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Urlaubsanspruch und vom AG festgesetzter Urlaub

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Kalliope, 15 September 2011.

  1. Kalliope

    Kalliope Gast-Teilnehmer/in

    Wie sieht das aus, wenn der AG den Urlaub festsetzt? Ich hab so im Kopf, dass jeder AN ein Anrecht auf 2 Wochen Urlaub, die frei wählbar sind, hat. Stimmt das oder hängt das von der Branche ab?

    Konkret geht es um eine Kindergärtnerin in einem Privatkindergarten.
     
  2. Buffy

    Buffy Gast-Teilnehmer/in

    find ich eine interessante frage. mir hat eine mutter aus der schule letztes erzählt, dass der gesamte urlaub ihres mannes von der firma vorgegeben wird: 3 wochen im sommer + 2 wochen zu weihnachten. ich konnts irgendwie gar nicht glauben :eek:
     
  3. Astrid1979

    Astrid1979 Gast-Teilnehmer/in

    es gibt viele Firmen die fixe Urlaubszeiten habe
    @Buffy:
    Magna Steyr, Triumph, usw. machen das auch

    ich habe das Glück, das ich mir das selber einteilen kann
    mein DG hat aber am Anfang gesagt, das er es bevorzugt, wenn ich zu Weihnachten/Silvester, Fenstertage sowie auch Juli/August meinen Urlaub gehe
    tja, ich hatte nichts dagegen :)

    LG Astrid
     
  4. Coffee80

    Coffee80 Gast-Teilnehmer/in

    Eigentlich haben Firmen die den kompletten Urlaub aus betrieblichen Gründen vorgeben, diese Vereinbarung im Dienstvertrag stehen.

    Da man diesen als AN unterschreibt, stimmt man dieser Urlaubsvereinbarung zu und somit ist es auch rechtens, dass die gesamten 5 Wochen vom DG vorgegeben werden.
     
  5. Buffy

    Buffy Gast-Teilnehmer/in

    wir haben selbst eine woche betriebsurlaub im jahr. das finde ich nicht schlimm, aber ALLE 5 wochen vorzugeben, find ich schon extremst!
     
  6. Astrid1979

    Astrid1979 Gast-Teilnehmer/in

    da muss ich Dir Recht geben, wäre die reinste Katastrophe für mich bzgl. Kiga
     
  7. Kalliope

    Kalliope Gast-Teilnehmer/in

    Also hab ich das richtig verstanden: grundsätzlich ist es nicht erlaubt, nur wenn es im DV steht. Kann es auch im Kollektivvertrag stehen? Im DV steht nämlich nichts davon.
     
  8. Astrid1979

    Astrid1979 Gast-Teilnehmer/in

    im KV steht sowas sicherlich nicht drinnen, weil sonst würde das ja für alle Firmen dieser Branchen gelten
    aber frag Mal bei der AK nach, die können Dir sicher genauer Auskunft darüber geben

    LG :wave:
     
  9. hejoka

    hejoka Gast-Teilnehmer/in

    Ich nehme mal an, da es sich um einen Kindergarten handelt, dass die MitarbeiterInnen ihren Urlaub in den Schliesswochen nehmen müssen.

    Ich glaube nicht, dass das explizit im Dienstvertrag drin stehen muss, wenn bei der Einstellung schon klar ist, dass es fixe Schliesswochen gibt.

    Weil alleine der Umstand der Schliesswochen schon ausreichend begründet, dass dann auch die MitarbeiterInnen ihren Urlaub zu dieser Zeit konsumieren.

    Gruss
    Manuela
     
  10. Coffee80

    Coffee80 Gast-Teilnehmer/in

    Nur weil es nicht im DV steht, schließt es nicht grundsätzlich die Möglichkeit bzw. die Korrektheit aus.
    Es muss dann halt geklärt werden, ob es betrieblich relevant ist bzw. ob betriebliche und relevante Gründe vorliegen. Der DG muss dies also erklären können, warum er die 5 Wochen vorschreibt.
    Dann gibt es noch die indirekte Zustimmung zur Vereinbarung. Sprich wenn man über den vorgeschriebenen Urlaub mündlich informiert wurde und dieser durch Stillschweigen oder Hinnahme akzeptiert wurde. Das ist halt dann eine Beweisfrage. Aber wenn 4 von 5 Mitarbeitern davon wissen, dann kann man als Einzelner nicht viel machen (nur als Beispiel).

    Bei Urlaubsvereinbarungen muss generell auf beide Seiten Rücksicht genommen werden und die Bedürfnisse beider Parteien müssen berücksichtigt werden, wenn keine allgemeine Vereinbarung besteht. Kommt es zu keiner Einigung muss das ganze vom Gericht geklärt werden (was natürlich eher selten toll ist bei einem aufrechten Arbeitsverhältnis).

    Falls ein Betriebsrat existiert, solltest du dich dahin wenden oder eben an die AK.
     
  11. Kalliope

    Kalliope Gast-Teilnehmer/in

    Konkreter Fall (es geht nicht um mich, sondern um eine Freundin, und die ist da meiner Meinung nach zu lahm, ich selber wär schon längst bei der AK): mit den Schließungszeiten kommen sie auf 4 Wochen, bisher war die 5. Woche immer frei wählbar (naja, zumindest irgendwie. In der Haupturlaubszeit, den "Sommerferien", wo ja nur eingeschränkter Betrieb ist, durfte jede Kindergärtnerin eine Woche fehlen). Für dieses Schuljahr wurde beschlossen, die Fenstertage nicht offenzuhalten. Und somit würde ja jede Kindergärtnerin noch ihre fehlenden 5 Urlaubstage konsumieren. Fazit: sie bekommen keine zusätzliche Urlaubswoche. Und die nehmen das auch noch so hin!
     
  12. Coffee80

    Coffee80 Gast-Teilnehmer/in

    Also wenn das jetzt neu ist und noch nicht durchgezogen wurde, dann können die anderen Mitarbeiterinnen dies so akzeptieren, aber wenn deine Freundin das nicht möchte, dann soll sie das sagen. Sie muss das aber sofort sagen, sonst gilt es als akzeptiert!

    Es muss ja von jedem einzelnen Mitarbeiter akzeptiert werden. Das Prinzip die Mehrheit sagt ja, greift bei Änderungen was die Urlaubsansprüche betrifft nämlich nicht. Aber dann muss sie das auch sagen.
     

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