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Urlaubs bzw Weihnachtsgeld

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von tintifaxi1, 3 Juni 2009.

  1. tintifaxi1

    tintifaxi1 Gast-Teilnehmer/in

    Hi,

    wie ist das eigentlich mit dem Urlaubs-bzw Weihnachtsgeld? Stimmt das, das es aliqodiert gerechnet wird bis exklusive der 8 Wochen Schutzfrist wo man zuhause ist vor der Geburt? Mir wurde es schon jetzt aliqodiert und ich bin ja noch einige Zeit in der Firma.:confused::confused:
    Aber das bei den Urlaubstagenberchnung noch die 8 Wochen Schutzfrist dazu zählen.:confused::confused:

    wäre supi wenn sich da wer von euch auskennt

    glg
     
  2. MatsBM

    MatsBM Gast

    Ich bin mir nicht 100%ig sicher, folgendermaßen ist es mir bekannt:

    Du hast bis zum letzten Tag bevor dein Mutterschutz beginnt (also 8 Wo vor dem EGT) deinen Lohn aus der Beschäftigung und demzufolge auch bis zu diesem Tag den UG/WG-Anspruch.
    Während des Mutterschutzes bekommst du Wochengeld, das ja höher ist als dein Lohn da dort das UG+WG auch bereits berücksichtigt ist.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  3. ellela

    ellela Gast

    Beispiel:

    Grundsätzlich hast du 12/12 urlaubsgeld im jahr und 12/12 Weihnachtsgeld. wenn du jetzt zB mit 01.09.2009 in Mutterschutz gehst hast du für 2009 Anspruch auf 8/12 Urlaubsgeld und 8/12 Weihnachtsgeld.

    Dann gibt es zwei Abrechnungsvarianten. 8/12 jetzt mit Urlaubsgeld und dann 8/12 bei Antritt des MS (so wie bei dir anscheinend)
    oder 12/12 Urlaubsgeld jetzt und mit Wechsel in den Mutterschutz 4/12 Weihnachtsgeld.

    Wie auch immer man hätte insg. 16/12 Sonderzahlungen.

    Wie die Abrechnung konkret zu erfolgen hat richtet sich nach KV. Aber grundsätzlich ist es durchaus möglich, dass du jetzt eben kein volles Gehalt bekommen hast.
     
  4. ellela

    ellela Gast

    Bzgl. Anrechnung Mutterschutz.

    Während der Zeit des Mutteschutzes erwirbst du Urlaub, diese Zeit wird dir auch sonst auf die dienstzeitabhängige Ansprüche aus dem Dienstverhältnis angerechnet. zB Abfertigung sofern du im alten System bist. Bist in der Abfertigung neu werden während der Mutterschutzzeit Beiträge weitergezahlt. AUchf ür die Berechnung von der Kündigungsfrist wird zB der Mutterschutz mitgerechnet.

    Entgeltanspruch hast du bis zum Beginn des Mutterschutzes, dann bekommst du Wochenhilfe. In der Wochenhilfe sind die Sonderzahlungen mitberücksichtigt, dh. du bekommst etwas mehr pro Monat als du während des DV bekommst.
     

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