wohnungskosten, oder halt die hälfte davon, aufkommen.
     
  6. cosma

    cosma Gast-Teilnehmer/in

    ansuchen kannst du auf jeden fall - normalerweise wird nur das einkommen der gemeldeten personen gerechnet - dann siehst eh, ob du was bekommst oder nicht
     
  7. bibersente

    bibersente Gast-Teilnehmer/in

    danke für eure inputs!

    gesehen hätte ichs eigentlich wie cosma, aber ich werd dort morgen mal anrufen, vielleicht bekomm ich ja auch per telefon auskunft.
    in unserem fall ist es so, dass mein mann deutscher bzw. dt. staatsbürger ist und auch aufgrund seines jobs an deutschland bzw berlin gebunden ist.
    vielleicht siehts da ja anders aus mit der regelung als zB. bei dir sany oder poison.

    auf jeden fall danke euch allen für eure antworten!
     
  8. bibersente

    bibersente Gast-Teilnehmer/in

    hab heute bei der MA50 angerufen. uns steht keine wohnbeihilfe zu.
    wir müssten da die scheidung einreichen oder vom notar beglaubigen lassen, dass die ehe zerrüttet ist, um wohnbeihilfe zu bekommen, was ja bei uns nicht der fall ist.
    es wird - trotz getrenntem wohnsitz - das einkommen beider partner genommen.

    jetzt wiss' mas, danke euch trotzdem nochmal!
     

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