1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

    Information ausblenden

Urheberrechtsverletzung

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Komodowaran, 12 Februar 2015.

  1. Komodowaran

    Komodowaran Gast-Teilnehmer/in

    Gibts hier einen Juristen oder ähnliches ?

    Im Zuge der Gemeinderatswahlen hat ein opositioneller Mandatar einen Planungsentwurf meines Büros fotografiert, dieses Bild der Presse übermittelt und mit falschen Darstellungen Politik betrieben. Der Bgmstr. ist verärgert, ich sehe darin eine Urheberrechtsverletzung. Die Gemeinde hat mich mit der Planerstellung beauftragt, beim Entwurf handelt es sich aber noch um mein geistiges Eigentum meiner Ansicht nach. Hat wer Erfahrungen mit ähnlichen Dingen ?
     
  2. 0xym0r0n

    0xym0r0n Gast-Teilnehmer/in

    Meinst du, dass die Opposition kein Recht auf Einsicht in von der Gemeinde beauftragte Planungen haben sollte?

    Vom Hausverstand her würde ich sagen, dass die Bürger der Gemeinde dich beauftragt haben und deshalb durchaus das Recht haben, die Planung zu sehen. Damit sähe ich da keine Urheberrechtsverletzung.

    Bleiben die falschen Behauptungen. Das ist aber dann wohl "Politik" und sollte dir egal sein können.

    An sich kann der Herr Bürgermeister das ja richtig stellen, wenn er es für opportun hält. Aber vielleicht ist er ja auch gar nicht mehr Bürgermeister... :)
     
  3. KittyMe

    KittyMe eat me
    VIP: :Silber

    Von einer Urheberrechtsverletzung kann man wie Oxymoron schreibt nicht sprechen. Dein geistiges Eigentum bleibt von der Veröffentlichung unberührt, es sei denn der Mandatar hätte sich selbst als Urheber ausgegeben, deine Pläne erwerbsmäßig oder mit Erwerbsinteresse vervielfältigt oder verbreitet.
     
  4. Komodowaran

    Komodowaran Gast-Teilnehmer/in

    Wieso bleibt es von der Veröffentlichung unberührt ? Wenn ich ein Bild klaue und beispielsweise in facebook stelle bzw. ein Video eines Fremden veröffentliche begehe ich ebenfalls eine Urheberrechtsverletzung, obwohl ich auch nicht gewerbsmäßig handle. Nachdem mein Auftraggeber das ganze Projekt noch nicht bezahlt hat, sehe ich das eher noch als mein geistiges Eigentum.

    Der Mandatar ist übrigens nicht Teil des Planungsausschusses, sondern nur "geduldet":
    Folgebeitrag desselben Teilnehmers (erstellt: 12 Februar 2015, Oberer Text geschrieben: 12 Februar 2015)
    Nein, mit dem Planungsprozess befassen sich aber grundsätzlich Ausschüsse, wobei es meines Wissens nach nicht üblich ist, während der Ausarbeitung bereits Politik zu machen und irgendwelche Erstergebnisse zu klauen und zu veröffentlichen.
     
  5. KittyMe

    KittyMe eat me
    VIP: :Silber

    Ich bin keine Juristin, habe aber viel mit Urheberrechten zutun, daher glaube ich nicht, dass du dich in dem Fall darauf berufen kannst. Wenn das Bild geklaut wurde (z.B. Mandatar schleicht in dein Büro, durchwühlt die Schubladen und macht Fotos), ist das weniger Diebstahl geistigen Eigentums, als tatsächlicher. In Frage käme doch vielleicht eher Missbrauch vertraulicher Unterlagen. Wenn es dir ein Anliegen ist, solltest du dich rechtlich beraten lassen.
     
    0xym0r0n gefällt das.
  6. Komodowaran

    Komodowaran Gast-Teilnehmer/in

    Hallo Kitty
    Wie nennt man dann den Tatbestand, wenn jemand ein Fremdfoto auf eine Fotoplattform stellt oder ein fremdes Musikvideo in youtube veröffentlicht ? Ist das nicht auch Urheberrechtsverletzung ?
     
  7. KittyMe

    KittyMe eat me
    VIP: :Silber

    Nicht per se, aber klar, einige Künstler berufen sich hierbei auf das Urheberrecht. Das hat aber mit deiner Gschicht nix zutun.

    Angenommen ein kleiner Regionalsender berichtet über das Konzert einer rechtsradikalen Band, zeigt dazu einen kurzen Mitschnitt und äußert sich kritisch darüber. Die Veranstaltung ist von öffentlichem Interesse, daher dürfen Inhalte daraus selbstverständlich verbreitet werden. Da können die sich brausen gehen mit ihrem Urheberrecht und das ist gut so. :)
    Auch ein begeisterter Fan kann mit dem Handy gefilmtes Material auf Facebook stellen, und muss nichts befürchten. Veröffentlicht allerdings jemand, ohne Zustimmung der Band, Stücke von ihrem Album auf Youtube, können die Künstler ihr Recht einfordern, ihr Werk so zu verwerten und zu vertreiben, wie sie lustig sind. Und darum geht's beim Urheberecht.
     
    0xym0r0n und bluevelvet gefällt das.
  8. monili

    monili Gast-Teilnehmer/in

    Lies Dir mal die Vertragsbedingungen der Gemeinde für die Du planst durch. Ich bilde mir ein, einmal in den Vertragsbedingungen einer großen österreichischen Gemeinde gelesen zu haben dass man als Planer sämtliche Rechte an seiner Arbeit an die Gemeinde abtritt.
     

Diese Seite empfehlen

  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden