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vergebührung mietvertrag - geh bitte gschwind mal

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von hanna59, 15 September 2014.

  1. hanna59

    VIP: :Silber

    also, kennt sich jemand aus?

    bei einer bruttomonatsmiete von 850 euro und einem mietvertrag, der über 10 monate läuft, wieviel an vergebührung fällt da an? bitte danke
    Folgebeitrag desselben Teilnehmers (erstellt: 15 September 2014, Oberer Text geschrieben: 15 September 2014)
    ich kommert auf 85 euro, kann das stimmen? und würd sich was ändern, wenn alle 3 monate der mietvertrag verlängert werden müsste und vergebührt?
     
  2. 0xym0r0n

    0xym0r0n Gast-Teilnehmer/in

    Tipp: Mündlichen Mietvertrag machen. Der ist komplett gebührenfrei.
    Zusatztipp: Den mündlichen Mietvertrag per Video aufzuzeichnen ist erlaubt. Zeugen des mündlichen Mietvertrages, die den Mietervertrag schriftlich bestätigen, sind auch erlaubt und gebührenfrei.

    Ansonsten beträgt die Gebühr 1% der Mietsumme der gesamten Vertragsdauer bis maximal 3 Jahre. Die Gebühr kann übrigens auch der Vermieter bezahlen.

    Wenn nicht geplant ist, dass die Summe aller Mietverträge mehr als 3 Jahre betragen wird, ist die Zeitdauer der Einzel-Mietverträge für die Gebühren komplett egal. Ob du jetzt 1 Mietvertrag über 3 Jahre machst oder 36 Mietverträge über jeweils 1 Monat, es kostet alles dasselbe.
     
  3. hanna59

    VIP: :Silber

    das geht nicht, da geht es um einen mietvertrag von der wohnungssicherung und die wollen eben alle 3 monate verlängern mit der jeweiligen vergebührung. allerdings wollen die alle 3 monate 60 euro, was ja viel zu viel ist. ich frag mich halt, warum nicht gleich die 10 monate als vertragsdauer genommen wird. ist doch viel streßfreier für die mieter. so wird künstlich eine streßsituation geschaffen, weil man alle 3 monate auf den good will dieser institution angewiesen ist.

    wenn jetzt also 10 monate mietdauer sind, nehm ich die bruttomiete mal 10 und davon dann 1%. mehr darf doch nicht verlangt werden, oder?
     
  4. geraldwien

    geraldwien Schnitzel-mit-Tunke-Hasser
    VIP: :Silber

    Das klingt reichlich seltsam. Wenn Du das schriftlich hast, würde ich an deiner Stelle mal die Mieterberatung konsultieren.
     
  5. hanna59

    VIP: :Silber

    mich betriffts ja nicht, aber is sicher eine gute idee. schriftlich gibts diesbezüglich noch nix.
     

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