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Urlaub vor/nach Mutterschutz

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von sternchen84, 5 August 2011.

  1. sternchen84

    sternchen84 Gast-Teilnehmer/in

    Gibt es irgendwelche finanziellen Vor/Nachteile seinen restlichen Urlaubsanspruch vor bzw. nach dem Mutterschutz aufzubrauchen? Kann man ihn überhaupt zwischen Mutterschutz und Karenz nehmen? Aja, vom Kinderbetreunungsmodell her werde ich das Einkommensabhängige nehmen aber ca 1,5-2 Jahre Daheim bleiben.

    Danke
     
  2. Xalapa

    Xalapa Gast-Teilnehmer/in

    hallo sternchen,

    ich habe meinen urlaub nach dem Mutterschutz nach der Geburt meines Sohnes konsumiert. Grund: in der Schwangerschaft ist es mir gut gegangen- brauchte also keinen urlaub- und ich hab dann eben noch ein monat nach dem mutterschutz nach der geburt gehalt bekommen- das konnte ich gut brauchen. dass es die gesetzl. möglichkeit gibt steht auch auf der hP der AK,

    lg
    X
     
  3. Jasmine31

    Jasmine31 Gast-Teilnehmer/in

    Soweit ich informiert bin hätte es nur Nachteile, wenn du anschließend an den Mutterschutz den Urlaub konsumierst - du darfst ja maximal bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazuverdienen - würdest somit dann das Karenzgeld wieder verlieren.

    Möglich wäre im Anschluss an das Karenzgeld (ist jetzt 12 Monate oder?), dass dich der Arbeitgeber wieder anmeldet und du dann den Resturlaub nimmst - das muss aber alles vereinbart werden - SCHRIFTLICH - ob er darauf eingeht bezweifle ich eher, denn du willst ja 2,5 bis 3 Jahre insgesamt zu Hause bleiben - denn während des Verbrauchs des Resturlaubs entsteht ja automatisch wieder ein neuer Urlaubsanspruch...

    Lg Jasmine
     
  4. AlVa

    AlVa Gast-Teilnehmer/in

    Hallo

    bei mir ist es so, daß ich den Resturlaub nach der Karenz nehme (auch Einkommensabhängige Variante). Ist aber deshalb nur möglich weil ich nur 1 Jahr zuhausbleibe (plus dem Resturlaub). Außerdem darfst du nicht über die 5.800€ (? oder so - weiß jetzt nicht ganz genau) kommen.

    Bei längerer Karenz würde der Resturlaub nach dem Mutterschutz ausbezahlt werden. Mir wurde gesagt, daß sonst der Zeitraum zu lang wäre.

    Wie Jasmine schon gesagt hat - alles schriftlich machen. Ich muß es mit dem Antrag der Karenzzeit schriftlich bekanntgeben.

    Aber sicherheitshalber im Personalbüro nachfragen.

    lg AlVa
     
  5. Xalapa

    Xalapa Gast-Teilnehmer/in

    ich mein schön wenn jemand ein gehalt hat wo sie während eines urlaubsverbrauchs schon 5.800 € bekommt sodass man da schon die grenze überschritten hat....ich gehe jetzt einmal davon aus, dass TE drunter liegt- auch wenn das nat. schade ist. sollte es doch so sein, dann beantrage ich halt um den urlaubszeitraum später das KBG- geht ja auch- freut sich die Krankenkasse über einen kürzeren auszahlungszeitraum.
    Die TE wollte 1,5-2 jahre daheim bleiben.
    wüsste nicht warum er nicht darauf eingehen sollte- hauptsache halbwegs verbrauchen- das wird dem AG noch am wichtigsten sein- denk ich- Schriftlich alles festzuhalten ist eh logisch. Die Karenz habe ich erst angetreten nahtlos an den urlaub (unabhängig vom KBG).

    lg
    X
     
  6. eisenarm

    eisenarm Gast-Teilnehmer/in

    Hallo, bin etwas spät dran. Kann ich nicht nach meinem Mutterschutz in Urlaub gehen und mein Mann fängt mit dem Karenz an. Das müßte doch auch funktionieren oder wie wird das berechnet?
    Danke für die Antwort :wave:
     
  7. nici2701

    nici2701 Gast-Teilnehmer/in

    ich hab meinen urlaub nach dem mutterschutz konsumiert. mein arbeitgeber hat mich halt diese 3 wochen angemeldet und erst nach den 3 wochen urlaub bin ich dann in karenz gegangen....
     

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