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Väterkarenz bei Selbständigen

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von aussie, 4 Juni 2010.

  1. aussie

    VIP: :Silber

    hallo,
    mein freund sit slebständig (einzelunternehmen) und würde gerne nach meinem karenzende ein paar monate in karenz gehen.
    ist das möglich? muß er da jemanden einstellen? die kleine ist vormittags im kindergarten, da könnte er einen teil erledigen, den rest mache ich.
    gibt es da auch auflagen bezügl. umsatzgrenze?
    vielen dank für eure info!
     
  2. silvie

    silvie Gast-Teilnehmer/in

    Selbständige können nicht in Karenz gehen. Karenz bedeutet, dass man als unselbständig Beschäftigter von der Arbeit freigestellt wird.

    Meinst du den Bezug von Kinderbetreuungsgeld? KBG können auch Selbständige beziehen. Natürlich müssen sich diese auch an die Zuverdienstgrenze halten. Bei selbständigen Einkünften wird dabei grundsätzlich der steuerpfl. Jahresgewinn herangezogen. Brechnung des Zuverdienstes: Jahresgewinn plus vorgeschriebene SV-beiträge in dem Jahr.
    Bezieht man nicht das ganze Kalenderjahr KBG, dann kann man die Einkünfte abgrenzen (Zwischenbilanz für die KBG-Zeit vorlegen). Dann wird das zwar aliquotiert, aber auf ein Jahresbetrag hochgerechnet.
    Online-Rechner: https://www.sozialversicherung.at/kbgOnlineRechner/

    Am besten wird sein, er erkundigt sich bei der Wirtschaftskammer (am besten Hauptstelle in Wien). Auf der WKÖ-Homepage finden sich auch viele Infos zu KBG und Selbständige.

    LG
    S.
     
  3. Q

    Q Gast

    Wie schon gesagt, es ist möglich abzugrenzen, d.h. für die Zeit des KBG-Bezuges das Einkommen durch Abgrenzung nachzuweisen. Maßgeblich ist dabei beim E/A-Rechner immer der Rechnungseingang, da ja die aufgewendete Arbeit nicht festgestellt werden kann. Man kann auch überlegen, das Gewerbe ruhend zu melden, dann spart man in der Zeit die Sozialversicherung.
     

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