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urlaubsanspruch

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von lucy777, 28 Juli 2012.

  1. lucy777

    lucy777 Gast-Teilnehmer/in

    kennt sich da wer aus?

    angenommen, pensionsantritt 1.august 2013.
    alter urlaub 35 tage.

    urlaubsanspruch beginn immer jänner eines jahres.

    besteht dann ein aliquoter urlaubsanspruch für die monate 1-7 2013, der dann noch zum alten urlaub dazukommt?
     
  2. Q

    Q Gast

    ja mindestens aliquot. wäre auch die basis für eine urlaubsablöse, wenn er nicht konsumiert wird.

    Hast es schon über die Ziellinie geschafft? *neid*
     
  3. Maritina

    VIP: :Silber

    Ja, wenn Du meinst: alter Urlaub = Stand der Urlaubstage mit 31.12.2012.
     
  4. lucy777

    lucy777 Gast-Teilnehmer/in

    ja, der hacklerregelung sei dank kann ich mit 58 jahren gehen.
     
  5. lucy777

    lucy777 Gast-Teilnehmer/in

    ja, das meine ich, danke.

    da kommt gleich meine nächste frage (ich weiß, AK , aber das mache ich im september).

    mit anfang 2.quartal 2013 wird die "firma" von einem neuen chef übernommen.
    also nehme ich an, er übernimmt mann und maus zu gleichen rechten und pflichten, wie gehabt.

    er hat aber eine eigene arbeitsmannschaft - welche möglichkeiten habe ich, die ca. 6 wochen, die ich nicht mit urlaub abdecken kann, um quasi "platz" zu machen, ohne zuviele nachteile in kauf zunehmen?
     
  6. Maritina

    VIP: :Silber

    Von DIR aus würde ich gar nichts tun. Auch nicht den Urlaub anmelden (oder hast Du schon darüber gesprochen?) Möglicherweise bietet Dir der neue Chef eine Fortzahlung Deines Gehaltes an, wobei Du gleichzeitig dienstfrei gestellt wirst bis zum Pensionsantritt und zusätzlich zahlt er noch Deinen kompletten Urlaubsanspruch aus. Das ist bei solchen Übernahmen nicht unüblich.
    Oder braucht er Dich,um die neue Mannschaft einzuschulen?
     
  7. lucy777

    lucy777 Gast-Teilnehmer/in


    nein - es gab noch kein gespräch, ich weiß nicht mal, ob "er" schon weiß, dass ich nurmehr ein knappes jahr zu arbeiten habe.
    eingeschult muss werden, wäre aber theoretisch schon früher möglich, also vor der eigentlichen übernahme.
    die kolleginnen sind ja grundsätzlich "vom fach", bestehende gegebenheiten werden sich sogar auf seinen wunsch mit der übernahme ändern (edv, etc.)

    aber mal angenommen, er stellt mich nicht frei und ich möchte aber nicht gerne unter seiner "fuchtel" arbeiten, gibt es da möglichkeiten eines "kompromisses" den z.b. dann ich vorschlagen könnte?

    grundsätzlich hab ich eh vor, mal abzuwarten.
     
  8. Maritina

    VIP: :Silber

    Also "legal" fällt mir nichts ein. Wenn Du nicht krank wirst...
     
  9. lucy777

    lucy777 Gast-Teilnehmer/in

    (lach)
    na bloß das nicht....
     
  10. Chelsea

    Chelsea Gast-Teilnehmer/in

    altersteilzeit und korridorpension aber am besten kann die AK beraten.
     
  11. lucy777

    lucy777 Gast-Teilnehmer/in

    altersteilzeit ist wohl kein thema mehr für mich - ich arbeite kaum mehr ein jahr - dann kann ich ganz regulär in pension gehen.
    korridorpension betrifft das alter zw. 62 und 68 - und ich bin 57.

    es geht um eine zeitspanne von etwa 6 wochen, die ich mir gerne "legal" ersparen würde.
    aber wahrscheinlich geht das nicht - werd ichs halt durchstehen müssen...
     
    #11 lucy777, 28 Juli 2012
    Zuletzt bearbeitet: 28 Juli 2012
  12. Maritina

    VIP: :Silber

    Bist Du Dir denn schon sicher, dass es so schlimm werden wird unter dem Neuen? Oder ist das nur eine Vermutung?
     
  13. anroma

    VIP: :Silber

    Hast du die Möglichkeit vor Übernahme Überstunden zu schinden und die dann in Zeitausgleich umzuwandeln?
     
  14. lucy777

    lucy777 Gast-Teilnehmer/in

    nein - die möglichkeit gibt es nicht.
    ich kann nur heuer wenig urlaub nehmen und für nächstes jahr aufsparen.
     

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