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Urlaubsanspruch im Jahr der Geburt

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von tondy, 7 Oktober 2011.

  1. tondy

    VIP: :Silber

    Dieser Anspruch wird nur dann gekürzt, wenn der Urlaub vor Beginn der Karenz nicht vollständig
    verbraucht wird.

    Wird eine Karenz angetreten, verkürzt sich der Anspruch auf Urlaub, wenn
    dieser noch nicht verbraucht ist
    , um die Zeit der Karenz im Urlaubsjahr.


    Heißt das, dass ich die 25 Tage tunlichst vor dem Mutterschutz verbrauchen soll, da er sonst verkürzt wird?

    Annahme: Geburt am 1.7.; Mutterschutz ab 1.5. und die 2 Monate nach der Geburt; anschließend Karenz.
     
  2. Coffee80

    Coffee80 Gast-Teilnehmer/in

    Sobald deine Schwangerschaft bekannt ist, wird der Urlaub aliquot berechnet.
    Gemeint ist hier eher, dass wenn während der Unkenntnis der volle Uraub bereits verbraucht wurde.

    Allerdings wird die Zeit des Mutterschutztes zum Urlaub dazu gerechnet. D.d. die 8 W davor und danach erhälst du auch noch Urlaubstage.
     
  3. kiwi-crush

    VIP: :Silber

    Das ist leider Vertrags-/Arbeitgeberabhängig. Ich hatte mich bei der AK erkundigt und es ist so, dass einem schon der gesamte Jahresurlaub zusteht - der Arbeitgeber aber nicht zustimmen muss.

    Man kann aber zb auch Urlaub zwischen Mutterschutz nach der Geburt und vor Beginn Karenz nehmen.

    Alles leider etwas kompliziert :rolleyes:
     
  4. tondy

    VIP: :Silber

    Warum macht das jemand freiwillig? Da falle ich in der Zeit doch um das KBG um?
     
  5. Freaky26

    Freaky26 Gast-Teilnehmer/in

    Naja,man bekommt meist mehr Geld (Gehalt) als KBG und das ist doch immer nett. Ob ich zb für 4Wochen Urlaub mein volles Gehalt bekomme oder zB KBG 436Euro ist schon ein Unterschied.;)
     
  6. comeback

    comeback Gast-Teilnehmer/in

    das kbg kriegt man ja ab geburt und nicht erst ab karenz, oder?
     
  7. Freaky26

    Freaky26 Gast-Teilnehmer/in

    Während dem Bezug des Wochengeldes ruht das KBG.
     
  8. muell23

    muell23 Gast

    Man fällt nicht ums Kinderbetreuungsgeld um, man erhält in den Urlaubswochen beides. Man tritt einfach später die Karenz an. Zuverdienst heißt hier das Zauberwort.
     
  9. tondy

    VIP: :Silber

    Verstehe, somit ist es finanziell mal kein Nachteil.

    Aber: wenn ich nicht völlig falsch liege, dann ist dieser Urlaub zw. Mutterschutz und Karenz eine gute Gelegenheit, die Arbeitnehmerin zu kündigen.
     
  10. kiwi-crush

    VIP: :Silber

    Info von der AK-Seite:

    "Der Kündigungsschutz dauert bis 4 Monate nach der Entbindung. Wenn Sie Karenz in Anspruch nehmen, können Sie bis 4 Wochen nach Ende der Karenz nicht gekündigt werden."
     
  11. gutemine75

    gutemine75 Gast-Teilnehmer/in

    Das geht aber nur, wenn man nicht zu viel verdient!
    Bei mir wäre das nicht möglich - Einkommen zu hoch - ich verbrauch den Resturlaub nach dem Bezug des KBG - somit krieg ich quasi länger Geld fürs zu Hause bleiben und fall nicht ums KBG um - man will dem Staat ja nix schenken ;) Diese Lösung muss aber mit dem Arbeitgeber vereinbart werden - ich glaub nicht, dass man darauf Anspruch hat - außerdem gehts natürlich nur, wenn der Urlaub nicht vorher verjähren würde. Und Achtung: Eine etwaige Elternteilzeit natürlich erst nach dem Urlaub antreten - sonst kriegt man ja weniger Geld ;)
     
  12. muell23

    muell23 Gast

    Wir sprechen hier von maximal !! 10 Wochen Urlaub. Ich denk nicht, dass man mit diesen die Zuverdienstgrenze sprengen kann.
     
  13. Schlawie

    Schlawie Gast-Teilnehmer/in

    ich hab es so gemacht. geburt 16.11. - mutterschutz bis 16.1. - dann Resturlaub - neuer Urlaubsanspruch (voll) - dann erst Karenz. wurde mir so zum einen von unserer personalabteilung geraten (damit ich eben keinen urlaub verliere) und war super praktisch, weil ich so fast 2 monate weiter gehalt bekommen hab.
     
  14. gutemine75

    gutemine75 Gast-Teilnehmer/in

    Kommt das nicht auch darauf an, für welchen Zeitraum man das verdient?
    Soweit ich das verstanden hab, werden diese 2 Monate auf ein Jahresverdienst hochgerechnet. Zumindest, wenn der Karenzanfang "blöd liegt" - d.h. man in dem Jahr dann nur für 1-4 Monate KBG bezieht ist es sicher so, dass man auch mit 2 Monatsgehältern drüber liegt (bei entsprechendem Verdienst).
    Ob man jetzt den Verdienst von 2 Monaten auch auf das ganze Jahr verteilen darf bei den pauschalen Varianten (und das nicht nur monatlich betrachten), da bin ich mir noch immer nicht ganz sicher....ist für mich aber egal.

    Edit: Hab gerade nachgelesen, also monatliche Grenzen gibts wirklich nicht, aber die Zuverdienstgrenze wird mit den Bezugsmonaten des KBG im Kalenderjahr aliquotiert! Also muss man sehr wohl aufpassen, wenn man den Urlaub gleich nach dem Mutterschutz antritt, ob sich das mit den aliquotierten Zuverdienstgrenzen ausgeht!

    Für mich (einkommensabhängiges Kindergeld) gilt sowieso die geringfügige Zuverdienstgrenze, und da bin ich mit 2 vollen Monatsgehältern drüber - wäre also blöd, das KBG herzuschenken ;) Deshalb nehm ich die 2 Monate Urlaub auch nachher :)
     

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