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Urlaubsanspruch

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Rhea84, 10 August 2011.

  1. Rhea84

    Rhea84 Gast

    Wenn jemand etwas über 1/2 Jahr geringfügig bei einer Firma beschäftigt war und dort dann Teilzeit angestellt wird (30 Std), wie ist das mit dem Urlaubsanspruch?
    Geringfügig bekommt man ja auch Urlaubstage. Müssen die dann bei Vertragsumstellung ausbezahlt werden, oder ist es möglich, sie in den neuen Vertrag zu übernehmen?
    (wenn möglich bitte Infos mit Quellenangabe)
     
  2. hejoka

    hejoka Gast-Teilnehmer/in

    Auch als geringfügig Beschäftigte ist man angestellt, jedoch muss man keine Sozialversicherung zahlen.
    Das Dienstverhältnis wird also nicht gekündigt und ein neues eingegangen, sondern es werden die Stunden erhöht. Bei einer Erhöhung oder Reduzierung der Stunden werden NIE die Urlaubstage ausbezahlt, weil das Dienstverhältnis ja aufrecht bleibt.

    Gruss
    Manuela
     
  3. Rhea84

    Rhea84 Gast

    danke schonmal.

    Ich hab eine juristische Frage: Ist es zulässig, dass aufgrund des Arbeitsvertragswechsels von geringfügiger Beschäftigung auf Teilzeit, der Dienstgeber das 13./14. Gehalt neu berrechnet? (und zwar ab Anfang der Teilzeitbeschäftigung, sodass diese quasi als neuer Diensteintritt gilt)
    Ich glaube an sich nicht, allerdings weiß ich nicht, wo ich die Gesetze dazu finde und die arbeitsrechtlichen Bestimmungen.
     
  4. amanin

    amanin Gast

    Er wird dir das J/6 neu berechen, nehm ich mal an, wie meinst du das sonst? :confused:
    Bei einer geringf. Beschäftigung bist du doch nur UV, Urlaubs- und Weihnachtsgeld steht dir doch nicht zu :kopkra:
    http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=422452&DstID=0
     
  5. Isebell

    Isebell Gast-Teilnehmer/in

    Doch. Ein geringfügig beschäftigter bekommt ebenfalls ug, wr, hat normalen urlaubsanspruch, etc.
     

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