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Vergebührung Mietvertrag

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Karin1971, 27 Oktober 2009.

  1. Karin1971

    Karin1971 Gast-Teilnehmer/in

    Kann auch der Mieter den Mietvertrag beim Finanzamt vergebühren lassen, oder muss das immer der Vermieter machen? Die Kosten trägt ja auch der Mieter, oder?
     
  2. Enola

    Enola Gast-Teilnehmer/in

    Ich habe es aufs Konto meines Vermieters einzahlen müssen (mit dem Vermerk, dass es die Mietvertragsvergebührung ist).
     
  3. fistiko

    fistiko Gast-Teilnehmer/in

    Ja, kann auch der Mieter machen.
    Musste es letztens auch machen. Habt mich in etwa 350 euronen gekostet.

    Hab zwar den Vermieter gefragt ob wir die Kosten teilen möchten, aber, niett..
    :)

    lg.
     
  4. wackelpudding

    wackelpudding Gast-Teilnehmer/in

    :eek:was,so teuer ist das jetzt!
     
  5. Enola

    Enola Gast-Teilnehmer/in

    Es kommt auf die Höhe der monatlichen Miete an. Hohe Miete = hohe Vergebührung.
     
  6. ylena

    ylena Gast-Teilnehmer/in

    ob es er mieter oder vermieter bezahlt, ist vereinbahrungssache

    wenn aber etwas nicht paßt (zb fristgerechte zahlung, falsche berechnung), dann wird der VERMIETER vom finanzamt herangezogen. bin ich also vermieter, dann würde ich auf alle fälle alles selbst machen und dann einfach die kosten vom mieter zurückholen.
     
  7. sonnengelb

    VIP: :Silber

    kann auch der mieter machen. kosten hängen von der höhe der miete ab!

    lg
     
  8. Alex3

    VIP: :Silber

    Höhe der Vergebührung: Bruttomiete (+ geschätzter Anteil von jährlich anfallenden Kosten wie etwa Thermenservice) x 36 / 100
     
  9. kailua

    kailua Gast

    Mündliche Mietverträge sind nicht zu vergebühren.

    Ein schriftlicher Mietvertrag kommt erst zustande, wenn beide Vertragspartner den Vertrag unterschreiben. Wenn du das exemplar des schriftlichen Mietvertrages vom Vermieter unterschreibst, und der Vermieter deine Kopie unterschreibt, so könnte jeder bei Streitigkeiten den mündlichen Mietvertrag zum schriftlichen machen, indem man sein eigenes Exemplar auch unterschreibt.
     
  10. Enola

    Enola Gast-Teilnehmer/in

    Und sie gelten nicht für einen Antrag auf Wohnbeihilfe.
     
  11. tinimauserl

    tinimauserl Gast-Teilnehmer/in

    Gilt aber nicht allgemein, denn auch die Vertragslänge bzw. ob befristet oder unbefristet wird berücksichtigt;)
     
  12. Alex3

    VIP: :Silber

    Da hast du recht, ich bin von einem unbefristeten, bzw. auf mind. 3 Jahre befristeten Mietvertrag ausgegangen.
    Bei kürzerer Dauer 1% der gesamten anfallenden Bruttomiete, also entsprechend weniger...
     
  13. Lilith.S

    Lilith.S Gast

    hm, da wäre ich vorsichtig. meiner meinung nach genügt es bereits, wenn jeder ein exemplar unterschreibt, mag es auch nicht das gleiche sein. das fa ist mit den umgehungen im übrigen relativ streng.

    das problem ist, dass man für eine wirksame befristung schriftlichkeit benötigt, dh jeder vermieter, der befristet eine wohnung vergibt, wäre bescheuert, auf die unterschriften zu verzichten.

    lg
    l
     

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