1. Reden wir miteinander ...

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UPC Papierentgelt :(

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von perle1985, 10 März 2011.

  1. perle1985

    perle1985 Gast-Teilnehmer/in


    Zur Erinnerung:
    Wenn Sie bis 01.04. Letzter Rechnungsbetrag auf eine Online−Rechnung
    Ihre Zahlungen umsteigen, ersparen Ausständiger Zahlungsbetrag
    Sie sich das Papierrechnungsentgelt ab April.

    Entgelt
    für Papierrechnung. € 2,00



    ehrlich gesagt finde ich es eine Frechheit und

    1tens bist jetzt immer in Papierformat bekommen
    2tens was macht man wenn man keinen pc besitzt???? (ältere generationen)
    und noch so ein paaaaaar gründe würden mir einfallen

    das Handelgericht Wien (HG Wien) hat die genannten Klauseln bei T-Mobile
    als gesetzwidrig beurteilt.
     
  2. aurika

    aurika Gast-Teilnehmer/in

    UPC Rechnung

    Zum Konsumentenschutz gehen - die werden sich darüm kümmern. Notfalls wird auch UPC geklagt.

    just my 2 cents,

    aurika
     
  3. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Da gabs vor 2 oder 3 Wochen ein Urteil am HG Wien, daß das ILLEGAL ist.
    Also, Zuschlag für Papierrechnugen verlangen.
    In ein paar Monaten gehts vor den OGH. Der wird das auch so sehen.

    Woher kommst du zu der Info, daß das so ist? Ich habe keine entsprechende Info bekommen.
     
  4. Gucki1

    Gucki1 Gast-Teilnehmer/in

    [ame]http://derstandard.at/1297819437801/Entgelt-fuer-T-Mobile-Papierrechnungen-ist-gesetzeswidrig[/ame]


    Entgelt für T-Mobile-Papierrechnungen ist gesetzeswidrig / 03. März 2011, 12:21

    *

    VKI gewinnt Rechtsstreit in erster Instanz - Betroffene sollen aber vorerst bezahlen

    m Rechtsstreit mit dem Mobilfunkanbieter T-Mobile um ein Entgelt von Papierrechnungen kann der Verein für Konsumenteninformation (VKI) in erster Instanz einen Sieg verbuchen: Die Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von T-Mobile, wonach Kunden, die keine Online-Rechnung wollen, und auf eine Papierrechnung bestehen 1,89 Euro bezahlen müssen, ist nach einer Entscheidung des Handelsgerichtes Wien rechtswidrig. Dies teilt der VKI am Donnerstag mit.

    Laut T-Mobile-Unternehmenssprecher Christian Rothmüller handelt es sich dabei um einen Beitrag, der zu einem Teil in einen Umweltfonds für entsprechende Projekte fließt. Von der Zahlung ausgenommen seien aber ältere Personen über 62 Jahre und Personen, die keinen Internet-Anschluss besitzen.

    Der VKI rät Verbrauchern wiederholt zu verstärkter Vorsicht. Denn gerade beim Mobilfunk sei es im Hinblick auf unverlangte Mehrwert-SMS, auf horrende Entgelte für Downloadüberschreitungen und ähnlichen Beschwerden sinnvoll und nötig, die monatlichen Abrechnungen genau zu kontrollieren. Die Online-Rechnung und die Einzugsermächtigung führen oft dazu, dass Betroffene Rechnungen nicht kontrollieren und den Einspruch gegen zu Unrecht verrechnete Posten versäumen können, so die Konsumentenschützer.

    Dazu komme, dass die Mobilfunker die AGB- oder Tarif-Änderungen oft nur auf den Rechnungen den Kunden bekanntgeben. Kontrolliert man diese nicht regelmäßig, könne man auch hier die Frist für eine Kündigung oder einen Widerspruch versäumen. "Daher ist es gerade hier besonders ärgerlich, dass die Kunden durch besondere Kosten zu diesen nachteiligen Abrechnungsformen gezwungen werden sollen", so die zuständige Juristin im VKI Julia Jungwirth.

    Ob T-Mobile eine Klärung beim Obersten Gerichtshof (OGH) anstreben werde, könne er derzeit noch nicht sagen, so Rothmüller. Der VKI geht aber davon aus, aus, dass der Mobilfunkanbieter diesen Schritt setzen werden. Den betroffenen Kunden raten die Konsumentenschützer daher, das Entgelt für Papierrechnungen vorerst zu bezahlen aber deutlich klarzustellen, dass dies "nur vorbehaltlich rechtlicher Klärung und vorbehaltlich Rückforderung' geschieht", so Jungwirth. (APA)
     
  5. perle1985

    perle1985 Gast-Teilnehmer/in

    bekam zum ersten mal meine rechnung - unerwünscht - per mail

    wollte sie schon löschen

    und links am seitenrand stand das - wo ich mir echt dachte die drehen jetzt ab!!!!


    ja aber in monaten
    ich möchte ehrlich gesagt nicht die rechnung per mail bekommen
    und schon gar nicht zahlen das ich sie in papierform bekomme

    hab auch dem konsumentschutz geschrieben !

    schaun wir mal , keine ahnung was ich mach !
     
  6. MarBig

    MarBig Häuslbauer a.D.

    Bei Handyrechnungen verstehe ich es noch aber bei Rechnungen wo der Betrag quasi eh bekannt ist verstehe ich die Aufregung nicht. Die hier posten sind keine alten Leute die im umgang mit PC ungeübt sind.

    Die Papierrechnungen kosten Papier,Toner und Porto das der Kunde sie einmal ansieht und in die Tonne kippt. :rolleyes:

    Geld verlangen ist eine Unart keine Frage, aber ich denke das es heute doch auch vorteile hat wenn man die Rechnung als PDF bekommt, schon alleine die Platzersparnis wenn man die Rechnungen im Ordner ablegt
     
  7. definger

    definger Gast-Teilnehmer/in

    Falls dein Name (...1985) auf dein Geburtsdatum schließen lässt bist du genauso alt wie ich und da versteh ich die Einstellung nicht wirklich.
    Wir sind alle mit dem Computer quasi aufgewachsen. Ich erinnere mich mit Schrecken an die Aktenberge meiner Mutter die wirklich alles aufgehoben hat.
    Jeder Beleg der älter als 3 Jahre ist wird von mir weggeschmissen und regelmäßige Rechnungen wie UPC, Mobilfunk etc. bekomm ich in digitaler Form.

    Wer einen großzügigen Mailprovider hat erspart sich auch Backups und Speicherplatz weil alles online gespeichert wird. Für wichtige Dokumente gelten natürlich andere Standards.

    Auch wenn es die Unternehmen nicht aus Umweltschutzgründen machen finde ich den Aufpreis fast gut, denn sonst würden wir in 30 Jahren auch noch Papierrechnungen bekommen weil grad für die Österreicher ist ja jede Umstellung Gift.
     
  8. Gucki1

    Gucki1 Gast-Teilnehmer/in

    Muss man Belege/Rechnungen nicht 7 Jahr aufheben?
     
  9. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    uiuiuii - und wie erklär ich das dem Finanzamt? da muß ich die Rechungen 7 Jahre aufheben - oder digital MIT Signatur - nur sind die elektronsichen rehcnugen meist NICHT signiert, und somit quasi wertlos.
     
  10. definger

    definger Gast-Teilnehmer/in

    als Privatperson MUSS ich Belege aufheben? Das wär mir neu.
    Die 7 Jahre gelten aber für Unternehmer.

    @DerStefan
    Die 7 Jahre gelten aber nur für Belege die ich für die Arbeitnehmerveranlagung auch tatsächlich benutzt hab. Ich weiß nicht was du alles absetzt, aber bei mir sind das vielleicht 5% der Belege.
    edit: Und meine UPC Rechnungen und auch Mobilfunkrechnungen sind sehr wohl signiert.
     
  11. Gucki1

    Gucki1 Gast-Teilnehmer/in

    Deswegen frage ich ja nach...ich dachte, das mit dem 7 Jahren gilt für "alle".
    Aber wenn es eh nur 3 Jahre bei Privatpersonen ist, dann hätte ich endlich wieder Platz in meinen Ordnern ;)
     
  12. definger

    definger Gast-Teilnehmer/in

    So war das nicht gemeint ;)
    ICH sortiere nach 3 Jahren aus weil dann auch die letzte Herstellergarantie abgelaufen sein sollte. Mir ist nicht bekannt dass Privatpersonen überhaupt Belege aufheben MÜSSEN außer der oben genannte Fall.

    Also solltest du eine Arbeitnehmerveranlagung durchführen ("Steuerausgleich") dann sind die dafür verwendeten Belege natürlich aufzubewahren.
     
  13. Gucki1

    Gucki1 Gast-Teilnehmer/in

    OK - verstehe ;)

    Da muss man also wirklich "von Fall zu Fall" entscheiden.
     
  14. definger

    definger Gast-Teilnehmer/in

    Das weicht schon bissl vom Thema ab aber ich handhabe es so dass ich die relevanten Rechnungen irgendwie gruppiere und das Jahr der Arbeitnehmerveranlagung draufschreibe. So kann ich wenn mir nach Jahren wieder mal fad ist die Rechnungen dazwischen entsorgen :)
     

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