1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

    Information ausblenden

Vaterkarenz - Arbeitszeit der Mutter

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von brownie1977, 8 November 2011.

  1. brownie1977

    brownie1977 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,

    kann mir hier jemand sagen, was ich arbeitsmässig für Möglichkeiten habe, wenn mein Partner in Väterkarenz geht? So wie ich es verstanden habe, kann ich in der Zeit dann ja nicht in Elternteilzeit gehen. Dabei haben wir es schon lange Zeit so vorgehabt und haben uns schon darauf gefreut zumindest etwas mehr Zeit gemeinsam mit unserem Kind zu verbringen.
    Kann ich stattdessen einfach auf 20 Stunden reduzieren und beginne die Elternteilzeit erst wenn mein Partner wieder arbeiten geht?

    Danke schonmal!
     
  2. sonnengelb

    VIP: :Silber

    Was sagt dein Arbeitgeber dazu?
     
  3. brownie1977

    brownie1977 Gast-Teilnehmer/in

    hab noch keine Antwort vom AG.
    Hätt mich interssiert, was ihr für Erfahrungen gemacht habt.
     
  4. ellela

    ellela Gast

    Wie alt ist dein Kind wenn dein Partner in Karenz geht?
     
  5. alwi

    alwi Gast-Teilnehmer/in

    Ich hätte die Möglichkeit gehabt in Teilzeit zu gehen während mein Mann in Karenz ist, bzw. ist es dann im Jänner auch für 6 Tage so. Danach bin ich in Elternteilzeit.

    Elternteilzeit geht erst wenn keiner mehr in Karenz ist, davor ist natürlich "normale" Teilzeit möglich. Musst dir mit deinem Dienstgeber ausmachen.
     
  6. BineR

    BineR Gast-Teilnehmer/in

    Also. ich würd mich einerseits wegen einem Karenzmonat erkundigen, in dem ihr gleichzeitig daheim seid - ich glaube das gibts, weiß es aber nicht genau. Und andererseits hat mir mein Personaler damals so als netten Beisatz mal erzählt, dass wenn ihr beide nicht beim selben Arbeitgeber seid, die gar nicht wissen können ob der Partner grad in Karenz ist oder nicht. Eine unrichtige Angabe darüber wäre also nicht nachweisbar - ist halt nicht legal.

    lg
    bine
     
  7. ellela

    ellela Gast

    Als schlaue Personalerin verlange ich deshalb einen Nachweise ;)

    Übrigens gilt diese Regelung nur für die gesetzliche Karenz bis zum zweiten Geburtstag des Kindes.
    Wenn der Vater (freiwillige) Karenz im dritten Lebensjahr des Kindes nimmt um zB das Kinderbetreuungsgeld voll beziehen zu können ist eine Elternteilzeit der Mutter sehr wohl möglich.
     
  8. BineR

    BineR Gast-Teilnehmer/in

    welchen Nachweis kanns da geben? Muss der Arbeitgeber des Partners bestätigen, dass er nicht in Karenz ist? Oder wie macht man das?

    Bei mir sowiso egal, Partner ist selbstständig. Karenz gibts da sowiso nicht.

    lg
    bine
     
  9. ellela

    ellela Gast

    Entweder Bestätigung vom AG oder auch Versicherungszeitenauszug von der Krankenkasse.
    Hab ich aber bis jetzt erst in einem einzigen Fall gemacht. Weil die anderen waren eh zumeist bis zum zweiten Geb. in Karenz bzw. haben statt ETZ eine geringfügige Beschäftigung gehabt.
     
  10. brownie1977

    brownie1977 Gast-Teilnehmer/in

    Danke für die vielen Antworten!

    Es wäre Väterkarenz bis zum 2. Geburtstag und ich würde 4 Monate vorher anfangen zu arbeiten. Der AG würde es gerne sehen wenn ich in der Zeit 40 Stunden arbeite, meint aber dass auch 20 ok wären. Der Unterschied zwischen Elternteilzeit und normaler Teilzeit ist doch, dass ich bei letzterem nicht darauf bestehen kann und mir die Elternteilzeit jedoch zustehen würde, oder?
     
  11. gutemine75

    gutemine75 Gast-Teilnehmer/in


    Und den Kündigungsschutz nicht vergessen - den gibts bei "normaler" Teilzeit leider auch nicht :(

    Vielleicht wärs ja bei euch auch eine Möglichkeit, dass er vielleicht nicht komplette Karenz nimmt sondern auch Elternteilzeit mit ganz wenigen Stunden (geht z.B. auch nur mit 3-5 Wochenstunden!).
    Weil Elternteilzeit können beide gleichzeitig machen - und beide sind kündigungsgeschützt :)
     
  12. ellela

    ellela Gast

    Der Kündigungsschutz für Elternteilzeit setzt bereits 4 Monate vor Beginn der Elternteilzeit ein. Dh. wenn sie mit Arbeitsbeginn gleich ETZ beantragt für die Zeit wenn der Mann wieder arbeitet, dann ist sie auch wieder kündigungsgeschützt :)
     
  13. brownie1977

    brownie1977 Gast-Teilnehmer/in

    Interessant, das wusste ich nicht!
    Meine Frage ist noch, kann der AG darauf bestehen, dass ich in der Zeit 40 Stunden arbeite?
     
  14. ellela

    ellela Gast

    Theoretisch ja.
    Praktisch wird er es nicht tun. Außer er will dich echt schikanieren und rausekeln und ihm ist jedes Mittel recht.
    Er hat ja wahrscheinlich auch nichts davon wenn du 4 Monate voll arbeitest. Schließlich kostest du auch mehr wenn du Vollzeit arbeitest und bringst ihm wohl nicht allzuviel mehr. Wobei das jetzt auch drauf ankommt was du arbeitest.

    Also ich als Pragmatikerin würde dich in Teilzeit gehen lassen. Aber ich bin wahrscheinlich nicht deine Arbeitgeberin :D
     

Diese Seite empfehlen

  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden